Zulassungsende:
10.12.2025
Zulassungsende:
10.12.2025
Abverkaufsfrist:
10.06.2026
Aufbrauchsfrist:
10.12.2026
Info Herbizid zur Windhalm und Unkrautbekämpfung im Wintergetreide
Kulturen Winterweichweizen, -gerste, -roggen, -triticale
Produkttyp Herbizid
Wirkstoffe 280 g/l Chlortoluron (25 Gew.-%), 80 g/l Flufenacet (7,1 Gew.-%), 40 g/l Diflufenican (3,6 Gew.-%)
Gefahrstoffeinstufung GHS08 Gesundheitsgefährdend, GHS09 Umweltgefährlich
Formulierung Suspensionskonzentrat
2 x 10l Umkarton Art.Nr. 7490434
UFI-Code 8K5J-XD8F-6V0Y-HE5U
CHROME kontrolliert Windhalm und ein breites Spektrum zweikeimblättriger Unkräuter in Wintergetreide. Der Wirkstoff Flufenacet wird hauptsächlich über Wurzel und Hypotkotyl (Keimspross) aufgenommen, benötigt zur sicheren Wirkung ausreichend Bodenfeuchte und erfasst keimende Ungräser. Diflufenican gelangt über den Boden in die Keimwurzel und den keimenden Spross. Der Wirkstoff hemmt die Biosynthese der Karotinoide und verhindert damit die Chlorophyllbildung. Chlortoluron wird über Wurzel und Blätter aufgenommen und unterbindet die Photosynthese. Nach der Wirkstoffaufnahme wird weiteres Wachstum verhindert, als Folge gehen die Zielpflanzen ein. CHROME bleibt im Boden über mehrere Wochen wirksam und erfasst so auch später keimende Unkräuter.
Wirkungsmechanismus-Gruppe (HRAC/WSSA-Kode)
Chlortoluron: 12
Flufenacet: 15
Diflufenican: 5
Herbst
sehr gut bis gut bekämpfbar
Windhalm, Ackerstiefmütterchen, Echte und Geruchlose Kamille, Efeu-blättriger Ehrenpreis, Hirtentäschelkraut, Purpurrote Taubnessel, Vogelmiere
Gut bis ausreichend bekämpfbar
Klatschmohn, Klettenlabkraut
Nicht ausreichend wirksam gegen
Kornblume
WEITERE HINWEISE
CHROME enthält die Wirkstoffe Chlortoluron (HRAC/WSSA-Kode 5), Diflufenican (HRAC/ WSSA-Kode 12) und Flufenacet (HRAC/WSSA-Kode 15) und verfügt somit über drei verschiedene Wirkungsmechanismen. Gegen Chlortoluron können in der örtlichen Windhalm- oder Ackerfuchsschwanzpopulation Resistenzen vorliegen, die durch die Anwendung von CHROME potenziell weiter verstärkt werden könnten. Bei bekannter Resistenz gegen Harnstoffherbizide oder bei nicht erklärbaren Wirkungsminderungen sollte deshalb CHROME oder andere Mittel mit Harnstoff-Herbiziden nicht bzw. nicht erneut angewendet werden. Alternativ sollten Mittel mit anderen Wirkstoffmechanismen
zur Anwendung kommen, sofern gegen diese keine Resistenzen vorliegen. Produktionstechnische
Maßnahmen wie Fruchtfolgegestaltung, Bodenbearbeitung, optimaler Saattermin zur Minderung des Resistenzdrucks anwenden. Im Zweifelsfall Pflanzenschutzberatung konsultieren und bei der Mittelwahl potenzielle Mehrfach- und Kreuzresistenz berücksichtigen.
Winterweichweizen, Wintergerste, Winterroggen, Wintertriticale Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter, Gemeiner Windhalm
(NW800) Keine Anwendung auf gedrainten Flächen zwischen dem 01. November und dem 15. März.
