- Top Kombination aus systemischem und Multi-Site Wirkstoff
- Schutz des vorhandenen Blattapparates und des Neuzuwachses
- Protektive und kurative Wirkung
- Perfekt in Spritzprogramme integrierbar
Info BekƤmpfung von Falschem Mehltau (Plasmopara viticola, Pseudoperonospora humuli)
Kulturen Weinrebe (Keltertrauben), Hopfen
Produkttyp Fungizid
Wirkstoffe 400 g/kg Folpet (40 Gew.-%),, 48,5 g/kg Metalaxyl-M (5,0 Gew.-%)
Gefahrstoffeinstufung GHS05 Ćtzend Reizend, GHS07 GesundheitsgefƤhrdend, GHS08 GesundheitsgefƤhrdend, GHS09 UmweltgefƤhrlich
Formulierung Wasserdispergierbares Granulat
4 x 5kg Umkarton Art.Nr. 7490346
UFI-Code SH9M-NDCA-FV01-JKQD
FOLPAN GOLD ist ein Kombinationsfungizid zur Bekämpfung falscher Mehltaupilze im Wein- und Hopfenbau. Der systemische Wirkstoff Metalaxyl-M dringt schnell über die Blätter und Triebe in das Pflanzengewebe ein. Dort wird es mit dem Saftstrom verteilt und so auch der Neuzuwachs geschützt. Der Kontaktwirkstoff Folpet verbleibt auf der Pflanzenoberfläche und bildet einen Schutzfilm aus, der vor einem Neubefall schützt. Durch die Wirkstoffkombination von Folpet und Metalaxyl-M wird der Pilz sowohl während der Sporenkeimung (protektiv) als auch nach dem eindringen in das Pflanzengewebe (kurativ) bekämpft.
Wirkungsmechanismus (FRAC-Gruppe)
Folpet: M4
Metalaxyl-M: A4
Frühjahr
Weinrebe Falscher Mehltau (Plasmopara viticola)
Hopfen Falscher Mehltau (Pseudoperonospora humuli)
(NW470) Etwaige Anwendungsflüssigkeiten, Granulate und deren Reste sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in GewƤsser gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte EintrƤge über die Kanalisation, Hof- und StraĆenablƤufe sowie Regen- und AbwasserkanƤle.
(SE110) Dicht abschlieĆende Schutzbrille tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
(SF275-10WE) Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/FlƤchen innerhalb von 10 Tagen nach der Anwendung in Weinbau lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk getragen werden.
(SF275-7HO) Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/FlƤchen innerhalb von 7 Tagen nach der Anwendung in Hopfen lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk getragen werden.
(SS110-1) Beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.
(SS2101) Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
(NG405) Keine Anwendung auf drainierten FlƤchen.
(NW607-2)
Die Anwendung des Mittels auf FlƤchen in Nachbarschaft von OberflƤchengewƤssern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschlieĆlich periodisch wasserführender OberflƤchengewƤsser - muss mit einem GerƤt erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde GerƤte" gemäà der Bekanntmachung vom 10. September 2013 (BAnz AT 23.10.2013 B4) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in AbhƤngigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten GerƤte, die im Folgenden genannten AbstƤnde zu OberflƤchengewƤssern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäà LƤnderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu OberflƤchengewƤssern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an GewƤssern in jedem Fall zu beachten. Zuwiderhandlungen kƶnnen mit einem BuĆgeld bis zu einer Hƶhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Bei Hopfen:
reduzierter Abstand: 90 % 20 m
Bei Weinrebe:
reduzierte Abstand: 75% 20m, 90 % 10 m
(NW706) Zwischen behandelten FlƤchen mit einer Hangneigung von über 2 % und OberflƤchengewƤssern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschlieĆlich periodisch wasserführender - muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen vorhanden sein. Dessen Schutzfunktion darf durch den Einsatz von ArbeitsgerƤten nicht beeintrƤchtigt werden. Er muss eine Mindestbreite von 20 m haben. Dieser Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn: - ausreichende Auffangsysteme für das abgeschwemmte Wasser bzw. den abgeschwemmten Boden vorhanden sind, die nicht in ein OberflƤchengewƤsser münden, bzw. mit der Kanalisation verbunden sind oder - die Anwendung im Mulch- oder Direktsaatverfahren erfolgt.
