Terbuthylazin-freier Bodenpartner im Mais
- Pendimethalin als hochwirksame SC-Formulierung
- Zuverlässig gegen Melde-, Gänsefuß- und Amarant-Arten, Nachtschatten, Ehrenpreis, Taubnessel u.a.
Info
Herbizid zur Bekämpfung von einjährigen zweikeimblättrigen Unkräutern in Wintergetreide (Nachauflauf) und Mais (Vor-/Nachauflauf)
Kulturen Winterweichweizen, Wintergerste, Wintertriticale, Winterrogen, Mais
Produkttyp Herbizid
Wirkstoffe 400 g/l Pendimethalin (37 Gew.-%)
Gefahrstoffeinstufung GHS09 Umweltgefährlich, GHS08 Gesundheitsgefährdend
Formulierung Suspensionskonzentrat
2 x 10l Umkarton Art.Nr. 7490195
UFI-Code HUYF-82RY-100H-VU1W
ACTIVUS SC ist ein Herbizid zur Bekämpfung von Unkräutern in Wintergetreide (Herbst) und Mais (Frühjahr). Es wirkt sowohl über den Boden als auch über das Blatt und wird von den Wurzeln und dem Keimling der Unkräuter und Ungräser aufgenommen. ACTIVUS SC bleibt im Boden über mehrere Wochen wirksam, so dass auch später keimende Unkräuter noch erfasst werden.
RESISTENZMANAGEMENT
Im Falle der Ausbildung von schwer bekämpfbaren Biotypen kann es bei Ungräsern oder Unkräutern in Einzelfällen zu einer verminderten Wirksamkeit von ACTIVUS SC kommen. Die Anwendung von ACTIVUS SC sollte im Rahmen eines Anti-Resistenz-Managements erfolgen, um der Entwicklung von resistenten Ungräsern oder Unkräutern vorzubeugen. Vermeidung von Getreide- oder Mais-Monokultur und ein regelmäßiger Wechsel von Herbiziden mit unterschiedlichen Wirkungsmechanismen ist zu empfehlen.
Wirkungsmechanismus-Gruppe (HRAC/WSSA-Kode)
Pendimethalin: 3
FrĂĽhjahr
Herbst
sehr gut bis gut bekämpfbar
Anwendung im Getreide:
Ackerhellerkraut, Ackervergissmeinicht, Ehrenpreis-Arten, Einjähriges Rispengras, Gemeiner Erdrauch, Gemeiner Windhalm (bis 1-Blattstadium), Gemeines Hirtentäschelkraut, Hohlzahn-Arten, Klatschmohn, Kletten-Labkraut, Stiefmütterchen-Arten, Taubnessel-Arten, Vogelmiere
Anwendung im Mais:
Amaranth-Arten, Ehrenpreis-Arten, Acker-Stiefmütterchen, Gänsefuß-Arten, Gemeiner Erdrauch, Gemeines Hirtentäschelkraut, Hohlzahn-Arten, Melde-Arten, Schwarzer Nachtschatten, Taubnessel-Arten
weniger gut bekämpfbar
Anwendung im Getreide:
Ackerfuchsschwanz, Ausfallraps, Gemeiner Acker-Frauenmantel, Gemeiner Windhalm (> 1-Blattstadium)
Anwendung im Mais:
Ampfer-Knöterich, Einjähriges Bingelkraut, Fingerhirse-Arten, Floh-Knöterich, Gemeine Hühnerhirse, Winden-Knöterich
nicht ausreichend bekämpfbar
Anwendung im Getreide:
Ausdauernde breitblättrige Unkräuter, Flughafer, Franzosenkraut-Arten, Gemeine Hundspetersilie, Gemeine Quecke, Kamille-Arten, Kornblume, Kreuzkraut, Trespen-Arten, Weidelgras-Arten, Wicke-Arten
Anwendung im Mais:
Ausdauernde breitblättrige Unkräuter, Acker-Winde, Flughafer, Franzosenkraut-Arten, Gemeines Kreuzkraut, Gemeine Quecke, Kamille-Arten, Kornblume, Land-Wasser-Knöterich, Vogel-Knöterich
Mais Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter, Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter (ausgenommen: Kletten-Labkraut, Kamille-Arten)
Winterweichweizen, Wintergerste, Winterroggen, Wintertriticale Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter (ausgenommen: Kamille-Arten, Acker-Hundskamille)
(NT146) Die Fahrgeschwindigkeit bei der Ausbringung darf 7,5 km/h nicht ĂĽberschreiten.