(NT101) Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 50 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist.
(NW470) Etwaige Anwendungsflüssigkeiten, Granulate und deren Reste sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.
(NW605-1)
Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten.
Reduzierte Abstände: 50 % 10 m, 75 % 5 m, 90 % 5 m
(NW606)
Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei der Anwendung des Mittels mindestens unten genannter Abstand zu Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - eingehalten wird. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
15 m
(NW706) Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2 % und Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender - muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen vorhanden sein. Dessen Schutzfunktion darf durch den Einsatz von Arbeitsgeräten nicht beeinträchtigt werden. Er muss eine Mindestbreite von 20 m haben. Dieser Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn: - ausreichende Auffangsysteme für das abgeschwemmte Wasser bzw. den abgeschwemmten Boden vorhanden sind, die nicht in ein Oberflächengewässer münden, bzw. mit der Kanalisation verbunden sind oder - die Anwendung im Mulch- oder Direktsaatverfahren erfolgt.
(SF275-VEAC) Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen nach der Anwendung in Ackerbaukulturen bis unmittelbar vor der Ernte lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk getragen werden.
(SS110-1) Beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.
(SS2101) Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
(SS610) Gummischürze tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
Pflanzenerzeugnisse Winterweichweizen, Wintergerste, Winterroggen, Wintertriticale
Schadorganismus / Zweckbestimmung Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter, Gemeiner Windhalm
Anwendungsbereich Freiland
Stadium der Kultur
Von trockener Samen, bis Auflaufen (Keimscheide durchbricht Bodenoberfläche, Blatt an der Spitze der Koleoptile
gerade sichtbar) [BBCH-Code: 00 - 09]
Anwendungszeitpunkt Vor dem Auflaufen, Herbst
Max. Zahl der Behandlungen
In der Anwendung: 1
In der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungstechnik Spritzen
Aufwandmenge 1,2 l/ha
Wasseraufwandmenge 150 bis 200 l Wasser/ha
Wartezeit Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
Pflanzenerzeugnisse Winterweichweizen, Wintergerste, Winterroggen, Wintertriticale
Schadorganismus / Zweckbestimmung Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter, Gemeiner Windhalm
Anwendungsbereich Freiland
Stadium der Kultur Von erstes Blatt aus der Koleoptile ausgetreten bis Ende der Bestockung: Maximale Anzahl der Bestockungstriebe erreicht [BBCH-Code: 10 - 29}
Anwendungszeitpunkt Vor dem Auflaufen, Herbst
Max. Zahl der Behandlungen
In der Anwendung: 1
In der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungstechnik Spritzen
Aufwandmenge 1,2 l/ha
Wasseraufwandmenge 150 bis 200 l Wasser/ha
Wartezeit Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
Anwendungsbestimmungen
WP734
Schäden an der Kulturpflanze möglich.
WEITERE HINWEISE
CHROME enthält die Wirkstoffe Chlortoluron (HRAC/WSSA-Kode 5), Diflufenican (HRAC/WSSA-Kode 12) und Flufenacet (HRAC/WSSA-Kode 15), und verfügt somit über drei verschiedene Wirkungsmechanismen. Gegen Chlortoluron können in der örtlichen Windhalm- oder Ackerfuchsschwanzpopulation Resistenzen vorliegen, die durch die Anwendung von CHROME potenziell weiter verstärkt werden könnten. Bei bekannter Resistenz gegen Harnstoffherbizide oder bei nicht erklärbaren Wirkungsminderungen sollte deshalb CHROME oder andere Mittel mit Harnstoff-Herbiziden nicht bzw. nicht erneut angewendet werden. Alternativ sollten Mittel mit anderen Wirkstoffmechanismen zur Anwendung kommen, sofern gegen diese keine Resistenzen vorliegen. Produktionstechnische Maßnahmen wie Fruchtfolgegestaltung, Bodenbearbeitung, optimaler Saattermin zur Minderung des Resistenzdrucks anwenden. Im Zweifelsfall Pflanzenschutzberatung konsultieren und bei der Mittelwahl potenzielle Mehrfach- und Kreuzresistenz berücksichtigen.
