Das Solo-Ethofumesat als idealer Aufmischpartner
- Sichere Wirkung gegen Kletten-Labkraut und Vogelmiere
- Bei ausreichender Bodenfeuchte gute Dauerwirkung
- Aufmischpartner zur Erhöhung des Ethofumesat-Gehalts in RĂ¼ben
Info Herbizid zur Bekämpfung von Kletten-Labkraut und Vogelmiere sowie anderen Unkräutern und Ungräsern in Zucker- und FutterrĂ¼ben, in Gräsern zur Saatguterzeugung und in verschiedenen Kräutern.
Kulturen ZuckerrĂ¼be, FutterrĂ¼be
Produkttyp Herbizid
Wirkstoffe 500 g/l Ethofumesat (45,4 Gew.-%)
Gefahrstoffeinstufung GHS09 Umweltgefährlich
Formulierung Suspensionskonzentrat
4x5l Umkarton Art.Nr. 7490013
UFI-Code - - -
ETHOSAT 500 ist im Nachauflaufverfahren zugelassen. Der Wirkstoff Ethofumesat wirkt sowohl Ă¼ber den Boden als auch Ă¼ber das Blatt. Die Bodenwirkung beruht auf der Aufnahme des Wirkstoffes durch den Keimling. Dadurch wird das Wachstum der empfindlichen Unkrautarten gehemmt und fĂ¼hrt zum Absterben derselben. Ausreichende Bodenfeuchte ist fĂ¼r eine gute Wirkung erforderlich. Erfolgt die Spritzung
Wirkungsmechanismus-Gruppe (HRAC/WSSA-Kode)
Ethofumesat: 15
FrĂ¼hjahr
gut bekämpfbar
Ackerfuchsschwanz, Ackergauchheil, Amarant, Bingelkraut, Blut- u. Borstenhirse, Kletten-Labkraut, Rispenhirse, Spörgel, Vogelmiere, Windhalm
weniger gut bekämpfbar
Ausfallgetreide, Ehrenpreis, Erdrauch, GänsefuĂŸ, HĂ¼hnerhirse, Klatschmohn, Knöterich, Kornblume, Melde-Arten
nicht ausreichend bekämpfbar
Ackerhellerkraut, Ackersenf, Hederich, Hohlzahn, Kamille, Kreuzkraut, Taubnessel, Wurzelunkräuter (Winden und Disteln)
ZuckerrĂ¼be, FutterrĂ¼be Kletten-Labkraut, Vogel-Sternmiere
(NW468) AnwendungsflĂ¼ssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und SpĂ¼lflĂ¼ssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch fĂ¼r indirekte Einträge Ă¼ber die Kanalisation, Hof- und StraĂŸenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.
(NW642-1) Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder KĂ¼stengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemĂ¤ĂŸ Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem BuĂŸgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
(NT102-1) Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, StraĂŸen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" gemĂ¤ĂŸ der Bekanntmachung vom 10. September 2013 (BAnz AT 23.10.2013 B4) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 75 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist.
(NG403) Keine Anwendung auf gedrainten Flächen zwischen dem 1. November und dem 15. März.
(NW470) Etwaige AnwendungsflĂ¼ssigkeiten, Granulate und deren Reste sowie Reinigungs- und SpĂ¼lflĂ¼ssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch fĂ¼r indirekte Einträge Ă¼ber die Kanalisation, Hof- und StraĂŸenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.
(NT140) Die Anwendung des Mittels muss bei einer Ausbringung mit einer Wasseraufwandmenge von weniger als 150 l/ha mit einem Feldspritzgerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" der ersten Bekanntmachung Ă¼ber die Eintragung der geprĂ¼ften Gerätetypen in die Beschreibende Liste nach § 52 Absatz 2 des Pflanzenschutzgesetzes vom 10. September 2013 (BAnz AT 23.10.2013 B4) in der jeweils geltenden Fassung mit einer Abdriftminderungsklasse von mindestens 50 % eingetragen ist. Die Verwendungsbestimmungen fĂ¼r die Ausbringung mit einer Abdriftminderung von mindestens 50 % sind auf der gesamten zu behandelnden Fläche einzuhalten.
(SF282) Es ist sicherzustellen, dass beim manuellen Entfernen von SchosserrĂ¼ben ein T-Shirt, eine lange Arbeitshose und festes Schuhwerk getragen werden.
(SS110-1) Beim Umgang mit dem unverdĂ¼nnten Mittel sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.
