Die einzigartige Wuchsstoffkombination gegen Unkräuter im Frühjahr, im Winter- und Sommergetreide
- ALS-frei für ein gutes Resistenzmanagement
- Wirkungssicher auch bei niedrigen Temperaturen
Info Systemisches Herbizid gegen einjƤhrige UnkrƤuter
Kulturen Sommerweichweizen, Sommergerste, Sommerroggen, Sommertriticale, Sommerhafer, Winterweichweizen, Wintergerste, Wintertriticale, Winterroggen
Produkttyp Herbizid
Wirkstoffe 360 g/l 2,4 D (33,68 Gew.-%), aromatische Kohlenwasserstoffe, 90 g/l Fluroxypyr (8,42 Gew.-%), enthƤlt BenzoesulfonsƤure
Gefahrstoffeinstufung GHS09 UmweltgefƤhrlich, GHS07 GesundheitsgefƤhrdend, GHS08 GesundheitsgefƤhrdend
Formulierung Emulsionskonzentrat
4x5l Umkarton Art.Nr. 7490375
UFI-Code DA72-TDTC-GV0K-4ASQ
GENTIS ist ein systemisches Herbizid zur Kontrolle zweikeimblättriger Unkräuter in Getreide im Frühjahr. Das Herbizid wird im Nachauflauf angewendet und vorwiegend über die Blätter aufge-nommen. Die enthaltenen Wirkstoffe Fluroxypyr und 2,4-Dichlorphenoxyessigsäure (2,4-D) greifen an verschiedenen Wirkungsorten des meristematischen Gewebes in den Hormonhaushalt der Un-kräuter ein. Acker-Kratzdiestel, Hundskamille, Kornblume, Windenknöterich, Klettenlabkraut und viele weitere zweikeimblättrige Unkrautarten werden durch diese Wirkstoffkombination effektiv bekämpft. GENTIS wird sehr schnell von den Zielpflanzen aufgenommen und in der gesamten Pflanze verteilt. Erste Symptome sind schon nach wenigen Tagen sichtbar. Unter optimalen Wachs-tumsbedingungen sind die Unkräuter nach 2-3 Wochen vollständig ausgetrocknet. Die besten Wir-kungserfolge lassen sich in den frühen Entwicklungsstadien der Unkräuter, zwischen 3-Blatt-Stadium (BBCH-13) und 1-Knoten-Stadium, (BBCH-31), und bei warmen und wüchsigen Witterungsbedingungen erzielen.
Wirkungsmechanismus-Gruppe (HRAC/WSSA-Kode)
2,4 D: 4
Frühjahr
sehr gut bis gut bekƤmpfbar
Acker-Kratzdistel, Acker-Hellerkraut, Acker-Hundskamille, Acker-krummhals/Ochsenzunge, Acker-Vergissmeinnicht, Ausfallraps, Gemeine Besenrauke, HirtentƤschelkraut, Klettenlabkraut, Kornblume, Melde, Niederliegendes Schafkraut, Vogelmiere, WeiĆe Lichtnelke, Windenknƶterich, WeiĆer GƤnsefuĆ, Floh-Knƶterich, VergiĆmeinnicht
weniger gut bekƤmpfbar
Ackerstiefmütterchen, Echte und Geruchslose Kamille, Persischer Ehrenpreis, Rote Taubnessel
Sommerhafer, Sommergerste, Sommerroggen, Sommerweichweizen, Sommertriticale, Wintergerste, Winterroggen, Winterweichweizen, Wintertriticale ZweikeimblƤttrige UnkrƤuter
(NW470) Etwaige Anwendungsflüssigkeiten, Granulate und deren Reste sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in GewƤsser gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte EintrƤge über die Kanalisation, Hof- und StraĆenablƤufe sowie Regen- und AbwasserkanƤle.
(SS110-1) Beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.