CHROME wird nach bisheriger Kenntnis in allen zugelassenen Getreidearten gut vertragen. Eine besondere Empfindlichkeit einzelner Sorten konnte nach unseren bisherigen Erfahrungen nicht festgestellt werden. Voraussetzung für eine gute Kulturverträglichkeit ist ein feinkrümeliges, gut abgesetztes Saatbett, eine gleichmäßige Saattiefe von 2-3 cm und eine ausreichende Erdbedeckung des Saatgutes. Wenn möglich nur abgetrocknete Pflanzenbestände behandeln. Fehlanwendungen/Überlappungen sind strikt zu vermeiden und können unter ungünstigen Bedingungen zu Kulturreaktionen oder zur Ausdünnung der Bestände führen. Die Anwendung von CHROME wird nicht empfohlen bei Frost bzw. in frostgeschädigten Beständen, bei extremer Trockenheit, bei Staunässe bzw. in Beständen, die unter Nährstoffmangel und Stress leiden.
CHROME ist mischbar mit gebräuchlichen Herbiziden und Insektiziden. Bei Ausbringung von Tankmischungen sind die von dem Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) festgesetzten und gennehmigten Anwendungsgebiete und Anwendungsbestimmungen für den Mischpartner einzuhalten. Für eventuelle negative Auswirkungen von Mischungen, die von uns nicht empfohlen werden, wird von ADAMA keine Haftung übernommen.
Tank zu 1/3 bis 3/4 mit Wasser füllen, CHROME gut schütteln und in den Tank geben. Tank mit Wasser auffüllen und Rührwerk betätigen, um das Produkt in der Spritzbrühe gleichmäßig zu verteilen. Spritzgerät regelmäßig auf Prüfstand testen. Vor der Behandlung Gerät auslitern und Düsenausstoß kontrollieren. Während der Fahrt und während des Spritzens Spritzbrühe durch Rührwerk oder Rücklauf in Bewegung halten. Nach Arbeitspausen Spritzbrühe erneut aufrühren. Überdosierungen sind zu vermeiden. Abdrift auf Nachbarkulturen vermeiden.
Nach der Getreideernte bestehen im Rahmen einer üblichen Fruchtfolge keine Nachbaubeschränkungen, vor dem Nachbau von Weidelgras wird eine Pflugfurche empfohlen. Nach vorzeitigem Umbruch können jederzeit ohne Einschränkungen Zucker- und Futterrüben, Raps, Mais und Sonnenblumen nachgebaut werden. Nach Pflugfurche können im Herbst Wintergetreide und im Frühjahr Sommergetreide, Futtererbsen, Luzerne sowie Möhren und Zwiebeln nachgebaut werden.
Gesamtes Spritzgerät nach Gebrauch gründlich mit Wasser innen und außen reinigen. Dazu ca. 20% des Tankinhaltes mit Wasser auffüllen und dabei die Innenflächen des Tanks mit dem Wasserstrahl abspritzen. Rührwerk für ca. 2 Minuten einschalten. Anschließend Reinigungsflüssigkeit bei laufendem Rühr-werk durch die Düsen auf der zuvor behandelten Fläche verspritzen. Die Tank-Innenreinigung mit 20% Wassermenge des Tankinhaltes noch zweimal wiederholen. Die regelmäßige Reinigung der Pflanzenschutzspritze, besonders des Brühebehälters, Pumpenaggregates und Gestänges, sollte Bestandteil des normalen betrieblichen Ablaufes sein und möglichst direkt am Ein-satzort erfolgen.
Nutzorganismen
NN1001 Das Mittel wird als nicht schädigend für Populationen relevanter Nutzinsekten eingestuft.