(SS2101) Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdĂ¼nnten Mittel.
Pflanzenerzeugnisse ZuckerrĂ¼be, FutterrĂ¼be
Schadorganismus / Zweckbestimmung Kletten-Labkraut, Vogel-Sternmiere
Anwendungsbereich Freiland
Stadium der Kultur
von: Keimblattstadium (Keimblätter waagerecht entfaltet),
bis: 8 Laubblätter entfaltet
(BBCH 10-18)
Anwendungszeitpunkt FrĂ¼hjahr, nach dem Auflaufen
Max. Zahl der Behandlungen
In dieser Anwendung: 3
In der Kultur bzw. je Jahr: 3
Abstand: 5 Tage
Anwendungstechnik
Spritzen
im Splittingverfahren (3 Behandlungen)
Aufwandmenge 0,66 l/ha
Wasseraufwandmenge 100 bis 400 l/ha
Wartezeit Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich (F).
Anwendungsbestimmungen
WP775
Unter ungĂ¼nstigen Witterungsbedingungen sind Schäden an Folgekulturen, insbesondere Wintergetreide, möglich.
NG404
Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von Ă¼ber 2 % und Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserfĂ¼hrender, aber einschlieĂŸlich periodisch wasserfĂ¼hrender - muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen vorhanden sein. Dessen Schutzfunktion darf durch den Einsatz von Arbeitsgeräten nicht beeinträchtigt werden. Er muss eine Mindestbreite von 20 m haben. Dieser Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn: - ausreichende Auffangsysteme fĂ¼r das abgeschwemmte Wasser bzw. den abgeschwemmten Boden vorhanden sind, die nicht in ein Oberflächengewässer mĂ¼nden bzw. mit der Kanalisation verbunden sind, oder - die Anwendung im Mulch - oder Direktsaatverfahren erfolgt.
Pflanzenerzeugnisse ZuckerrĂ¼be, FutterrĂ¼be
Schadorganismus / Zweckbestimmung Kletten-Labkraut, Vogel-Sternmiere
Anwendungsbereich Freiland
Stadium der Kultur
von: Keimblattstadium (Keimblätter waagerecht entfaltet),
bis: 8 Laubblätter entfaltet (BBCH 10-18)
Anwendungszeitpunkt FrĂ¼hjahr, nach dem Auflaufen
Max. Zahl der Behandlungen
In dieser Anwendung: 3
In der Kultur bzw. je Jahr: 3
Abstand: 7 Tage
Anwendungstechnik
Spritzen
im Splittingverfahren (3 Behandlungen)
Aufwandmenge 0,6 l/ha
Wasseraufwandmenge 100 bis 400 l/ha
Wartezeit Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich (F).
Anwendungsbestimmungen
WP775
Unter ungĂ¼nstigen Witterungsbedingungen sind Schäden an Folgekulturen, insbesondere Wintergetreide, möglich.
NG402
Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von Ă¼ber 2 % und Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserfĂ¼hrender, aber einschlieĂŸlich periodisch wasserfĂ¼hrender - muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen vorhanden sein. Dessen Schutzfunktion darf durch den Einsatz von Arbeitsgeräten nicht beeinträchtigt werden. Er muss eine Mindestbreite von 10 m haben. Dieser Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn: - ausreichende Auffangsysteme fĂ¼r das abgeschwemmte Wasser bzw. den abgeschwemmten Boden vorhanden sind, die nicht in ein Oberflächengewässer mĂ¼nden, bzw. mit der Kanalisation verbunden sind oder - die Anwendung im Mulch- oder Direktsaatverfahren erfolgt.