(SS2101) Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
(NW642-1) Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen GewƤssern oder KüstengewƤssern ist nicht zulƤssig. UnabhƤngig davon ist der gemäà LƤnderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu OberflƤchengewƤssern einzuhalten. Zuwiderhandlungen kƶnnen mit einem BuĆgeld bis zu einer Hƶhe von 50.000 Euro geahndet werden.
(NT102-1) Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden FlƤchen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gƤrtnerisch genutzte FlƤchen, StraĆen, Wege und PlƤtze) mit einem verlustmindernden GerƤt erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde GerƤte" gemäà der Bekanntmachung vom 10. September 2013 (BAnz AT 23.10.2013 B4) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 75 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren PflanzenschutzgerƤten erfolgt oder angrenzende FlƤchen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehƶlzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist.
(NW605-2)
Die Anwendung des Mittels auf FlƤchen in Nachbarschaft von OberflƤchengewƤssern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschlieĆlich periodisch wasserführender OberflƤchengewƤsser - muss mit einem GerƤt erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde GerƤte" gemäà der Bekanntmachung vom 10. September 2013 (BAnz AT 23.10.2013 B4) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in AbhƤngigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten GerƤte, die im Folgenden genannten AbstƤnde zu OberflƤchengewƤssern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäà LƤnderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu OberflƤchengewƤssern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an GewƤssern in jedem Fall zu beachten.
reduzierte AbstƤnde: 50% 5 m, 75% *, 90% *
(NW606)
Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur mƶglich, wenn bei der Anwendung des Mittels mindestens unten genannter Abstand zu OberflƤchengewƤssern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschlieĆlich periodisch wasserführender OberflƤchengewƤsser - eingehalten wird. Zuwiderhandlungen kƶnnen mit einem BuĆgeld bis zu einer Hƶhe von 50.000 Euro geahndet werden.
5 m
(NW706) Zwischen behandelten FlƤchen mit einer Hangneigung von über 2 % und OberflƤchengewƤssern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschlieĆlich periodisch wasserführender - muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen vorhanden sein. Dessen Schutzfunktion darf durch den Einsatz von ArbeitsgerƤten nicht beeintrƤchtigt werden. Er muss eine Mindestbreite von 20 m haben. Dieser Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn: - ausreichende Auffangsysteme für das abgeschwemmte Wasser bzw. den abgeschwemmten Boden vorhanden sind, die nicht in ein OberflƤchengewƤsser münden, bzw. mit der Kanalisation verbunden sind oder - die Anwendung im Mulch- oder Direktsaatverfahren erfolgt.
Pflanzenerzeugnisse Sommerhafer, Sommergerste, Sommerroggen, Sommerweichweizen, Sommertriticale
Schadorganismus / Zweckbestimmung ZweikeimblƤttrige UnkrƤuter
Anwendungsbereich Freiland
Stadium der Kultur
von: 3-Blatt-Stadium (3. Laubblatt entfaltet),
bis: 1-Knoten-Stadium (1. Knoten dicht über der Bodenoberfläche wahrnehmbar)
[BBCH 13-31]
Anwendungszeitpunkt Frühjahr
Max. Zahl der Behandlungen
In der Anwendung: 1
In der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungstechnik spritzen
Aufwandmenge 1,25 l/ha
Wasseraufwandmenge 200 bis 300 l/ha
Wartezeit Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
RESISTENZMANAGEMENT
Werden Herbizide mit dem gleichen Wirkungsmechanismus (HRAC/WSSA-Gruppe) über mehrere Jahre auf dem gleichen Feld eingesetzt, kann es zu einer Selektion von resistenten Biotypen kom-men. Die resistenten Biotypen können sich ausbreiten und die Population dominieren. Um der Ent-wicklung von resistenten Biotypen vorzubeugen empfiehlt es sich, Folgebehandlungen in der Kultur oder innerhalb der Fruchtfolge mit Herbiziden, die einen unterschiedlichen Wirkungsmechanismus (HRAC/WSSA-Gruppe) besitzen, vorzunehmen. GENTIS enthält die Wirkstoffe Fluroxypyr und 2,4-D, diese sind der HRAC/WSSA-Gruppe 4 (früher: O) zugeordnet.