NN2002 Das Mittel wird als schwach schädigend für Populationen relevanter Raubmilben und Spinnen eingestuft.
NB6641 Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4).
Wasserorganismen
NW264 Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere.
NW262 Das Mittel ist giftig für Algen.
NW265 Das Mittel ist giftig für höhere Wasserpflanzen.
SB001 Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
SB005 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett des Produktes bereithalten.
SB010 Für Kinder unzugänglich aufbewahren.
SB111 Für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit dem Pflanzenschutzmittel sind die Angaben im Sicherheitsdatenblatt und in der Gebrauchsanweisung des Pflanzenschutzmittels sowie die BVL-Richtlinie "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (www.bvl.bund.de) zu beachten.
SB166 Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen.
SF245-02 Es ist sicherzustellen, dass behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Pflanzenschutzmittelbelages wieder betreten werden.
SS206 Arbeitskleidung (wenn keine spezifische Schutzkleidung erforderlich ist) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln.
Einatmen:
Person aus Gefahrenbereich entfernen. Person Frischluft zuführen und je nach Symptomatik Arzt konsultieren.
Hautkontakt:
Mit viel Wasser und Seife gründlich waschen, verunreinigte, getränkte Kleidungsstücke unverzüglich entfernen, bei Hautreizung (Rötung etc.), Arzt konsultieren.
Augenkontakt:
Mit viel Wasser mehrere Minuten gründlich spülen, falls nötig, Arzt aufsuchen. Da-tenblatt mitführen.
Verschlucken:
Sofort Arzt konsultieren, Datenblatt mitführen. Kein Erbrechen herbeiführen.
Hinweise für den Arzt:
Symptomatische Behandlung
24-Stunden-Notrufnummer GGIZ:
0361 730730
Pflanzenschutzmittel vorsichtig verwenden. Vor Verwendung stets Etikett und
Gebrauchsanleitung lesen.
Für eine sichere Anwendung auf Piktogramme und Gefahrenhinweise achten.
Zulassungsende:
10.12.2025
Abverkaufsfrist:
10.06.2026
Aufbrauchsfrist:
10.12.2026
Info Herbizid zur Windhalm und Unkrautbekämpfung im Wintergetreide
Kulturen Winterweichweizen, -gerste, -roggen, -triticale
Produkttyp Herbizid
Wirkstoffe 280 g/l Chlortoluron (25 Gew.-%), 80 g/l Flufenacet (7,1 Gew.-%), 40 g/l Diflufenican (3,6 Gew.-%)
Gefahrstoffeinstufung GHS08 Gesundheitsgefährdend, GHS09 Umweltgefährlich
Formulierung Suspensionskonzentrat
2 x 10l Umkarton Art.Nr. 7490434
UFI-Code 8K5J-XD8F-6V0Y-HE5U
CHROME kontrolliert Windhalm und ein breites Spektrum zweikeimblättriger Unkräuter in Wintergetreide. Der Wirkstoff Flufenacet wird hauptsächlich über Wurzel und Hypotkotyl (Keimspross) aufgenommen, benötigt zur sicheren Wirkung ausreichend Bodenfeuchte und erfasst keimende Ungräser. Diflufenican gelangt über den Boden in die Keimwurzel und den keimenden Spross. Der Wirkstoff hemmt die Biosynthese der Karotinoide und verhindert damit die Chlorophyllbildung. Chlortoluron wird über Wurzel und Blätter aufgenommen und unterbindet die Photosynthese. Nach der Wirkstoffaufnahme wird weiteres Wachstum verhindert, als Folge gehen die Zielpflanzen ein. CHROME bleibt im Boden über mehrere Wochen wirksam und erfasst so auch später keimende Unkräuter.