(WW7091) Bei wiederholten Anwendungen des Mittels oder von Mitteln derselben Wirkstoffgruppe oder solcher mit Kreuzresistenz kƶnnen Wirkungsminderungen eintreten oder eingetreten sein. Um Resistenzbildungen vorzubeugen, das Mittel mƶglichst im Wechsel mit Mitteln anderer Wirkstoffgruppen ohne Kreuzresistenz verwenden. Im Zweifel einen Beratungsdienst hinzuziehen.
(WW750) Die maximale Anzahl der Anwendungen ist aus wirkstoffspezifischen Gründen eingeschrƤnkt. Ausreichende BekƤmpfung ist damit nicht in allen FƤllen zu erwarten. Gegebenenfalls deshalb anschlieĆend oder im Wechsel Mittel mit anderen Wirkstoffen verwenden.
Pflanzenerzeugnisse Hopfen
Schadorganismus / Zweckbestimmung Falscher Mehltau (Pseudoperonospora humuli)
Anwendungsbereich Freiland
Stadium der Kultur
von: 1. Seitentriebpaar sichtbar,
bis: 70 % der Gerüsthöhe erreicht
(BBCH 21-37)
Anwendungszeitpunkt Bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndientshinweis
Max. Zahl der Behandlungen
In der Anwendung: 1
In der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungstechnik spritzen oder sprühen
Aufwandmenge 2,7 kg/ha
Wasseraufwandmenge 800 bis 1200 l/ha
Wartezeit 14 Tage
Pflanzenerzeugnisse Hopfen
Schadorganismus / Zweckbestimmung Falscher Mehltau (Pseudoperonospora humuli)
Anwendungsbereich Freiland
Stadium der Kultur
von: 70 % der Gerüsthöhe erreicht,
bis: Infloreszenzknospen vergrƶĆert
(BBCH 37-55)
Anwendungszeitpunkt Bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
Max. Zahl der Behandlungen
In der Anwendung: 1
In der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungstechnik spritzen oder sprühen
Aufwandmenge 4 kg/ha
Wasseraufwandmenge 1200 bis 2200 l/ha
Wartezeit 14 Tage
Pflanzenerzeugnisse Weinrebe
Schadorganismus / Zweckbestimmung Falscher Mehltau (Plasmopara viticola)
Anwendungsbereich Freiland
Stadium der Kultur
von: Gescheine (Infloreszenzen) deutlich sichtbar,
bis: Ende des Traubenschlusses
(BBCH 53-79)
Anwendungszeitpunkt Bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
Max. Zahl der Behandlungen
In der Anwendung: 2
In der Kultur bzw. je Jahr: 2
Abstand: 10 Tage
Anwendungstechnik spritzen oder sprühen
Aufwandmenge
bis BBCH 61: 1 kg/ha
ab BBCH 61: 2 kg/ha
Wasseraufwandmenge
bis BBCH 61: 200 bis 500 l/ha
ab BBCH 61: 500 bis 1000 l/ha
Wartezeit 28 Tage
Anwendungsbestimmungen
WG734
Die Anwendung des Mittels kann bei Spontangärung zu Gärverzögerungen führen.
WICHTIGE HINWEISE
Anwendung nur in Keltertrauben.
Die festgesetzten Anwendungsbestimmungen sind unbedingt einzuhalten. In einzelnen BundeslƤndern kƶnnen generell strengere Abstandsauflagen (als in den Anwendungsbestimmungen festgesetzt) gelten. Diese sind in jedem Falle zu beachten.