EMPFEHLUNG ZUR ANWENDUNG IM RĂœBENANBAU
Durch die Mischung mit anderen RĂ¼benherbiziden kann das Wirkungsspektrum von ETHOSAT 500 erweitert werden. Dabei kann die Aufwandmenge von ETHOSAT 500 erheblich gesenkt werden. Wir empfehlen fĂ¼r den Nachauflauf in RĂ¼ben bei allgemeiner Verunkrautung (Knöterich, GänsefuĂŸ, Kamille u. a.):
| ENTWEDER | ODER |
|---|---|
| 0,4 l/ha - 0,6 l/ha ETHOSAT 500 | 0,4 l/ha - 0,6 l/ha ETHOSAT 500 |
| + 0,6 - 1,0 l/ha KONTAKT® 320 SC | + 0,6 - 1,0 l/ha KONTAKT® 320 SC |
| + 2,0 l/ha GOLTIX® TITAN® | + 1,0 - 2,0 l/ha GOLTIX® GOLD |
| + 0,5 l/ha HASTEN | + 0,5 l/ha HASTEN |
Unter normalen Bedingungen ist ETHOSAT 500 in den Ă¼blichen RĂ¼bensorten gut verträglich. Unter ungĂ¼nstigen Witterungsverhältnissen sind gelegentlich Wuchsstauchungen und auch Blattdeformationen möglich. Eigene Untersuchungen zeigen jedoch, dass sich diese Erscheinungen in der Vegetationsperiode wieder auswachsen und keinen Einfluss auf den Ertrag haben. UngĂ¼nstige pH-Werte oder eine Ăœbersalzung des Bodens können die Verträglichkeit von ETHOSAT 500 herabsetzen. Bei einer Anwendung im Nachauflauf muss darauf geachtet werden, dass nur gesunde und nicht geschwächte RĂ¼benbestände behandelt werden. Es sollte nur bei wĂ¼chsigem Wetter und nicht bei Frostgefahr, hohen Temperaturen und starker Sonneneinstrahlung gespritzt werden.
ETHOSAT 500 ist mit den gebräuchlichen RĂ¼benherbiziden (z. B. GOLTIX® TITAN®, BELVEDERE® EXTRA, GOLTIX® GOLD, AGIL®-S), Insektiziden und geeigneten Zusatzstoffen (z. B. HASTEN®) mischbar. Tankmischungen mit aminosäure- bzw. lecithinhaltigen Formulierungen empfehlen wir nicht. Bei Mischungen ist unbedingt die Gebrauchsanleitung des Mischpartners zu beachten. FĂ¼r eventuelle negative Auswirkungen durch von uns nicht empfohlene Tankmischungen haften wir nicht, da wir nicht sämtliche in Betracht kommende Mischungen prĂ¼fen können.
Das Produkt vor Gebrauch kräftig schĂ¼tteln. Spritztank zu 2/3 der erforderlichen Wassermenge fĂ¼llen. Das Produkt bei eingeschaltetem RĂ¼hrwerk zugeben und restliche Wassermenge auffĂ¼llen. Die SpritzbrĂ¼he sofort nach dem Ansetzen bei laufendem RĂ¼hrwerk ausbringen.
Nach der RĂ¼benernte können nach einer mindestens 20 cm tiefen Bodenbearbeitung (Pflugfurche) alle Kulturen nachgebaut werden. Unter ungĂ¼nstigen Witterungsbedingungen sind Schäden an den Folgekulturen, insbesondere
Wintergetreide, möglich.
Nach vorzeitigem Umbruch können Mais, Sonnenblumen und Erbsen ab 3 Tagen nach Applikation nach flacher oder tiefer Bodenbearbeitung nachgebaut werden, fĂ¼r Kartoffel wird eine tiefe Bodenbearbeitung empfohlen.
FĂ¼r Sommergerste gilt eine Wartezeit von 90 Tagen bei flacher und von 30 Tagen bei tiefer Bodenbearbeitung.Raps kann direkt nachgebaut werden, fĂ¼r den direkten Nachbau von ZuckerrĂ¼ben und Deutschem Weidelgras sollte eine tiefe Bodenbearbeitung erfolgen. Bei flacher Bodenbearbeitung nach Umbruch gilt fĂ¼r den Nachbau eine Wartezeit von 5 Tagen fĂ¼r ZuckerrĂ¼ben und von 60 Tagen fĂ¼r Deutsches Weidelgras. Inkarnatklee kann bei flacher Bodenbearbeitung 150 Tage nach Applikation und bei tiefer Bodenbearbeitung nach 105 Tagen nachgebaut werden.
Vor und nach dem Einsatz des Spritzgerätes muss das Gerät sorgfältig gereinigt werden. Im ersten Reinigungsdurchgang ein geeignetes Reinigungsmittel (z. B. AGRO-QUICK®) zugeben. Die Innenflächen des Tanks mit Wasserstrahl bzw. ReinigungsdĂ¼sen abspritzen, am besten unter Einsatz einer integrierten ReinigungsdĂ¼se. RĂ¼hrwerk fĂ¼r mindestens 15 Minuten einschalten. AnschlieĂŸend ReinigungsflĂ¼ssigkeit bei laufendem RĂ¼hrwerk durch die DĂ¼sen auf der behandelten Fläche verspritzen. SpritzmittelrĂ¼ckstände von Sulfonylharnstoffen, Wuchsstoffen oder Triazinen können die RĂ¼ben erheblich schädigen! Verwendete Spritzen sind täglich sofort nach dem Einsatz grĂ¼ndlich zu reinigen und zu spĂ¼len, damit keine Mittelreste in Fass, Leitungen oder Filtern eintrocknen und später zu DĂ¼senverstopfung fĂ¼hren.