(NT170) Die Windgeschwindigkeit darf bei der Ausbringung des Mittels 3 m/s nicht ĂĽberschreiten.
(NT145-1) Das Mittel ist mit einem Wasseraufwand von mindestens 300 l/ha auszubringen. Die Anwendung des Mittels muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" gemäß der Bekanntmachung vom 10. September 2013 (BAnz AT 23.10.2013 B4) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 90 % eingetragen ist. Abweichend von den Vorgaben im Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" sind die Verwendungsbestimmungen auf der gesamten zu behandelnden Fläche einzuhalten.
(NW470) Etwaige Anwendungsflüssigkeiten, Granulate und deren Reste sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.
(SS110-1) Beim Umgang mit dem unverdĂĽnnten Mittel sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.
(SS2101) Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdĂĽnnten Mittel.
(SS610) GummischĂĽrze tragen beim Umgang mit dem unverdĂĽnnten Mittel.
Pflanzenerzeugnisse Mais
Schadorganismus / Zweckbestimmung Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter
Anwendungsbereich Freiland
Stadium der Kultur Von: trockener Samen, bis: Auflaufen (Koleoptile durchbricht Bodenoberfläche) [BBCH 00 - 09]
Stadium Schadorganismus
Von: 1. Laubblatt aus der Koleoptile ausgetreten; Keimblätter voll entfaltet; erste Blätter spreizen sich ab, bis: 3.
Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet (BBCH 10 - 13)
Anwendungszeitpunkt Vor dem Auflaufen, FrĂĽhjahr
Max. Zahl der Behandlungen
In der Anwendung: 1
In der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungstechnik Spritzen
Aufwandmenge 4,0 l/ha
Wasseraufwandmenge 200 bis 400 l/ha
Wartezeit Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich (F).
Anwendungsbestimmungen
WP710
Schäden an nachgebauten zweikeimblättrigen Zwischenfrüchten und Winterraps möglich.
NW607-2
Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" gemäß der Bekanntmachung vom 10. September 2013 (BAnz AT 23.10.2013 B4) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Reduzierte Abstände: 90 % 10 m
NW701
Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2 % und Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender - muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen vorhanden sein. Dessen Schutzfunktion darf durch den Einsatz von Arbeitsgeräten nicht beeinträchtigt werden. Er muss eine Mindestbreite von 10 m haben. Dieser Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn: - ausreichende Auffangsysteme für das abgeschwemmte Wasser bzw. den abgeschwemmten Boden vorhanden sind, die nicht in ein Oberflächengewässer münden, bzw. mit der Kanalisation verbunden sind oder - die Anwendung im Mulch- oder Direktsaatverfahren erfolgt.
Pflanzenerzeugnisse Mais
Schadorganismus / Zweckbestimmung Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter (ausgenommen: Kletten-Labkraut, Kamille-Arten)
Anwendungsbereich Freiland
Stadium der Kultur Von 1. Blatt aus der Koleoptile ausgetreten; bis 3-Blatt-Stadium: 3. Laubblatt entfaltet, Spitze des 4. Blattes sichtbar (BBCH 10 - 13)
Stadium Schadorganismus
Von 1. Laubblatt aus der Koleoptile ausgetreten, Keimblätter voll entfaltet, erste Blätter spreizen sich ab;
bis 3. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet); [BBCH 10 - 13]
Anwendungszeitpunkt Nach dem Auflaufen, FrĂĽhjahr
Max. Zahl der Behandlungen
In der Anwendung: 1
In der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungstechnik Spritzen
Aufwandmenge 4,0 l/ha
Wasseraufwandmenge 200 bis 400 l/ha
Wartezeit Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich (F).