SONSTIGE AUFLAGEN UND HINWEISE
(WP734) SchƤden an der Kultur mƶglich.
Keine Anwendung, wenn Gefahr der Abdrift auf benachbarte PflanzenbestƤnde besteht.
Insgesamt nicht mehr als eine Anwendung pro Kultur und Vegetationsperiode.
GENTIS nur in gesunden, wachsenden BestƤnden einsetzen.
Nicht anwenden
- unter 8°C und oberhalb 25 °C,
- vor erwartetem oder direkt nach Nachtfrost,
- in Getreide mit Untersaaten,
- in nassem, kranken oder geschƤdigtem Getreide,
- unter Trockenstress,
- nicht spƤter als 2 Stunden vor erwartetem Regen.
GENTIS kann eine vorübergehende Wachstumshemmung und Blattaufhellungen bewirken.
GENTIS ist mischbar
- mit Herbiziden zur Schadgrasbekämpfung (in Winterweichweizen, -roggen, -triticale) mit 1,8 l/ha AVOXA® oder 1,2 l/ha TRAXOS® oder (in Winterweichweizen) 400 g/ha NIANTIC® + Probe
- mit Insektiziden z.B. MAVRIK®VITA
- mit Wachstumreglern, z.B. CCC oder StemperĀ®. Von Mischungen mit Prohexadion-haltigen Wachstumsreglern raten wir ab.
- mit Fungiziden z.B. ABRANĀ®, PRONTOĀ® PLUS, FOLPANĀ® etc.
GENTIS bei eingeschaltetem Rührwerk direkt in den zu 2/3 mit Wasser gefüllten SpritzflüssigkeitsbehƤlter geben. BehƤlter anschlieĆend mit Wasser auffüllen. Bei gemeinsamer Ausbringung mit AHL (pur) wird GENTIS vor dem Einfüllen in das Spritzfass in Wasser im VerhƤltnis 1:1 vorgemischt und dann AHL beigegeben.
Nach regulƤrer Getreideernte kƶnnen alle Kulturen ohne EinschrƤnkungen nachgebaut werden. Bei vorzeitigem Umbruch kƶnnen alle Kulturen mit vorheriger Pflugfurche nachgebaut werden.
Behälter mit Wasser ausspülen, unvermeidbaren Spritzflüssigkeitsrest im Verhältnis 1: 10 mit Was-ser verdünnen und auf der behandelten Fläche ausbringen. Spritzgeräte gründlich mit Wasser reini-gen. Die verdünnte Reinigungsflüssigkeit auf die zuvor behandelte Fläche ausbringen.
Bitte nur geprüfte Geräte zur Ausbringung nutzen,
- vor der Anwendung auslitern und den Düsenausstoà kontrollieren,
- nie mehr Spritzflüssigkeit ansetzen als benötigt,
- ca. 1/2 der benötigten Wassermenge einfüllen,
- GENTIS bei eingeschaltetem Rührwerk in den Tank geben,
- entleerte Produktbehälter gründlich 3x mit Wasser spülen,
- Spülwasser der Spritzbrühe zuführen,
- Restmenge Wasser auffüllen.
Angesetzte Spritzflüssigkeit durch Rührwerk und/oder Rücklauf in Bewegung halten,
- nach Arbeitspausen Spritzflüssigkeit erneut aufrühren;
- Spritzflüssigkeit restlos ausbringen.
Die Wasseraufwandmenge kann 200 - 300 L/ha betragen, dichte BestƤnde sind zur besseren Benet-zung mit hoher Wassermenge zu behandeln.
Nutzorganismen
NN2002 Das Mittel wird als schwach schädigend für Populationen relevanter Raubmilben und Spinnen eingestuft.
NN1001 Das Mittel wird als nicht schädigend für Populationen relevanter Nutzinsekten eingestuft.