Nach bisherigen Erfahrungen wird FOLPANĀ® GOLD von allen Reb- und Hopfensortengut vertragen.
FOLPAN® GOLD ist mischbar mit gängigen Fungiziden und Insektiziden. Mischpartner in fester Form zuerst in den Tank geben, dann FOLPAN GOLD einfüllen. Aufgrund der Vielzahl möglicher Mischungspartner können nicht alle potenziellen Tankmischungen auf Ihre Verträglichkeit hin überprüft werden. Bei bisher nicht bekannten Tankmischungen sollte die Verträglichkeit an einer kleinen Teilfläche geprüft werden.
Spritzflüssigkeitsreste sind zu vermeiden. Es ist nur so viel Spritzflüssigkeit anzusetzen, wie tatsƤchlich benƶtigt wird. Es ist daher sinnvoll, die erforderliche Spritzflüssigkeitsmenge genau zu berechnen. Insbesondere bei grƶĆeren SpritzbehƤltern bietet sich die Verwendung eines DurchflussmengenmessgerƤtes bei der Tankbefüllung an. Beim Ansetzvorgang wird die Verwendung von üblicher Schutzausrüstung empfohlen. Spritztank zu 2/3 der erforderlichen Wassermenge füllen. Das Produkt bei eingeschaltetem Rührwerk zugeben und restliche Wassermenge auffüllen. Das Produkt über das Einspülsieb oder direkt in den Tank geben. Die Spritzbrühe sofort nach dem Ansetzen bei laufendem Rührwerk ausbringen.
Nach Beendigung der Spritzung muss das GerƤt sorgfƤltig gespült werden. Technisch unvermeidbare Restmenge im VerhƤltnis von mindestens 1:10 mit Wasser verdünnen und bei laufendem Rührwerk auf behandelter FlƤche verspritzen. Ca. 10 - 20 % des Tankinhaltes mit Wasser auffüllen und dabei InnenflƤchen des Tanks mit dem Wasserstrahl, am besten unter Einsatz einer integrierten Reinigungsdüse, abspritzen. Rührwerk für mindestens 15 Minuten einschalten. AnschlieĆend Reinigungsflüssigkeit bei laufendem Rührwerk durch die Düsen auf der behandelten FlƤche verspritzen. Die grobe Reinigung von Spritzen mit Wasser und Waschbürste auf dem Feld vornehmen. Reste von Reinigungswasser nicht über die HofablƤufe in die Kanalisation und GewƤsser gelangen lassen.
Beim Ausbringen des Produkts ist auf eine gute, gleichmƤĆige Verteilung der Spritzbrühe zu achten. Ćberdosierung und Abdrift sind zu vermeiden. Werden SprühgerƤte verwandt, so ist die Konzentration entsprechend der eingesparten Wassermenge zu erhƶhen. Die Ausbringung mit RecyclinggerƤten ist mƶglich.
AUSBRINGUNG DER SPRITZFLĆSSIGKEIT
Ständige Kontrolle des Spritzflüssigkeitsverbrauches während der Arbeit in Bezug zur behandelten Fläche. Ein Durchfluss- und Dosiermessgerät bietet sich als technisches Hilfsmittel an. Während der Fahrt und während der Ausbringung Rührwerk laufen lassen. Nach Arbeitspausen Spritzbrühe erneut sorgfältig aufrühren.
Nutzorganismen
NN1001 Das Mittel wird als nicht schädigend für Populationen relevanter Nutzinsekten eingestuft.
NN1002 Das Mittel wird als nicht schädigend für Populationen relevanter Raubmilben und Spinnen eingestuft.
NB6641 Das Mittel wird bis zu der hƶchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefƤhrlich eingestuft (B4).
Wasserorganismen
NW264 Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere.
NW262 Das Mittel ist giftig für Algen.
SB001 Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
SB005 Ist Ƥrztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett des Produktes bereithalten.
SB010 Für Kinder unzugänglich aufbewahren.