Wirkungsmechanismus-Gruppe (HRAC/WSSA-Kode)
Chlortoluron: 12
Flufenacet: 15
Diflufenican: 5
Herbst
sehr gut bis gut bekämpfbar
Windhalm, Ackerstiefmütterchen, Echte und Geruchlose Kamille, Efeu-blättriger Ehrenpreis, Hirtentäschelkraut, Purpurrote Taubnessel, Vogelmiere
Gut bis ausreichend bekämpfbar
Klatschmohn, Klettenlabkraut
Nicht ausreichend wirksam gegen
Kornblume
WEITERE HINWEISE
CHROME enthält die Wirkstoffe Chlortoluron (HRAC/WSSA-Kode 5), Diflufenican (HRAC/ WSSA-Kode 12) und Flufenacet (HRAC/WSSA-Kode 15) und verfügt somit über drei verschiedene Wirkungsmechanismen. Gegen Chlortoluron können in der örtlichen Windhalm- oder Ackerfuchsschwanzpopulation Resistenzen vorliegen, die durch die Anwendung von CHROME potenziell weiter verstärkt werden könnten. Bei bekannter Resistenz gegen Harnstoffherbizide oder bei nicht erklärbaren Wirkungsminderungen sollte deshalb CHROME oder andere Mittel mit Harnstoff-Herbiziden nicht bzw. nicht erneut angewendet werden. Alternativ sollten Mittel mit anderen Wirkstoffmechanismen
zur Anwendung kommen, sofern gegen diese keine Resistenzen vorliegen. Produktionstechnische
Maßnahmen wie Fruchtfolgegestaltung, Bodenbearbeitung, optimaler Saattermin zur Minderung des Resistenzdrucks anwenden. Im Zweifelsfall Pflanzenschutzberatung konsultieren und bei der Mittelwahl potenzielle Mehrfach- und Kreuzresistenz berücksichtigen.
Winterweichweizen, Wintergerste, Winterroggen, Wintertriticale Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter, Gemeiner Windhalm
(NW800) Keine Anwendung auf gedrainten Flächen zwischen dem 01. November und dem 15. März.
(NT101) Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 50 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist.
(NW470) Etwaige Anwendungsflüssigkeiten, Granulate und deren Reste sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.
(NW605-1)
Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten.
Reduzierte Abstände: 50 % 10 m, 75 % 5 m, 90 % 5 m
(NW606)
Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei der Anwendung des Mittels mindestens unten genannter Abstand zu Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - eingehalten wird. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
15 m
(NW706) Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2 % und Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender - muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen vorhanden sein. Dessen Schutzfunktion darf durch den Einsatz von Arbeitsgeräten nicht beeinträchtigt werden. Er muss eine Mindestbreite von 20 m haben. Dieser Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn: - ausreichende Auffangsysteme für das abgeschwemmte Wasser bzw. den abgeschwemmten Boden vorhanden sind, die nicht in ein Oberflächengewässer münden, bzw. mit der Kanalisation verbunden sind oder - die Anwendung im Mulch- oder Direktsaatverfahren erfolgt.
(SF275-VEAC) Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen nach der Anwendung in Ackerbaukulturen bis unmittelbar vor der Ernte lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk getragen werden.
(SS110-1) Beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.