NB6641 Das Mittel wird bis zu der hƶchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefƤhrlich eingestuft (B4).
Wasserorganismen
NW264 Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere.
NW262 Das Mittel ist giftig für Algen.
NW265 Das Mittel ist giftig für höhere Wasserpflanzen.
SB001 Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
SB005 Ist Ƥrztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett des Produktes bereithalten.
SB010 Für Kinder unzugänglich aufbewahren.
SB110 Die Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist zu beachten.
SF245-02 Es ist sicherzustellen, dass behandelte FlƤchen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Pflanzenschutzmittelbelages wieder betreten werden.
SS206 Arbeitskleidung (wenn keine spezifische Schutzkleidung erforderlich ist) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln.
Einatmen:
Person aus dem Gefahrenbereich entfernen. Person Frischluft zuführen und je nach Symptomatik Arzt konsultieren. Bei BewuĆtlosigkeit in stabile Seitenlage bringen und Ƥrztlichen Rat einholen.
Hautkontakt:
Mit viel Wasser gründlich waschen, verunreinigte, getränkte Kleidungsstücke unverzüglich entfernen, bei Hautreizung (Rötung etc.), Arzt konsultieren.
Augenkontakt:
Kontaktlinsen entfernen. Mit viel Wasser mehrere Minuten gründlich spülen, sofort Arzt rufen, Datenblatt bereithalten. Unverletztes Auge schützen. Augenärztliche Nachkontrolle
Verschlucken:
Mund gründlich mit Wasser spülen. Kein Erbrechen herbeiführen, viel Wasser zu trinken geben, sofort Arzt aufsuchen. Aspirationsgefahr. Bei Erbrechen, Kopf tief halten damit der Mageninhalt nicht in die Lungen gelangt.
24-Stunden-Notrufnummer GGIZ:
0361 730730
Pflanzenschutzmittel vorsichtig verwenden. Vor Verwendung stets Etikett und
Gebrauchsanleitung lesen.
Für eine sichere Anwendung auf Piktogramme und Gefahrenhinweise achten.
Info Systemisches Herbizid gegen einjƤhrige UnkrƤuter
Kulturen Sommerweichweizen, Sommergerste, Sommerroggen, Sommertriticale, Sommerhafer, Winterweichweizen, Wintergerste, Wintertriticale, Winterroggen
Produkttyp Herbizid
Wirkstoffe 360 g/l 2,4 D (33,68 Gew.-%), aromatische Kohlenwasserstoffe, 90 g/l Fluroxypyr (8,42 Gew.-%), enthƤlt BenzoesulfonsƤure
Gefahrstoffeinstufung GHS09 UmweltgefƤhrlich, GHS07 GesundheitsgefƤhrdend, GHS08 GesundheitsgefƤhrdend
Formulierung Emulsionskonzentrat
4x5l Umkarton Art.Nr. 7490375
UFI-Code DA72-TDTC-GV0K-4ASQ
GENTIS ist ein systemisches Herbizid zur Kontrolle zweikeimblättriger Unkräuter in Getreide im Frühjahr. Das Herbizid wird im Nachauflauf angewendet und vorwiegend über die Blätter aufge-nommen. Die enthaltenen Wirkstoffe Fluroxypyr und 2,4-Dichlorphenoxyessigsäure (2,4-D) greifen an verschiedenen Wirkungsorten des meristematischen Gewebes in den Hormonhaushalt der Un-kräuter ein. Acker-Kratzdiestel, Hundskamille, Kornblume, Windenknöterich, Klettenlabkraut und viele weitere zweikeimblättrige Unkrautarten werden durch diese Wirkstoffkombination effektiv bekämpft. GENTIS wird sehr schnell von den Zielpflanzen aufgenommen und in der gesamten Pflanze verteilt. Erste Symptome sind schon nach wenigen Tagen sichtbar. Unter optimalen Wachs-tumsbedingungen sind die Unkräuter nach 2-3 Wochen vollständig ausgetrocknet. Die besten Wir-kungserfolge lassen sich in den frühen Entwicklungsstadien der Unkräuter, zwischen 3-Blatt-Stadium (BBCH-13) und 1-Knoten-Stadium, (BBCH-31), und bei warmen und wüchsigen Witterungsbedingungen erzielen.