SB111 Für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit dem Pflanzenschutzmittel sind die Angaben im Sicherheitsdatenblatt und in der Gebrauchsanweisung des Pflanzenschutzmittels sowie die BVL-Richtlinie "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (www.bvl.bund.de) zu beachten.
SB166 Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen.
SF245-02 Es ist sicherzustellen, dass behandelte FlƤchen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Pflanzenschutzmittelbelages wieder betreten werden.
SS206 Arbeitskleidung (wenn keine spezifische Schutzkleidung erforderlich ist) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln.
SP1 SP1 Mittel und/oder dessen BehƤlter nicht in GewƤsser gelangen lassen (AusbringungsgerƤte nicht in unmittelbarer NƤhe von OberflƤchengewƤssern reinigen/ indirekte EintrƤge über Hof- und StraĆenablƤufe verhindern).
Einatmen:
Person aus Gefahrenbereich entfernen. Person Frischluft zuführen und je nach Symptomatik Arzt konsultieren. Bei Atemstillstand Gerätebeatmung notwendig.
Hautkontakt:
Mit viel Wasser und Seife gründlich waschen, verunreinigte, getränkte Kleidungsstücke unverzüglich entfernen, bei Hautreizung (Rötung etc.),Arzt konsultieren.
Augenkontakt:
Mit viel Wasser mehrere Minuten gründlich spülen. Falls nötig, Arzt aufsuchen.
Verschlucken:
Mund gründlich mit Wasser spülen. Sofort Arzt rufen, Verpackung bzw. Etikett und wenn mƶglich Gebrauchsanweisung vorzeigen. Nie einer ohnmƤchtigen Person etwas durch den Mund einflƶĆen.
Hinweise für den Arzt:
Symptomatische Behandlung. Verschlucken: Magenspülung, Aktivkohle.
24-Stunden-Notrufnummer GGIZ:
0361 730730
Pflanzenschutzmittel vorsichtig verwenden. Vor Verwendung stets Etikett und
Gebrauchsanleitung lesen.
Für eine sichere Anwendung auf Piktogramme und Gefahrenhinweise achten.
Info BekƤmpfung von Falschem Mehltau (Plasmopara viticola, Pseudoperonospora humuli)
Kulturen Weinrebe (Keltertrauben), Hopfen
Produkttyp Fungizid
Wirkstoffe 400 g/kg Folpet (40 Gew.-%),, 48,5 g/kg Metalaxyl-M (5,0 Gew.-%)
Gefahrstoffeinstufung GHS05 Ćtzend Reizend, GHS07 GesundheitsgefƤhrdend, GHS08 GesundheitsgefƤhrdend, GHS09 UmweltgefƤhrlich
Formulierung Wasserdispergierbares Granulat
4 x 5kg Umkarton Art.Nr. 7490346
UFI-Code SH9M-NDCA-FV01-JKQD
FOLPAN GOLD ist ein Kombinationsfungizid zur Bekämpfung falscher Mehltaupilze im Wein- und Hopfenbau. Der systemische Wirkstoff Metalaxyl-M dringt schnell über die Blätter und Triebe in das Pflanzengewebe ein. Dort wird es mit dem Saftstrom verteilt und so auch der Neuzuwachs geschützt. Der Kontaktwirkstoff Folpet verbleibt auf der Pflanzenoberfläche und bildet einen Schutzfilm aus, der vor einem Neubefall schützt. Durch die Wirkstoffkombination von Folpet und Metalaxyl-M wird der Pilz sowohl während der Sporenkeimung (protektiv) als auch nach dem eindringen in das Pflanzengewebe (kurativ) bekämpft.
Wirkungsmechanismus (FRAC-Gruppe)
Folpet: M4
Metalaxyl-M: A4
Frühjahr
Weinrebe Falscher Mehltau (Plasmopara viticola)
Hopfen Falscher Mehltau (Pseudoperonospora humuli)
(NW470) Etwaige Anwendungsflüssigkeiten, Granulate und deren Reste sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in GewƤsser gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte EintrƤge über die Kanalisation, Hof- und StraĆenablƤufe sowie Regen- und AbwasserkanƤle.