(SS2101) Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
(SS610) Gummischürze tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
Pflanzenerzeugnisse Winterweichweizen, Wintergerste, Winterroggen, Wintertriticale
Schadorganismus / Zweckbestimmung Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter, Gemeiner Windhalm
Anwendungsbereich Freiland
Stadium der Kultur
Von trockener Samen, bis Auflaufen (Keimscheide durchbricht Bodenoberfläche, Blatt an der Spitze der Koleoptile
gerade sichtbar) [BBCH-Code: 00 - 09]
Anwendungszeitpunkt Vor dem Auflaufen, Herbst
Max. Zahl der Behandlungen
In der Anwendung: 1
In der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungstechnik Spritzen
Aufwandmenge 1,2 l/ha
Wasseraufwandmenge 150 bis 200 l Wasser/ha
Wartezeit Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
Pflanzenerzeugnisse Winterweichweizen, Wintergerste, Winterroggen, Wintertriticale
Schadorganismus / Zweckbestimmung Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter, Gemeiner Windhalm
Anwendungsbereich Freiland
Stadium der Kultur Von erstes Blatt aus der Koleoptile ausgetreten bis Ende der Bestockung: Maximale Anzahl der Bestockungstriebe erreicht [BBCH-Code: 10 - 29}
Anwendungszeitpunkt Vor dem Auflaufen, Herbst
Max. Zahl der Behandlungen
In der Anwendung: 1
In der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungstechnik Spritzen
Aufwandmenge 1,2 l/ha
Wasseraufwandmenge 150 bis 200 l Wasser/ha
Wartezeit Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
Anwendungsbestimmungen
WP734
Schäden an der Kulturpflanze möglich.
WEITERE HINWEISE
CHROME enthält die Wirkstoffe Chlortoluron (HRAC/WSSA-Kode 5), Diflufenican (HRAC/WSSA-Kode 12) und Flufenacet (HRAC/WSSA-Kode 15), und verfügt somit über drei verschiedene Wirkungsmechanismen. Gegen Chlortoluron können in der örtlichen Windhalm- oder Ackerfuchsschwanzpopulation Resistenzen vorliegen, die durch die Anwendung von CHROME potenziell weiter verstärkt werden könnten. Bei bekannter Resistenz gegen Harnstoffherbizide oder bei nicht erklärbaren Wirkungsminderungen sollte deshalb CHROME oder andere Mittel mit Harnstoff-Herbiziden nicht bzw. nicht erneut angewendet werden. Alternativ sollten Mittel mit anderen Wirkstoffmechanismen zur Anwendung kommen, sofern gegen diese keine Resistenzen vorliegen. Produktionstechnische Maßnahmen wie Fruchtfolgegestaltung, Bodenbearbeitung, optimaler Saattermin zur Minderung des Resistenzdrucks anwenden. Im Zweifelsfall Pflanzenschutzberatung konsultieren und bei der Mittelwahl potenzielle Mehrfach- und Kreuzresistenz berücksichtigen.
CHROME wird nach bisheriger Kenntnis in allen zugelassenen Getreidearten gut vertragen. Eine besondere Empfindlichkeit einzelner Sorten konnte nach unseren bisherigen Erfahrungen nicht festgestellt werden. Voraussetzung für eine gute Kulturverträglichkeit ist ein feinkrümeliges, gut abgesetztes Saatbett, eine gleichmäßige Saattiefe von 2-3 cm und eine ausreichende Erdbedeckung des Saatgutes. Wenn möglich nur abgetrocknete Pflanzenbestände behandeln. Fehlanwendungen/Überlappungen sind strikt zu vermeiden und können unter ungünstigen Bedingungen zu Kulturreaktionen oder zur Ausdünnung der Bestände führen. Die Anwendung von CHROME wird nicht empfohlen bei Frost bzw. in frostgeschädigten Beständen, bei extremer Trockenheit, bei Staunässe bzw. in Beständen, die unter Nährstoffmangel und Stress leiden.
CHROME ist mischbar mit gebräuchlichen Herbiziden und Insektiziden. Bei Ausbringung von Tankmischungen sind die von dem Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) festgesetzten und gennehmigten Anwendungsgebiete und Anwendungsbestimmungen für den Mischpartner einzuhalten. Für eventuelle negative Auswirkungen von Mischungen, die von uns nicht empfohlen werden, wird von ADAMA keine Haftung übernommen.