Anwendungsbestimmungen
WP710
Schäden an nachgebauten zweikeimblättrigen Zwischenfrüchten und Winterraps möglich.
NW607-2
Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" gemäß der Bekanntmachung vom 10. September 2013 (BAnz AT 23.10.2013 B4) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Reduzierte Abstände: 90 % 10 m
NW705
Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2 % und Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender - muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen vorhanden sein. Dessen Schutzfunktion darf durch den Einsatz von Arbeitsgeräten nicht beeinträchtigt werden. Er muss eine Mindestbreite von 5 m haben. Dieser Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn:
- ausreichende Auffangsysteme für das abgeschwemmte Wasser bzw. den abgeschwemmten Boden vorhanden sind, die nicht in ein Oberflächengewässer münden, bzw. mit der Kanalisation verbunden sind oder
- die Anwendung im Mulch- oder Direktsaatverfahren erfolgt.
Wintergetreide: Das Saatgut sollte mit mind. 2-3 cm feinkrümeligem Bodenmaterial abgedeckt sein, damit es nicht zu verminderter Verträglichkeit (insbesondere Ausdünnung) kommt.
Mais: ACTIVUS SC darf in Vermehrungsflächen sowie Zuchtgärten, in Zuckermais und Mais im Folienanbau nicht eingesetzt werden.
ACTIVUS SC ist mit Getreideherbiziden (z. B. HEROLD® SC) und Maisherbiziden (z. B. ZINGIS®) mischbar. Bei Mischungen ist unbedingt die Gebrauchsanleitung des Mischpartners zu beachten. ACTIVUS SC kann in Getreide auch mit AHL im Nachauflaufverfahren ausgebracht werden. Um Verätzungsschäden durch Flüssigdünger auszuschließen, sind die für Flüssigdünger üblichen Bedingungen einzuhalten (nur trockene Bestände behandeln, bei Wasser-AHL-Mischungen mindestens 3 Teile Wasser mit 1 Teil AHL mischen, nur AHL-Markenware verwenden). Keine Anwendung von AHL pur.
Spritztank mit der Hälfte der erforderlichen Wassermenge füllen. Das Produkt vor dem Einfüllen gut schütteln. Das Produkt bei eingeschaltetem Rührwerk zugeben und restliche Wassermenge auffüllen. Die Spritzbrühe umgehend bei laufendem Rührwerk ausbringen. Überdosierung und Abdrift sind zu vermeiden. Reste der Spritzbrühe im Verhältnis 1:10 mit Wasser verdünnen und auf der behandelten Fläche ausbringen.
Nach der Getreideernte können im Rahmen einer üblichen Fruchtfolge alle Kulturen und Zwischenfrüchte nachgebaut werden. Schäden an nachgebauten zweikeimblättrigen Zwischenfrüchten und Winterraps möglich. Bei vorzeitigem Umbruch des Getreides können nach vorliegenden Erfahrungen im Frühjahr Sommerweizen (auch Durum), Sommergerste, Mais, Kartoffeln, Ackerbohnen, Erbsen, Rotklee, Luzerne, Soja und Sonnenblumen nachgebaut werden. Vor der Neueinsaat sollte die obere Krume (ca. 10-15 cm) gut durchmischt werden (z. B. Grubber und Saatbettkombination mit Nachläufer). Bei Umbruch im Herbst muss gepflügt werden (mindestens 20 cm).
Nach der Maisernte können im Rahmen einer üblichen Fruchtfolge alle Kulturen und Zwischenfrüchte angebaut werden. Schäden an nachgebauten zweikeimblättrigen Zwischenfrüchten und Winterraps möglich. Bei vorzeitigem Umbruch des Maises können nach bisherigen Erfahrungen Mais und Sonnenblumen nachgebaut werden. Die Maiseinsaat sollte 5 cm tief ohne vorherige Bodenbearbeitung vorgenommen werden. Nachbau von Gräsern frühestens vier Monate nach der Anwendung von ACTIVUS SC.