(SE110) Dicht abschlieĆende Schutzbrille tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
(SF275-10WE) Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/FlƤchen innerhalb von 10 Tagen nach der Anwendung in Weinbau lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk getragen werden.
(SF275-7HO) Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/FlƤchen innerhalb von 7 Tagen nach der Anwendung in Hopfen lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk getragen werden.
(SS110-1) Beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.
(SS2101) Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
(NG405) Keine Anwendung auf drainierten FlƤchen.
(NW607-2)
Die Anwendung des Mittels auf FlƤchen in Nachbarschaft von OberflƤchengewƤssern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschlieĆlich periodisch wasserführender OberflƤchengewƤsser - muss mit einem GerƤt erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde GerƤte" gemäà der Bekanntmachung vom 10. September 2013 (BAnz AT 23.10.2013 B4) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in AbhƤngigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten GerƤte, die im Folgenden genannten AbstƤnde zu OberflƤchengewƤssern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäà LƤnderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu OberflƤchengewƤssern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an GewƤssern in jedem Fall zu beachten. Zuwiderhandlungen kƶnnen mit einem BuĆgeld bis zu einer Hƶhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Bei Hopfen:
reduzierter Abstand: 90 % 20 m
Bei Weinrebe:
reduzierte Abstand: 75% 20m, 90 % 10 m
(NW706) Zwischen behandelten FlƤchen mit einer Hangneigung von über 2 % und OberflƤchengewƤssern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschlieĆlich periodisch wasserführender - muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen vorhanden sein. Dessen Schutzfunktion darf durch den Einsatz von ArbeitsgerƤten nicht beeintrƤchtigt werden. Er muss eine Mindestbreite von 20 m haben. Dieser Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn: - ausreichende Auffangsysteme für das abgeschwemmte Wasser bzw. den abgeschwemmten Boden vorhanden sind, die nicht in ein OberflƤchengewƤsser münden, bzw. mit der Kanalisation verbunden sind oder - die Anwendung im Mulch- oder Direktsaatverfahren erfolgt.
(WW7091) Bei wiederholten Anwendungen des Mittels oder von Mitteln derselben Wirkstoffgruppe oder solcher mit Kreuzresistenz kƶnnen Wirkungsminderungen eintreten oder eingetreten sein. Um Resistenzbildungen vorzubeugen, das Mittel mƶglichst im Wechsel mit Mitteln anderer Wirkstoffgruppen ohne Kreuzresistenz verwenden. Im Zweifel einen Beratungsdienst hinzuziehen.
(WW750) Die maximale Anzahl der Anwendungen ist aus wirkstoffspezifischen Gründen eingeschrƤnkt. Ausreichende BekƤmpfung ist damit nicht in allen FƤllen zu erwarten. Gegebenenfalls deshalb anschlieĆend oder im Wechsel Mittel mit anderen Wirkstoffen verwenden.