Beim Ausbringen von ETHOSAT 500 ist auf eine gute, gleichmĂ¤ĂŸige Verteilung der SpritzbrĂ¼he zu achten. Das Produkt ist durch fein- bis mitteltropfige DĂ¼sen mit Wasseraufwandmengen von 200 bis 300 l/ha auszubringen. Bei Bandspritzungen sind 80 bis 100 l/ha Wasseraufwandmenge erforderlich. Folgende DĂ¼sen eignen sich fĂ¼r die Ausbringung:
InjektordĂ¼sen lang, z. B.:
AI 110-02 bis AI 110-03 bei 4-5 bar
ID 120-02 bis ID 120-03 bei 4-5 bar
InjektordĂ¼sen kurz, z. B.
AirMix 110-025 bis AirMix 110-04 bei 2-3 bar
IDK 110-025 bis IDK 110-04 bei 2-3 bar
Sonstige DĂ¼sen, z. B.
XR 110-03 bis XR 110-04 bei 1,5-2,0 bar
LU 110-03 bis LU 110-04 bei 1,5-2,0 bar
DG 110-03 bei 2-3 bar
AD 120-03 bei 2-3 bar
Nutzorganismen
NN1001 Das Mittel wird als nicht schädigend fĂ¼r Populationen relevanter Nutzinsekten eingestuft.
NN1002 Das Mittel wird als nicht schädigend fĂ¼r Populationen relevanter Raubmilben und Spinnen eingestuft.
NB6641 Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4).
Wasserorganismen
NW264 Das Mittel ist giftig fĂ¼r Fische und Fischnährtiere.
NW265 Das Mittel ist giftig fĂ¼r höhere Wasserpflanzen.
SB001 Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden fĂ¼hren.
SB005 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett des Produktes bereithalten.
SB010 FĂ¼r Kinder unzugänglich aufbewahren.
SB111 FĂ¼r die Anforderungen an die persönliche SchutzausrĂ¼stung beim Umgang mit dem Pflanzenschutzmittel sind die Angaben im Sicherheitsdatenblatt und in der Gebrauchsanweisung des Pflanzenschutzmittels sowie die BVL-Richtlinie "Persönliche SchutzausrĂ¼stung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes fĂ¼r Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (www.bvl.bund.de) zu beachten.
SB166 Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen.
SF245-02 Es ist sicherzustellen, dass behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Pflanzenschutzmittelbelages wieder betreten werden.
SS206 Arbeitskleidung (wenn keine spezifische Schutzkleidung erforderlich ist) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln.
SP001 Zur Vermeidung von Risiken fĂ¼r Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten.
Einatmen:
Person aus Gefahrenbereich entfernen. Person Frischluft zufĂ¼hren und je nach Symptomatik Arzt konsultieren.
Hautkontakt:
Mit viel Wasser grĂ¼ndlich waschen, verunreinigte, getränkte KleidungsstĂ¼cke unverzĂ¼glich entfernen, bei Hautreizung (Rötung etc.), Arzt konsultieren.
Augenkontakt:
Mit viel Wasser mehrere Minuten grĂ¼ndlich spĂ¼len, sofort Arzt rufen, Datenblatt bereithalten.
Verschlucken:
Kein Erbrechen herbeifĂ¼hren, viel Wasser zu trinken geben, sofort Arzt aufsuchen. Datenblatt mitfĂ¼hren.
24-Stunden-Notrufnummer GGIZ:
0361 730730
Pflanzenschutzmittel vorsichtig verwenden. Vor Verwendung stets Etikett und
Gebrauchsanleitung lesen.
FĂ¼r eine sichere Anwendung auf Piktogramme und Gefahrenhinweise achten.
Info Herbizid zur Bekämpfung von Kletten-Labkraut und Vogelmiere sowie anderen Unkräutern und Ungräsern in Zucker- und FutterrĂ¼ben, in Gräsern zur Saatguterzeugung und in verschiedenen Kräutern.