Wirkungsmechanismus-Gruppe (HRAC/WSSA-Kode)
2,4 D: 4
Frühjahr
sehr gut bis gut bekƤmpfbar
Acker-Kratzdistel, Acker-Hellerkraut, Acker-Hundskamille, Acker-krummhals/Ochsenzunge, Acker-Vergissmeinnicht, Ausfallraps, Gemeine Besenrauke, HirtentƤschelkraut, Klettenlabkraut, Kornblume, Melde, Niederliegendes Schafkraut, Vogelmiere, WeiĆe Lichtnelke, Windenknƶterich, WeiĆer GƤnsefuĆ, Floh-Knƶterich, VergiĆmeinnicht
weniger gut bekƤmpfbar
Ackerstiefmütterchen, Echte und Geruchslose Kamille, Persischer Ehrenpreis, Rote Taubnessel
Sommerhafer, Sommergerste, Sommerroggen, Sommerweichweizen, Sommertriticale, Wintergerste, Winterroggen, Winterweichweizen, Wintertriticale ZweikeimblƤttrige UnkrƤuter
(NW470) Etwaige Anwendungsflüssigkeiten, Granulate und deren Reste sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in GewƤsser gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte EintrƤge über die Kanalisation, Hof- und StraĆenablƤufe sowie Regen- und AbwasserkanƤle.
(SS110-1) Beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.
(SS2101) Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
(NW642-1) Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen GewƤssern oder KüstengewƤssern ist nicht zulƤssig. UnabhƤngig davon ist der gemäà LƤnderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu OberflƤchengewƤssern einzuhalten. Zuwiderhandlungen kƶnnen mit einem BuĆgeld bis zu einer Hƶhe von 50.000 Euro geahndet werden.
(NT102-1) Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden FlƤchen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gƤrtnerisch genutzte FlƤchen, StraĆen, Wege und PlƤtze) mit einem verlustmindernden GerƤt erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde GerƤte" gemäà der Bekanntmachung vom 10. September 2013 (BAnz AT 23.10.2013 B4) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 75 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren PflanzenschutzgerƤten erfolgt oder angrenzende FlƤchen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehƶlzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist.
(NW605-2)
Die Anwendung des Mittels auf FlƤchen in Nachbarschaft von OberflƤchengewƤssern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschlieĆlich periodisch wasserführender OberflƤchengewƤsser - muss mit einem GerƤt erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde GerƤte" gemäà der Bekanntmachung vom 10. September 2013 (BAnz AT 23.10.2013 B4) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in AbhƤngigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten GerƤte, die im Folgenden genannten AbstƤnde zu OberflƤchengewƤssern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäà LƤnderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu OberflƤchengewƤssern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an GewƤssern in jedem Fall zu beachten.
reduzierte AbstƤnde: 50% 5 m, 75% *, 90% *
(NW606)
Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur mƶglich, wenn bei der Anwendung des Mittels mindestens unten genannter Abstand zu OberflƤchengewƤssern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschlieĆlich periodisch wasserführender OberflƤchengewƤsser - eingehalten wird. Zuwiderhandlungen kƶnnen mit einem BuĆgeld bis zu einer Hƶhe von 50.000 Euro geahndet werden.