Pflanzenerzeugnisse Hopfen
Schadorganismus / Zweckbestimmung Falscher Mehltau (Pseudoperonospora humuli)
Anwendungsbereich Freiland
Stadium der Kultur
von: 1. Seitentriebpaar sichtbar,
bis: 70 % der Gerüsthöhe erreicht
(BBCH 21-37)
Anwendungszeitpunkt Bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndientshinweis
Max. Zahl der Behandlungen
In der Anwendung: 1
In der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungstechnik spritzen oder sprühen
Aufwandmenge 2,7 kg/ha
Wasseraufwandmenge 800 bis 1200 l/ha
Wartezeit 14 Tage
Pflanzenerzeugnisse Hopfen
Schadorganismus / Zweckbestimmung Falscher Mehltau (Pseudoperonospora humuli)
Anwendungsbereich Freiland
Stadium der Kultur
von: 70 % der Gerüsthöhe erreicht,
bis: Infloreszenzknospen vergrƶĆert
(BBCH 37-55)
Anwendungszeitpunkt Bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
Max. Zahl der Behandlungen
In der Anwendung: 1
In der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungstechnik spritzen oder sprühen
Aufwandmenge 4 kg/ha
Wasseraufwandmenge 1200 bis 2200 l/ha
Wartezeit 14 Tage
Pflanzenerzeugnisse Weinrebe
Schadorganismus / Zweckbestimmung Falscher Mehltau (Plasmopara viticola)
Anwendungsbereich Freiland
Stadium der Kultur
von: Gescheine (Infloreszenzen) deutlich sichtbar,
bis: Ende des Traubenschlusses
(BBCH 53-79)
Anwendungszeitpunkt Bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
Max. Zahl der Behandlungen
In der Anwendung: 2
In der Kultur bzw. je Jahr: 2
Abstand: 10 Tage
Anwendungstechnik spritzen oder sprühen
Aufwandmenge
bis BBCH 61: 1 kg/ha
ab BBCH 61: 2 kg/ha
Wasseraufwandmenge
bis BBCH 61: 200 bis 500 l/ha
ab BBCH 61: 500 bis 1000 l/ha
Wartezeit 28 Tage
Anwendungsbestimmungen
WG734
Die Anwendung des Mittels kann bei Spontangärung zu Gärverzögerungen führen.
WICHTIGE HINWEISE
Anwendung nur in Keltertrauben.
Die festgesetzten Anwendungsbestimmungen sind unbedingt einzuhalten. In einzelnen BundeslƤndern kƶnnen generell strengere Abstandsauflagen (als in den Anwendungsbestimmungen festgesetzt) gelten. Diese sind in jedem Falle zu beachten.
Nach bisherigen Erfahrungen wird FOLPANĀ® GOLD von allen Reb- und Hopfensortengut vertragen.
FOLPAN® GOLD ist mischbar mit gängigen Fungiziden und Insektiziden. Mischpartner in fester Form zuerst in den Tank geben, dann FOLPAN GOLD einfüllen. Aufgrund der Vielzahl möglicher Mischungspartner können nicht alle potenziellen Tankmischungen auf Ihre Verträglichkeit hin überprüft werden. Bei bisher nicht bekannten Tankmischungen sollte die Verträglichkeit an einer kleinen Teilfläche geprüft werden.
Spritzflüssigkeitsreste sind zu vermeiden. Es ist nur so viel Spritzflüssigkeit anzusetzen, wie tatsƤchlich benƶtigt wird. Es ist daher sinnvoll, die erforderliche Spritzflüssigkeitsmenge genau zu berechnen. Insbesondere bei grƶĆeren SpritzbehƤltern bietet sich die Verwendung eines DurchflussmengenmessgerƤtes bei der Tankbefüllung an. Beim Ansetzvorgang wird die Verwendung von üblicher Schutzausrüstung empfohlen. Spritztank zu 2/3 der erforderlichen Wassermenge füllen. Das Produkt bei eingeschaltetem Rührwerk zugeben und restliche Wassermenge auffüllen. Das Produkt über das Einspülsieb oder direkt in den Tank geben. Die Spritzbrühe sofort nach dem Ansetzen bei laufendem Rührwerk ausbringen.
Nach Beendigung der Spritzung muss das GerƤt sorgfƤltig gespült werden. Technisch unvermeidbare Restmenge im VerhƤltnis von mindestens 1:10 mit Wasser verdünnen und bei laufendem Rührwerk auf behandelter FlƤche verspritzen. Ca. 10 - 20 % des Tankinhaltes mit Wasser auffüllen und dabei InnenflƤchen des Tanks mit dem Wasserstrahl, am besten unter Einsatz einer integrierten Reinigungsdüse, abspritzen. Rührwerk für mindestens 15 Minuten einschalten. AnschlieĆend Reinigungsflüssigkeit bei laufendem Rührwerk durch die Düsen auf der behandelten FlƤche verspritzen. Die grobe Reinigung von Spritzen mit Wasser und Waschbürste auf dem Feld vornehmen. Reste von Reinigungswasser nicht über die HofablƤufe in die Kanalisation und GewƤsser gelangen lassen.