Kulturen ZuckerrĂ¼be, FutterrĂ¼be
Produkttyp Herbizid
Wirkstoffe 500 g/l Ethofumesat (45,4 Gew.-%)
Gefahrstoffeinstufung GHS09 Umweltgefährlich
Formulierung Suspensionskonzentrat
4x5l Umkarton Art.Nr. 7490013
UFI-Code - - -
ETHOSAT 500 ist im Nachauflaufverfahren zugelassen. Der Wirkstoff Ethofumesat wirkt sowohl Ă¼ber den Boden als auch Ă¼ber das Blatt. Die Bodenwirkung beruht auf der Aufnahme des Wirkstoffes durch den Keimling. Dadurch wird das Wachstum der empfindlichen Unkrautarten gehemmt und fĂ¼hrt zum Absterben derselben. Ausreichende Bodenfeuchte ist fĂ¼r eine gute Wirkung erforderlich. Erfolgt die Spritzung
Wirkungsmechanismus-Gruppe (HRAC/WSSA-Kode)
Ethofumesat: 15
FrĂ¼hjahr
gut bekämpfbar
Ackerfuchsschwanz, Ackergauchheil, Amarant, Bingelkraut, Blut- u. Borstenhirse, Kletten-Labkraut, Rispenhirse, Spörgel, Vogelmiere, Windhalm
weniger gut bekämpfbar
Ausfallgetreide, Ehrenpreis, Erdrauch, GänsefuĂŸ, HĂ¼hnerhirse, Klatschmohn, Knöterich, Kornblume, Melde-Arten
nicht ausreichend bekämpfbar
Ackerhellerkraut, Ackersenf, Hederich, Hohlzahn, Kamille, Kreuzkraut, Taubnessel, Wurzelunkräuter (Winden und Disteln)
ZuckerrĂ¼be, FutterrĂ¼be Kletten-Labkraut, Vogel-Sternmiere
(NW468) AnwendungsflĂ¼ssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und SpĂ¼lflĂ¼ssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch fĂ¼r indirekte Einträge Ă¼ber die Kanalisation, Hof- und StraĂŸenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.
(NW642-1) Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder KĂ¼stengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemĂ¤ĂŸ Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem BuĂŸgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
(NT102-1) Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, StraĂŸen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" gemĂ¤ĂŸ der Bekanntmachung vom 10. September 2013 (BAnz AT 23.10.2013 B4) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 75 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist.
(NG403) Keine Anwendung auf gedrainten Flächen zwischen dem 1. November und dem 15. März.
(NW470) Etwaige AnwendungsflĂ¼ssigkeiten, Granulate und deren Reste sowie Reinigungs- und SpĂ¼lflĂ¼ssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch fĂ¼r indirekte Einträge Ă¼ber die Kanalisation, Hof- und StraĂŸenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.
(NT140) Die Anwendung des Mittels muss bei einer Ausbringung mit einer Wasseraufwandmenge von weniger als 150 l/ha mit einem Feldspritzgerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" der ersten Bekanntmachung Ă¼ber die Eintragung der geprĂ¼ften Gerätetypen in die Beschreibende Liste nach § 52 Absatz 2 des Pflanzenschutzgesetzes vom 10. September 2013 (BAnz AT 23.10.2013 B4) in der jeweils geltenden Fassung mit einer Abdriftminderungsklasse von mindestens 50 % eingetragen ist. Die Verwendungsbestimmungen fĂ¼r die Ausbringung mit einer Abdriftminderung von mindestens 50 % sind auf der gesamten zu behandelnden Fläche einzuhalten.
(SF282) Es ist sicherzustellen, dass beim manuellen Entfernen von SchosserrĂ¼ben ein T-Shirt, eine lange Arbeitshose und festes Schuhwerk getragen werden.
(SS110-1) Beim Umgang mit dem unverdĂ¼nnten Mittel sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.
(SS2101) Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdĂ¼nnten Mittel.
Pflanzenerzeugnisse ZuckerrĂ¼be, FutterrĂ¼be
Schadorganismus / Zweckbestimmung Kletten-Labkraut, Vogel-Sternmiere
Anwendungsbereich Freiland
Stadium der Kultur
von: Keimblattstadium (Keimblätter waagerecht entfaltet),
bis: 8 Laubblätter entfaltet
(BBCH 10-18)
Anwendungszeitpunkt FrĂ¼hjahr, nach dem Auflaufen
Max. Zahl der Behandlungen
In dieser Anwendung: 3
In der Kultur bzw. je Jahr: 3
Abstand: 5 Tage
Anwendungstechnik
Spritzen
im Splittingverfahren (3 Behandlungen)
Aufwandmenge 0,66 l/ha
Wasseraufwandmenge 100 bis 400 l/ha
Wartezeit Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich (F).