Spritze vollständig auf dem Feld leerspritzen. Technisch unvermeidbare Restmenge im Verhältnis 1:10 mit Wasser verdünnen und bei laufendem Rührwerk auf behandelter Fläche verspritzen.
Vor und nach dem Einsatz des Spritzgerätes muss das Gerät sorgfältig gereinigt werden. Waschwasser aus der Gerätereinigung nicht in die Kanalisation oder Gewässer gelangen lassen.
Durch eine fach- und sachgerechte Anwendung der Pendimethalin-haltigen Produkte können Pendimethalin-Rückstände in angrenzenden Kulturen vermieden oder minimiert werden. Drift sollte durch den Anwender absolut vermieden werden. Zudem sollte die Anwendung von Pendimethalin-haltigen Produkten unter ungünstigen thermischen Bedingungen (z.B. an sehr heißen Tagen) vermieden werden.
Generelle Empfehlungen zur Minimierung der Abdrift und des VerflĂĽchtigungsrisikos von Pendimethalin:
Applikationstechnik:
- Spritztechnik (Düsen, Druck, Wasseraufwand, Fahrgeschwindigkeit) mit einer Abdriftreduzierung von (größer-gleich) 90 % auf der gesamten Behandlungsfläche einsetzen.
- Gestängeabstand von 50 cm zur Behandlungsfläche nicht überschreiten.
Umweltbedingungen:
- Behandlung bei möglichst niedrigen Temperaturen (kleiner-gleich 20 °C); Applikation in den späten Nachmittag- und Abendstunden bevorzugen.
- Anwendung nur bei geringer Windgeschwindigkeit (kleiner-gleich 3 m/s).
- Einsatz bei Windrichtung zur gefährdeten Nachbarkultur verschieben.
- Keine Behandlung bei einem Risiko von Winderosion/Staubverfrachtung.
Präparatewahl:
-Tankmischungen oder Kombiprodukte, wie z. B. TRINITY® oder ADDITION®, zur Wirkstoffreduzierung nutzen.
Risikomanagement:
- Abstimmung von Sicherheitsmaßnahmen in der Nachbarschaft zu sensiblen Kulturen (Gemüse, Heil- und Gewürzkräuter, u.a. Sonderkulturen), um Belastung durch Verflüchtigung und Abdrift zu verhindern.
Nutzorganismen
NN100 Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen relevanter Nutzarthropoden eingestuft.
NB6641 Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4).
Wasserorganismen
NW264 Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere.
NW262 Das Mittel ist giftig fĂĽr Algen.
NW265 Das Mittel ist giftig für höhere Wasserpflanzen.
SB001 Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
SB005 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett des Produktes bereithalten.
SB010 Für Kinder unzugänglich aufbewahren.
SB111 Für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit dem Pflanzenschutzmittel sind die Angaben im Sicherheitsdatenblatt und in der Gebrauchsanweisung des Pflanzenschutzmittels sowie die BVL-Richtlinie "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (www.bvl.bund.de) zu beachten.
SB166 Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen.
SF245-02 Es ist sicherzustellen, dass behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Pflanzenschutzmittelbelages wieder betreten werden.
SS206 Arbeitskleidung (wenn keine spezifische Schutzkleidung erforderlich ist) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln.
SP001 Zur Vermeidung von Risiken fĂĽr Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten.
Einatmen:
Person aus Gefahrenbereich entfernen. Person Frischluft zufĂĽhren und je nach Symptomatik Arzt konsultieren.
Augenkontakt:
Mit viel Wasser mehrere Minuten gründlich spülen, falls nötig, Arzt aufsuchen.
Hautkontakt:
Mit viel Wasser und Seife gründlich waschen, verunreinigte, getränkte Kleidungsstücke unverzüglich entfernen, bei Hautreizung (Rötung etc.), Arzt konsultieren.
Verschlucken:
Viel Wasser zu trinken geben, sofort Arzt aufsuchen.
24-Stunden-Notrufnummer GGIZ:
0361 730730
Pflanzenschutzmittel vorsichtig verwenden. Vor Verwendung stets Etikett und
Gebrauchsanleitung lesen.