Beim Ausbringen des Produkts ist auf eine gute, gleichmƤĆige Verteilung der Spritzbrühe zu achten. Ćberdosierung und Abdrift sind zu vermeiden. Werden SprühgerƤte verwandt, so ist die Konzentration entsprechend der eingesparten Wassermenge zu erhƶhen. Die Ausbringung mit RecyclinggerƤten ist mƶglich.
AUSBRINGUNG DER SPRITZFLĆSSIGKEIT
Ständige Kontrolle des Spritzflüssigkeitsverbrauches während der Arbeit in Bezug zur behandelten Fläche. Ein Durchfluss- und Dosiermessgerät bietet sich als technisches Hilfsmittel an. Während der Fahrt und während der Ausbringung Rührwerk laufen lassen. Nach Arbeitspausen Spritzbrühe erneut sorgfältig aufrühren.
Nutzorganismen
NN1001 Das Mittel wird als nicht schädigend für Populationen relevanter Nutzinsekten eingestuft.
NN1002 Das Mittel wird als nicht schädigend für Populationen relevanter Raubmilben und Spinnen eingestuft.
NB6641 Das Mittel wird bis zu der hƶchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefƤhrlich eingestuft (B4).
Wasserorganismen
NW264 Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere.
NW262 Das Mittel ist giftig für Algen.
SB001 Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
SB005 Ist Ƥrztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett des Produktes bereithalten.
SB010 Für Kinder unzugänglich aufbewahren.
SB111 Für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit dem Pflanzenschutzmittel sind die Angaben im Sicherheitsdatenblatt und in der Gebrauchsanweisung des Pflanzenschutzmittels sowie die BVL-Richtlinie "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (www.bvl.bund.de) zu beachten.
SB166 Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen.
SF245-02 Es ist sicherzustellen, dass behandelte FlƤchen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Pflanzenschutzmittelbelages wieder betreten werden.
SS206 Arbeitskleidung (wenn keine spezifische Schutzkleidung erforderlich ist) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln.
SP1 SP1 Mittel und/oder dessen BehƤlter nicht in GewƤsser gelangen lassen (AusbringungsgerƤte nicht in unmittelbarer NƤhe von OberflƤchengewƤssern reinigen/ indirekte EintrƤge über Hof- und StraĆenablƤufe verhindern).
Einatmen:
Person aus Gefahrenbereich entfernen. Person Frischluft zuführen und je nach Symptomatik Arzt konsultieren. Bei Atemstillstand Gerätebeatmung notwendig.
Hautkontakt:
Mit viel Wasser und Seife gründlich waschen, verunreinigte, getränkte Kleidungsstücke unverzüglich entfernen, bei Hautreizung (Rötung etc.),Arzt konsultieren.
Augenkontakt:
Mit viel Wasser mehrere Minuten gründlich spülen. Falls nötig, Arzt aufsuchen.
Verschlucken:
Mund gründlich mit Wasser spülen. Sofort Arzt rufen, Verpackung bzw. Etikett und wenn mƶglich Gebrauchsanweisung vorzeigen. Nie einer ohnmƤchtigen Person etwas durch den Mund einflƶĆen.
Hinweise für den Arzt:
Symptomatische Behandlung. Verschlucken: Magenspülung, Aktivkohle.
24-Stunden-Notrufnummer GGIZ:
0361 730730
Pflanzenschutzmittel vorsichtig verwenden. Vor Verwendung stets Etikett und
Gebrauchsanleitung lesen.
Für eine sichere Anwendung auf Piktogramme und Gefahrenhinweise achten.