5 m
(NW706) Zwischen behandelten FlƤchen mit einer Hangneigung von über 2 % und OberflƤchengewƤssern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschlieĆlich periodisch wasserführender - muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen vorhanden sein. Dessen Schutzfunktion darf durch den Einsatz von ArbeitsgerƤten nicht beeintrƤchtigt werden. Er muss eine Mindestbreite von 20 m haben. Dieser Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn: - ausreichende Auffangsysteme für das abgeschwemmte Wasser bzw. den abgeschwemmten Boden vorhanden sind, die nicht in ein OberflƤchengewƤsser münden, bzw. mit der Kanalisation verbunden sind oder - die Anwendung im Mulch- oder Direktsaatverfahren erfolgt.
Pflanzenerzeugnisse Sommerhafer, Sommergerste, Sommerroggen, Sommerweichweizen, Sommertriticale
Schadorganismus / Zweckbestimmung ZweikeimblƤttrige UnkrƤuter
Anwendungsbereich Freiland
Stadium der Kultur
von: 3-Blatt-Stadium (3. Laubblatt entfaltet),
bis: 1-Knoten-Stadium (1. Knoten dicht über der Bodenoberfläche wahrnehmbar)
[BBCH 13-31]
Anwendungszeitpunkt Frühjahr
Max. Zahl der Behandlungen
In der Anwendung: 1
In der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungstechnik spritzen
Aufwandmenge 1,25 l/ha
Wasseraufwandmenge 200 bis 300 l/ha
Wartezeit Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
RESISTENZMANAGEMENT
Werden Herbizide mit dem gleichen Wirkungsmechanismus (HRAC/WSSA-Gruppe) über mehrere Jahre auf dem gleichen Feld eingesetzt, kann es zu einer Selektion von resistenten Biotypen kom-men. Die resistenten Biotypen können sich ausbreiten und die Population dominieren. Um der Ent-wicklung von resistenten Biotypen vorzubeugen empfiehlt es sich, Folgebehandlungen in der Kultur oder innerhalb der Fruchtfolge mit Herbiziden, die einen unterschiedlichen Wirkungsmechanismus (HRAC/WSSA-Gruppe) besitzen, vorzunehmen. GENTIS enthält die Wirkstoffe Fluroxypyr und 2,4-D, diese sind der HRAC/WSSA-Gruppe 4 (früher: O) zugeordnet.
SONSTIGE AUFLAGEN UND HINWEISE
(WP734) SchƤden an der Kultur mƶglich.
Keine Anwendung, wenn Gefahr der Abdrift auf benachbarte PflanzenbestƤnde besteht.
Insgesamt nicht mehr als eine Anwendung pro Kultur und Vegetationsperiode.
GENTIS nur in gesunden, wachsenden BestƤnden einsetzen.
Nicht anwenden
- unter 8°C und oberhalb 25 °C,
- vor erwartetem oder direkt nach Nachtfrost,
- in Getreide mit Untersaaten,
- in nassem, kranken oder geschƤdigtem Getreide,
- unter Trockenstress,
- nicht spƤter als 2 Stunden vor erwartetem Regen.
GENTIS kann eine vorübergehende Wachstumshemmung und Blattaufhellungen bewirken.
GENTIS ist mischbar
- mit Herbiziden zur Schadgrasbekämpfung (in Winterweichweizen, -roggen, -triticale) mit 1,8 l/ha AVOXA® oder 1,2 l/ha TRAXOS® oder (in Winterweichweizen) 400 g/ha NIANTIC® + Probe
- mit Insektiziden z.B. MAVRIK®VITA
- mit Wachstumreglern, z.B. CCC oder StemperĀ®. Von Mischungen mit Prohexadion-haltigen Wachstumsreglern raten wir ab.
- mit Fungiziden z.B. ABRANĀ®, PRONTOĀ® PLUS, FOLPANĀ® etc.
GENTIS bei eingeschaltetem Rührwerk direkt in den zu 2/3 mit Wasser gefüllten SpritzflüssigkeitsbehƤlter geben. BehƤlter anschlieĆend mit Wasser auffüllen. Bei gemeinsamer Ausbringung mit AHL (pur) wird GENTIS vor dem Einfüllen in das Spritzfass in Wasser im VerhƤltnis 1:1 vorgemischt und dann AHL beigegeben.