FĂĽr eine sichere Anwendung auf Piktogramme und Gefahrenhinweise achten.
Info
Herbizid zur Bekämpfung von einjährigen zweikeimblättrigen Unkräutern in Wintergetreide (Nachauflauf) und Mais (Vor-/Nachauflauf)
Kulturen Winterweichweizen, Wintergerste, Wintertriticale, Winterrogen, Mais
Produkttyp Herbizid
Wirkstoffe 400 g/l Pendimethalin (37 Gew.-%)
Gefahrstoffeinstufung GHS09 Umweltgefährlich, GHS08 Gesundheitsgefährdend
Formulierung Suspensionskonzentrat
2 x 10l Umkarton Art.Nr. 7490195
UFI-Code HUYF-82RY-100H-VU1W
ACTIVUS SC ist ein Herbizid zur Bekämpfung von Unkräutern in Wintergetreide (Herbst) und Mais (Frühjahr). Es wirkt sowohl über den Boden als auch über das Blatt und wird von den Wurzeln und dem Keimling der Unkräuter und Ungräser aufgenommen. ACTIVUS SC bleibt im Boden über mehrere Wochen wirksam, so dass auch später keimende Unkräuter noch erfasst werden.
RESISTENZMANAGEMENT
Im Falle der Ausbildung von schwer bekämpfbaren Biotypen kann es bei Ungräsern oder Unkräutern in Einzelfällen zu einer verminderten Wirksamkeit von ACTIVUS SC kommen. Die Anwendung von ACTIVUS SC sollte im Rahmen eines Anti-Resistenz-Managements erfolgen, um der Entwicklung von resistenten Ungräsern oder Unkräutern vorzubeugen. Vermeidung von Getreide- oder Mais-Monokultur und ein regelmäßiger Wechsel von Herbiziden mit unterschiedlichen Wirkungsmechanismen ist zu empfehlen.
Wirkungsmechanismus-Gruppe (HRAC/WSSA-Kode)
Pendimethalin: 3
FrĂĽhjahr
Herbst
sehr gut bis gut bekämpfbar
Anwendung im Getreide:
Ackerhellerkraut, Ackervergissmeinicht, Ehrenpreis-Arten, Einjähriges Rispengras, Gemeiner Erdrauch, Gemeiner Windhalm (bis 1-Blattstadium), Gemeines Hirtentäschelkraut, Hohlzahn-Arten, Klatschmohn, Kletten-Labkraut, Stiefmütterchen-Arten, Taubnessel-Arten, Vogelmiere
Anwendung im Mais:
Amaranth-Arten, Ehrenpreis-Arten, Acker-Stiefmütterchen, Gänsefuß-Arten, Gemeiner Erdrauch, Gemeines Hirtentäschelkraut, Hohlzahn-Arten, Melde-Arten, Schwarzer Nachtschatten, Taubnessel-Arten
weniger gut bekämpfbar
Anwendung im Getreide:
Ackerfuchsschwanz, Ausfallraps, Gemeiner Acker-Frauenmantel, Gemeiner Windhalm (> 1-Blattstadium)
Anwendung im Mais:
Ampfer-Knöterich, Einjähriges Bingelkraut, Fingerhirse-Arten, Floh-Knöterich, Gemeine Hühnerhirse, Winden-Knöterich
nicht ausreichend bekämpfbar
Anwendung im Getreide:
Ausdauernde breitblättrige Unkräuter, Flughafer, Franzosenkraut-Arten, Gemeine Hundspetersilie, Gemeine Quecke, Kamille-Arten, Kornblume, Kreuzkraut, Trespen-Arten, Weidelgras-Arten, Wicke-Arten
Anwendung im Mais:
Ausdauernde breitblättrige Unkräuter, Acker-Winde, Flughafer, Franzosenkraut-Arten, Gemeines Kreuzkraut, Gemeine Quecke, Kamille-Arten, Kornblume, Land-Wasser-Knöterich, Vogel-Knöterich
Mais Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter, Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter (ausgenommen: Kletten-Labkraut, Kamille-Arten)
Winterweichweizen, Wintergerste, Winterroggen, Wintertriticale Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter (ausgenommen: Kamille-Arten, Acker-Hundskamille)
(NT146) Die Fahrgeschwindigkeit bei der Ausbringung darf 7,5 km/h nicht ĂĽberschreiten.