Tank zu 1/3 bis 3/4 mit Wasser füllen, CHROME gut schütteln und in den Tank geben. Tank mit Wasser auffüllen und Rührwerk betätigen, um das Produkt in der Spritzbrühe gleichmäßig zu verteilen. Spritzgerät regelmäßig auf Prüfstand testen. Vor der Behandlung Gerät auslitern und Düsenausstoß kontrollieren. Während der Fahrt und während des Spritzens Spritzbrühe durch Rührwerk oder Rücklauf in Bewegung halten. Nach Arbeitspausen Spritzbrühe erneut aufrühren. Überdosierungen sind zu vermeiden. Abdrift auf Nachbarkulturen vermeiden.
Nach der Getreideernte bestehen im Rahmen einer üblichen Fruchtfolge keine Nachbaubeschränkungen, vor dem Nachbau von Weidelgras wird eine Pflugfurche empfohlen. Nach vorzeitigem Umbruch können jederzeit ohne Einschränkungen Zucker- und Futterrüben, Raps, Mais und Sonnenblumen nachgebaut werden. Nach Pflugfurche können im Herbst Wintergetreide und im Frühjahr Sommergetreide, Futtererbsen, Luzerne sowie Möhren und Zwiebeln nachgebaut werden.
Gesamtes Spritzgerät nach Gebrauch gründlich mit Wasser innen und außen reinigen. Dazu ca. 20% des Tankinhaltes mit Wasser auffüllen und dabei die Innenflächen des Tanks mit dem Wasserstrahl abspritzen. Rührwerk für ca. 2 Minuten einschalten. Anschließend Reinigungsflüssigkeit bei laufendem Rühr-werk durch die Düsen auf der zuvor behandelten Fläche verspritzen. Die Tank-Innenreinigung mit 20% Wassermenge des Tankinhaltes noch zweimal wiederholen. Die regelmäßige Reinigung der Pflanzenschutzspritze, besonders des Brühebehälters, Pumpenaggregates und Gestänges, sollte Bestandteil des normalen betrieblichen Ablaufes sein und möglichst direkt am Ein-satzort erfolgen.
Nutzorganismen
NN1001 Das Mittel wird als nicht schädigend für Populationen relevanter Nutzinsekten eingestuft.
NN2002 Das Mittel wird als schwach schädigend für Populationen relevanter Raubmilben und Spinnen eingestuft.
NB6641 Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4).
Wasserorganismen
NW264 Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere.
NW262 Das Mittel ist giftig für Algen.
NW265 Das Mittel ist giftig für höhere Wasserpflanzen.
SB001 Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
SB005 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett des Produktes bereithalten.
SB010 Für Kinder unzugänglich aufbewahren.
SB111 Für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit dem Pflanzenschutzmittel sind die Angaben im Sicherheitsdatenblatt und in der Gebrauchsanweisung des Pflanzenschutzmittels sowie die BVL-Richtlinie "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (www.bvl.bund.de) zu beachten.
SB166 Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen.
SF245-02 Es ist sicherzustellen, dass behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Pflanzenschutzmittelbelages wieder betreten werden.
SS206 Arbeitskleidung (wenn keine spezifische Schutzkleidung erforderlich ist) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln.
Einatmen:
Person aus Gefahrenbereich entfernen. Person Frischluft zuführen und je nach Symptomatik Arzt konsultieren.
Hautkontakt:
Mit viel Wasser und Seife gründlich waschen, verunreinigte, getränkte Kleidungsstücke unverzüglich entfernen, bei Hautreizung (Rötung etc.), Arzt konsultieren.
Augenkontakt:
Mit viel Wasser mehrere Minuten gründlich spülen, falls nötig, Arzt aufsuchen. Da-tenblatt mitführen.
Verschlucken:
Sofort Arzt konsultieren, Datenblatt mitführen. Kein Erbrechen herbeiführen.
Hinweise für den Arzt:
Symptomatische Behandlung
24-Stunden-Notrufnummer GGIZ:
0361 730730
Pflanzenschutzmittel vorsichtig verwenden. Vor Verwendung stets Etikett und
Gebrauchsanleitung lesen.
Für eine sichere Anwendung auf Piktogramme und Gefahrenhinweise achten.