Nach regulƤrer Getreideernte kƶnnen alle Kulturen ohne EinschrƤnkungen nachgebaut werden. Bei vorzeitigem Umbruch kƶnnen alle Kulturen mit vorheriger Pflugfurche nachgebaut werden.
Behälter mit Wasser ausspülen, unvermeidbaren Spritzflüssigkeitsrest im Verhältnis 1: 10 mit Was-ser verdünnen und auf der behandelten Fläche ausbringen. Spritzgeräte gründlich mit Wasser reini-gen. Die verdünnte Reinigungsflüssigkeit auf die zuvor behandelte Fläche ausbringen.
Bitte nur geprüfte Geräte zur Ausbringung nutzen,
- vor der Anwendung auslitern und den Düsenausstoà kontrollieren,
- nie mehr Spritzflüssigkeit ansetzen als benötigt,
- ca. 1/2 der benötigten Wassermenge einfüllen,
- GENTIS bei eingeschaltetem Rührwerk in den Tank geben,
- entleerte Produktbehälter gründlich 3x mit Wasser spülen,
- Spülwasser der Spritzbrühe zuführen,
- Restmenge Wasser auffüllen.
Angesetzte Spritzflüssigkeit durch Rührwerk und/oder Rücklauf in Bewegung halten,
- nach Arbeitspausen Spritzflüssigkeit erneut aufrühren;
- Spritzflüssigkeit restlos ausbringen.
Die Wasseraufwandmenge kann 200 - 300 L/ha betragen, dichte BestƤnde sind zur besseren Benet-zung mit hoher Wassermenge zu behandeln.
Nutzorganismen
NN2002 Das Mittel wird als schwach schädigend für Populationen relevanter Raubmilben und Spinnen eingestuft.
NN1001 Das Mittel wird als nicht schädigend für Populationen relevanter Nutzinsekten eingestuft.
NB6641 Das Mittel wird bis zu der hƶchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefƤhrlich eingestuft (B4).
Wasserorganismen
NW264 Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere.
NW262 Das Mittel ist giftig für Algen.
NW265 Das Mittel ist giftig für höhere Wasserpflanzen.
SB001 Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
SB005 Ist Ƥrztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett des Produktes bereithalten.
SB010 Für Kinder unzugänglich aufbewahren.
SB110 Die Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist zu beachten.
SF245-02 Es ist sicherzustellen, dass behandelte FlƤchen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Pflanzenschutzmittelbelages wieder betreten werden.
SS206 Arbeitskleidung (wenn keine spezifische Schutzkleidung erforderlich ist) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln.
Einatmen:
Person aus dem Gefahrenbereich entfernen. Person Frischluft zuführen und je nach Symptomatik Arzt konsultieren. Bei BewuĆtlosigkeit in stabile Seitenlage bringen und Ƥrztlichen Rat einholen.
Hautkontakt:
Mit viel Wasser gründlich waschen, verunreinigte, getränkte Kleidungsstücke unverzüglich entfernen, bei Hautreizung (Rötung etc.), Arzt konsultieren.
Augenkontakt:
Kontaktlinsen entfernen. Mit viel Wasser mehrere Minuten gründlich spülen, sofort Arzt rufen, Datenblatt bereithalten. Unverletztes Auge schützen. Augenärztliche Nachkontrolle
Verschlucken:
Mund gründlich mit Wasser spülen. Kein Erbrechen herbeiführen, viel Wasser zu trinken geben, sofort Arzt aufsuchen. Aspirationsgefahr. Bei Erbrechen, Kopf tief halten damit der Mageninhalt nicht in die Lungen gelangt.
24-Stunden-Notrufnummer GGIZ:
0361 730730
Pflanzenschutzmittel vorsichtig verwenden. Vor Verwendung stets Etikett und
Gebrauchsanleitung lesen.
Für eine sichere Anwendung auf Piktogramme und Gefahrenhinweise achten.