(NT170) Die Windgeschwindigkeit darf bei der Ausbringung des Mittels 3 m/s nicht ĂĽberschreiten.
(NT145-1) Das Mittel ist mit einem Wasseraufwand von mindestens 300 l/ha auszubringen. Die Anwendung des Mittels muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" gemäß der Bekanntmachung vom 10. September 2013 (BAnz AT 23.10.2013 B4) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 90 % eingetragen ist. Abweichend von den Vorgaben im Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" sind die Verwendungsbestimmungen auf der gesamten zu behandelnden Fläche einzuhalten.
(NW470) Etwaige Anwendungsflüssigkeiten, Granulate und deren Reste sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.
(SS110-1) Beim Umgang mit dem unverdĂĽnnten Mittel sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.
(SS2101) Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdĂĽnnten Mittel.
(SS610) GummischĂĽrze tragen beim Umgang mit dem unverdĂĽnnten Mittel.
Pflanzenerzeugnisse Mais
Schadorganismus / Zweckbestimmung Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter
Anwendungsbereich Freiland
Stadium der Kultur Von: trockener Samen, bis: Auflaufen (Koleoptile durchbricht Bodenoberfläche) [BBCH 00 - 09]
Stadium Schadorganismus
Von: 1. Laubblatt aus der Koleoptile ausgetreten; Keimblätter voll entfaltet; erste Blätter spreizen sich ab, bis: 3.
Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet (BBCH 10 - 13)
Anwendungszeitpunkt Vor dem Auflaufen, FrĂĽhjahr
Max. Zahl der Behandlungen
In der Anwendung: 1
In der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungstechnik Spritzen
Aufwandmenge 4,0 l/ha
Wasseraufwandmenge 200 bis 400 l/ha
Wartezeit Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich (F).
Anwendungsbestimmungen
WP710
Schäden an nachgebauten zweikeimblättrigen Zwischenfrüchten und Winterraps möglich.
NW607-2
Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" gemäß der Bekanntmachung vom 10. September 2013 (BAnz AT 23.10.2013 B4) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Reduzierte Abstände: 90 % 10 m
NW701
Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2 % und Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender - muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen vorhanden sein. Dessen Schutzfunktion darf durch den Einsatz von Arbeitsgeräten nicht beeinträchtigt werden. Er muss eine Mindestbreite von 10 m haben. Dieser Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn: - ausreichende Auffangsysteme für das abgeschwemmte Wasser bzw. den abgeschwemmten Boden vorhanden sind, die nicht in ein Oberflächengewässer münden, bzw. mit der Kanalisation verbunden sind oder - die Anwendung im Mulch- oder Direktsaatverfahren erfolgt.
Pflanzenerzeugnisse Mais
Schadorganismus / Zweckbestimmung Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter (ausgenommen: Kletten-Labkraut, Kamille-Arten)
Anwendungsbereich Freiland
Stadium der Kultur Von 1. Blatt aus der Koleoptile ausgetreten; bis 3-Blatt-Stadium: 3. Laubblatt entfaltet, Spitze des 4. Blattes sichtbar (BBCH 10 - 13)
Stadium Schadorganismus
Von 1. Laubblatt aus der Koleoptile ausgetreten, Keimblätter voll entfaltet, erste Blätter spreizen sich ab;
bis 3. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet); [BBCH 10 - 13]
Anwendungszeitpunkt Nach dem Auflaufen, FrĂĽhjahr
Max. Zahl der Behandlungen
In der Anwendung: 1
In der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungstechnik Spritzen
Aufwandmenge 4,0 l/ha
Wasseraufwandmenge 200 bis 400 l/ha
Wartezeit Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich (F).
Anwendungsbestimmungen
WP710
Schäden an nachgebauten zweikeimblättrigen Zwischenfrüchten und Winterraps möglich.
