PflanzenÂverträglichkeit
Schäden an der Kultur möglich.
Nach bisherigen Erfahrungen wird NICOGAN von den meisten in Österreich geprüften Silo- und Körnermaissorten gut vertragen, wenn keine ungünstigen Bedingungen vor, während und nach der Anwendung herrschen.
Die Anwendung von NICOGAN wird aus Verträglichkeitsgründen nicht empfohlen:
- bei kĂĽhler, feuchter Witterung
- bei Frost, Frostgefahr und in bereits frostgeschädigten Maisbeständen
- bei anhaltender Trockenheit
- bei Staunässe
- unmittelbar nach einer Regenperiode, durch die die Wachsschicht geschwächt ist,
- solange sich Wasser auf Blättern oder in der Blatttüte befindet,
- bei Temperaturschwankungen Tag/Nacht von über 20 °C,
- bei Temperaturen > 25 °C und gleichzeitig intensiver Sonneneinstrahlung,
- bei sich langsam erwärmenden Böden,
- in Beständen, die unter Nährstoffmangel, Krankheiten oder Schädlingsbefall leiden,
- im Zuchtgarten, in Inzuchtlinien, in der Saatmaisvermehrung sowie in Zuckermais.
Maisbestände, die mit NICOGAN behandelt wurden oder werden sollen, dürfen nicht zusätzlich mit einem Insektizid auf der Basis organischer Phosphorsäure-Ester oder Thiocarbamate behandelt werden, um Mais-Unverträglichkeiten zu vermeiden. Dies gilt für Tankmischungen und Behandlungsfolgen während vier Wochen vor und nach der Anwendung von NICOGAN. Die Anwendung von NICOGAN ist möglich auf Flächen, die vor, während oder nach der Saat mit Insektiziden auf Pyrethroid-, Neonicotinoid- oder Carbamat-Wirkstoffbasis behandelt wurden.
Als unverträglich für NICOGAN haben sich nach bisherigen Erfahrungen folgende Sorten erwiesen:
Absolut, Bielik, Cladio, EE 3315, Fjord, Golduval, GZ Aldera, Kluni cs, Nathan, Nescio, Prinz, Rival, SM 51.135, Tango.
Die genannten Sorten können auch unter günstigen Anwendungsbedingungen durch NICOGAN geschädigt werden.
Eine Sortenliste kann im Internet unter www.adama.com/at eingesehen werden.
Für nicht in Österreich geprüfte Maissorten oder für neu zugelassene Maissorten informieren Sie sich bzgl. der Herbizidverträglichkeit bitte auch bei den Züchtern bzw. deren Vertriebspartnern.
NICOGAN nicht in Zuchtgärten, auf Saatgutvermehrungsflächen und in Zuckermais anwenden.