Pflanzenerzeugnisse
Zierpflanzen
Schadorganismus / Zweckbestimmung
Phytophthora-Arten (Phytophthora species), Falsche Mehltaupilze (Peronosporaceae)
Anwendungsbereich
Freiland
Stadium der Kultur
Ab: erstes Laubblatt aus der Koleoptile ausgetreten; KeimblƤtter voll entfaltet; erste BlƤtter spreizen sich ab [BBCH-Code: ab 10]
Anwendungszeitpunkt
Bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome
Max. Zahl der Behandlungen
In der Anwendung: 3
In der Kultur bzw. je Jahr: 3
Abstand: 7 bis 10 Tage
Anwendungstechnik
Spritzen
Aufwandmenge
0,4 l/ha
Wasseraufwandmenge
500 bis 1000 l/ha
Wartezeit
Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung
Anwendungsbestimmungen
NW605-1
Die Anwendung des Mittels auf FlƤchen in Nachbarschaft von OberflƤchengewƤssern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschlieĆlich periodisch wasserführender OberflƤchengewƤsser - muss mit einem GerƤt erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde GerƤte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in AbhƤngigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten GerƤte, die im Folgenden genannten AbstƤnde zu OberflƤchengewƤssern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäà LƤnderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu OberflƤchengewƤssern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an GewƤssern in jedem Fall zu beachten.
reduzierte AbstƤnde: 50 % 15 m, 75 % 15 m, 90 % 5 m
NW606
Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur mƶglich, wenn bei der Anwendung des Mittels mindestens unten genannter Abstand zu OberflƤchengewƤssern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschlieĆlich periodisch wasserführender OberflƤchengewƤsser - eingehalten wird. Zuwiderhandlungen kƶnnen mit einem BuĆgeld bis zu einer Hƶhe von 50.000 Euro geahndet werden.
20 m
SF276-ZB
Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/FlƤchen nach der Anwendung in Zier- und Baumschulpflanzen lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk sowie Schutzhandschuhe getragen werden.
SF278-14ZB
Es ist sicherzustellen, dass die Arbeitszeit in den behandelten Kulturen innerhalb von 14 Tagen nach der Anwendung in Zier- und Baumschulpflanzen auf maximal 2 Stunden tƤglich begrenzt ist. Dabei sind lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk sowie Schutzhandschuhe zu tragen.
SS1201-1
Bei der Ausbringung/Handhabung des Mittels sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.
VA263-1
Keine Anwendung des Pflanzenschutzmittels mit handgeführten Geräten im Freiland.
VA268
Zum Schutz von umstehenden Personen ("bystander") muss die Anwendung des Mittels in einer Breite von mindestens 10 m zu angrenzenden FlƤchen immer mit einem verlustmindernden GerƤt erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde GerƤte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung mindestens in die Abdriftminderungsklasse 50 % eingetragen ist.