NW607-2
Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" gemäß der Bekanntmachung vom 10. September 2013 (BAnz AT 23.10.2013 B4) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Reduzierte Abstände: 90 % 10 m
NW705
Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2 % und Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender - muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen vorhanden sein. Dessen Schutzfunktion darf durch den Einsatz von Arbeitsgeräten nicht beeinträchtigt werden. Er muss eine Mindestbreite von 5 m haben. Dieser Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn:
- ausreichende Auffangsysteme für das abgeschwemmte Wasser bzw. den abgeschwemmten Boden vorhanden sind, die nicht in ein Oberflächengewässer münden, bzw. mit der Kanalisation verbunden sind oder
- die Anwendung im Mulch- oder Direktsaatverfahren erfolgt.
Wintergetreide: Das Saatgut sollte mit mind. 2-3 cm feinkrümeligem Bodenmaterial abgedeckt sein, damit es nicht zu verminderter Verträglichkeit (insbesondere Ausdünnung) kommt.
Mais: ACTIVUS SC darf in Vermehrungsflächen sowie Zuchtgärten, in Zuckermais und Mais im Folienanbau nicht eingesetzt werden.
ACTIVUS SC ist mit Getreideherbiziden (z. B. HEROLD® SC) und Maisherbiziden (z. B. ZINGIS®) mischbar. Bei Mischungen ist unbedingt die Gebrauchsanleitung des Mischpartners zu beachten. ACTIVUS SC kann in Getreide auch mit AHL im Nachauflaufverfahren ausgebracht werden. Um Verätzungsschäden durch Flüssigdünger auszuschließen, sind die für Flüssigdünger üblichen Bedingungen einzuhalten (nur trockene Bestände behandeln, bei Wasser-AHL-Mischungen mindestens 3 Teile Wasser mit 1 Teil AHL mischen, nur AHL-Markenware verwenden). Keine Anwendung von AHL pur.
Spritztank mit der Hälfte der erforderlichen Wassermenge füllen. Das Produkt vor dem Einfüllen gut schütteln. Das Produkt bei eingeschaltetem Rührwerk zugeben und restliche Wassermenge auffüllen. Die Spritzbrühe umgehend bei laufendem Rührwerk ausbringen. Überdosierung und Abdrift sind zu vermeiden. Reste der Spritzbrühe im Verhältnis 1:10 mit Wasser verdünnen und auf der behandelten Fläche ausbringen.
Nach der Getreideernte können im Rahmen einer üblichen Fruchtfolge alle Kulturen und Zwischenfrüchte nachgebaut werden. Schäden an nachgebauten zweikeimblättrigen Zwischenfrüchten und Winterraps möglich. Bei vorzeitigem Umbruch des Getreides können nach vorliegenden Erfahrungen im Frühjahr Sommerweizen (auch Durum), Sommergerste, Mais, Kartoffeln, Ackerbohnen, Erbsen, Rotklee, Luzerne, Soja und Sonnenblumen nachgebaut werden. Vor der Neueinsaat sollte die obere Krume (ca. 10-15 cm) gut durchmischt werden (z. B. Grubber und Saatbettkombination mit Nachläufer). Bei Umbruch im Herbst muss gepflügt werden (mindestens 20 cm).
Nach der Maisernte können im Rahmen einer üblichen Fruchtfolge alle Kulturen und Zwischenfrüchte angebaut werden. Schäden an nachgebauten zweikeimblättrigen Zwischenfrüchten und Winterraps möglich. Bei vorzeitigem Umbruch des Maises können nach bisherigen Erfahrungen Mais und Sonnenblumen nachgebaut werden. Die Maiseinsaat sollte 5 cm tief ohne vorherige Bodenbearbeitung vorgenommen werden. Nachbau von Gräsern frühestens vier Monate nach der Anwendung von ACTIVUS SC.
Spritze vollständig auf dem Feld leerspritzen. Technisch unvermeidbare Restmenge im Verhältnis 1:10 mit Wasser verdünnen und bei laufendem Rührwerk auf behandelter Fläche verspritzen.
