PIRIMOR® G ist ein hoch wirksames Insektizid zur Bekämpfung von Blattläusen verschiedener Arten. Der Wirkstoff Pirimicarb entfaltet seine Wirkung über den unmittelbaren Kontakt mit den Zielorganismen. Darüber hinaus erfasst PIRIMOR® G durch seine Dampfphase auch versteckt an der Unterseite und in tieferen Pflanzenbereichen siedelnde Läuse.
- Schnelle Kontakt- und FraĆwirkung
- Durch Dampfphase werden auch versteckt sitzende BlattlƤuse erfasst
- Schnelle Regenfestigkeit, hohe Wirkungssicherheit
Bundesweite Notfallzulassung für PIRIMOR® G gegen Blattläuse als Virusvektoren in Zuckerrüben!
Die Anwendung von PIRIMORĀ® G ist 2025 bundesweit gem. Art. 53 (EU-Verordnung 1107/2009) in Zuckerrüben nach dem Erreichen von Schwellenwerten bzw. nach Warndienstaufruf für einen Zeitraum von 120 Tagen vom 01.04.2026 bis einschlieĆlich 29.07.2026 genehmigt. Die Anwendung von PIRIMORĀ® erfolgt idealerweise 3 Tage vor einer geplanten Herbizidapplikation mit einer Aufwandrate von 0,3 kg/ha. PIRIMORĀ® G ist als BienenungefƤhrlich (B4) eingestuft. Eine Festlegung einer Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich. (F)
Folgende zum Teil von der regulƤren Zulassung in Getreide abweichenden Anwendungsbestimmungen und Auflagen sind zu beachten:
- NW470
- NG405 (wie bereits in 2025)
- NW605-2: 50% - 10 m; 75% 5 m; 90 % 5 m
- NW606: 15 m
- NW706: 20 m
- NT101-1: 50 % - 20 m
- NB6641: B4
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat auf Antrag des BLAG-Lück UAG Gemüsebau (vertreten durch DLR Rheinpfalz) für das Insektizid PIRIMOR® G (500 g/kg Pirimicarb) eine Notfallzulassung zur Bekämpfung von Blattläusen in verschiedenen Gemüsekulturen im Unterglasanbau erteilt.
Die Notfallzulassung wurde zur Bekämpfung von Blattläusen als Virusvektoren in Aubergine, Tomate, Gurke, Melone, Stangenbohne sowie Gemüsepaprika ausgesprochen.
Die Zulassung wird für die Zeit vom 5. März 2026 bis zum 2. Juli 2026 für 120 Tage erteilt. Die zugelassene Menge wird auf 400 kg begrenzt und ist bei ein bis drei Behandlungen (je nach Kultur) ausreichend für ca. 455 ha
Nach Ablauf der genannten AnwendungszeitrƤume darf PIRIMOR G in den Indikationen nicht mehr eingesetzt werden.
Folgende Anwendungsbestimmungen wurden für die Anwendung zusätzlich/abweichend erlassen:
- NW470
- SS110-1
- SS2101
- SS230
Zusätzlich für AWG1 Aubergine, Tomate, Gurke, Melone:
- SF276-EEGE
Zusätzlich für AWG2 Stangenbohnen:
- SF275-EEGE
- SF276-35GE
Zusätzlich für AWG3 Gemüsepaprika:
- SF278-10GE
- SF276-EEGE
Weiterhin ist die Zulassung mit folgenden Auflagen verbunden:
NN3001, NN410
Sonstige Hinweise:
NB6641: Das Mittel wird bis zu der hƶchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefƤhrlich eingestuft (B4).
NN1002: Das Mittel wird als nicht schädigend für Populationen relevanter Raubmilben und Spinnen eingestuft.