Vor und nach dem Einsatz des Spritzgerätes muss das Gerät sorgfältig gereinigt werden. Waschwasser aus der Gerätereinigung nicht in die Kanalisation oder Gewässer gelangen lassen.
Durch eine fach- und sachgerechte Anwendung der Pendimethalin-haltigen Produkte können Pendimethalin-Rückstände in angrenzenden Kulturen vermieden oder minimiert werden. Drift sollte durch den Anwender absolut vermieden werden. Zudem sollte die Anwendung von Pendimethalin-haltigen Produkten unter ungünstigen thermischen Bedingungen (z.B. an sehr heißen Tagen) vermieden werden.
Generelle Empfehlungen zur Minimierung der Abdrift und des VerflĂĽchtigungsrisikos von Pendimethalin:
Applikationstechnik:
- Spritztechnik (Düsen, Druck, Wasseraufwand, Fahrgeschwindigkeit) mit einer Abdriftreduzierung von (größer-gleich) 90 % auf der gesamten Behandlungsfläche einsetzen.
- Gestängeabstand von 50 cm zur Behandlungsfläche nicht überschreiten.
Umweltbedingungen:
- Behandlung bei möglichst niedrigen Temperaturen (kleiner-gleich 20 °C); Applikation in den späten Nachmittag- und Abendstunden bevorzugen.
- Anwendung nur bei geringer Windgeschwindigkeit (kleiner-gleich 3 m/s).
- Einsatz bei Windrichtung zur gefährdeten Nachbarkultur verschieben.
- Keine Behandlung bei einem Risiko von Winderosion/Staubverfrachtung.
Präparatewahl:
-Tankmischungen oder Kombiprodukte, wie z. B. TRINITY® oder ADDITION®, zur Wirkstoffreduzierung nutzen.
Risikomanagement:
- Abstimmung von Sicherheitsmaßnahmen in der Nachbarschaft zu sensiblen Kulturen (Gemüse, Heil- und Gewürzkräuter, u.a. Sonderkulturen), um Belastung durch Verflüchtigung und Abdrift zu verhindern.
Nutzorganismen
NN100 Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen relevanter Nutzarthropoden eingestuft.
NB6641 Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4).
Wasserorganismen
NW264 Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere.
NW262 Das Mittel ist giftig fĂĽr Algen.
NW265 Das Mittel ist giftig für höhere Wasserpflanzen.
SB001 Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
SB005 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett des Produktes bereithalten.
SB010 Für Kinder unzugänglich aufbewahren.
SB111 Für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit dem Pflanzenschutzmittel sind die Angaben im Sicherheitsdatenblatt und in der Gebrauchsanweisung des Pflanzenschutzmittels sowie die BVL-Richtlinie "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (www.bvl.bund.de) zu beachten.
SB166 Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen.
SF245-02 Es ist sicherzustellen, dass behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Pflanzenschutzmittelbelages wieder betreten werden.
SS206 Arbeitskleidung (wenn keine spezifische Schutzkleidung erforderlich ist) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln.
SP001 Zur Vermeidung von Risiken fĂĽr Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten.
Einatmen:
Person aus Gefahrenbereich entfernen. Person Frischluft zufĂĽhren und je nach Symptomatik Arzt konsultieren.
Augenkontakt:
Mit viel Wasser mehrere Minuten gründlich spülen, falls nötig, Arzt aufsuchen.
Hautkontakt:
Mit viel Wasser und Seife gründlich waschen, verunreinigte, getränkte Kleidungsstücke unverzüglich entfernen, bei Hautreizung (Rötung etc.), Arzt konsultieren.
Verschlucken:
Viel Wasser zu trinken geben, sofort Arzt aufsuchen.
24-Stunden-Notrufnummer GGIZ:
0361 730730
Pflanzenschutzmittel vorsichtig verwenden. Vor Verwendung stets Etikett und
Gebrauchsanleitung lesen.
FĂĽr eine sichere Anwendung auf Piktogramme und Gefahrenhinweise achten.