Anwendungsbestimmungen
WP775
Unter ungĂ¼nstigen Witterungsbedingungen sind Schäden an Folgekulturen, insbesondere Wintergetreide, möglich.
NG404
Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von Ă¼ber 2 % und Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserfĂ¼hrender, aber einschlieĂŸlich periodisch wasserfĂ¼hrender - muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen vorhanden sein. Dessen Schutzfunktion darf durch den Einsatz von Arbeitsgeräten nicht beeinträchtigt werden. Er muss eine Mindestbreite von 20 m haben. Dieser Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn: - ausreichende Auffangsysteme fĂ¼r das abgeschwemmte Wasser bzw. den abgeschwemmten Boden vorhanden sind, die nicht in ein Oberflächengewässer mĂ¼nden bzw. mit der Kanalisation verbunden sind, oder - die Anwendung im Mulch - oder Direktsaatverfahren erfolgt.
Pflanzenerzeugnisse ZuckerrĂ¼be, FutterrĂ¼be
Schadorganismus / Zweckbestimmung Kletten-Labkraut, Vogel-Sternmiere
Anwendungsbereich Freiland
Stadium der Kultur
von: Keimblattstadium (Keimblätter waagerecht entfaltet),
bis: 8 Laubblätter entfaltet (BBCH 10-18)
Anwendungszeitpunkt FrĂ¼hjahr, nach dem Auflaufen
Max. Zahl der Behandlungen
In dieser Anwendung: 3
In der Kultur bzw. je Jahr: 3
Abstand: 7 Tage
Anwendungstechnik
Spritzen
im Splittingverfahren (3 Behandlungen)
Aufwandmenge 0,6 l/ha
Wasseraufwandmenge 100 bis 400 l/ha
Wartezeit Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich (F).
Anwendungsbestimmungen
WP775
Unter ungĂ¼nstigen Witterungsbedingungen sind Schäden an Folgekulturen, insbesondere Wintergetreide, möglich.
NG402
Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von Ă¼ber 2 % und Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserfĂ¼hrender, aber einschlieĂŸlich periodisch wasserfĂ¼hrender - muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen vorhanden sein. Dessen Schutzfunktion darf durch den Einsatz von Arbeitsgeräten nicht beeinträchtigt werden. Er muss eine Mindestbreite von 10 m haben. Dieser Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn: - ausreichende Auffangsysteme fĂ¼r das abgeschwemmte Wasser bzw. den abgeschwemmten Boden vorhanden sind, die nicht in ein Oberflächengewässer mĂ¼nden, bzw. mit der Kanalisation verbunden sind oder - die Anwendung im Mulch- oder Direktsaatverfahren erfolgt.
EMPFEHLUNG ZUR ANWENDUNG IM RĂœBENANBAU
Durch die Mischung mit anderen RĂ¼benherbiziden kann das Wirkungsspektrum von ETHOSAT 500 erweitert werden. Dabei kann die Aufwandmenge von ETHOSAT 500 erheblich gesenkt werden. Wir empfehlen fĂ¼r den Nachauflauf in RĂ¼ben bei allgemeiner Verunkrautung (Knöterich, GänsefuĂŸ, Kamille u. a.):
| ENTWEDER | ODER |
|---|---|
| 0,4 l/ha - 0,6 l/ha ETHOSAT 500 | 0,4 l/ha - 0,6 l/ha ETHOSAT 500 |
| + 0,6 - 1,0 l/ha KONTAKT® 320 SC | + 0,6 - 1,0 l/ha KONTAKT® 320 SC |
| + 2,0 l/ha GOLTIX® TITAN® | + 1,0 - 2,0 l/ha GOLTIX® GOLD |
| + 0,5 l/ha HASTEN | + 0,5 l/ha HASTEN |
Unter normalen Bedingungen ist ETHOSAT 500 in den Ă¼blichen RĂ¼bensorten gut verträglich. Unter ungĂ¼nstigen Witterungsverhältnissen sind gelegentlich Wuchsstauchungen und auch Blattdeformationen möglich. Eigene Untersuchungen zeigen jedoch, dass sich diese Erscheinungen in der Vegetationsperiode wieder auswachsen und keinen Einfluss auf den Ertrag haben. UngĂ¼nstige pH-Werte oder eine Ăœbersalzung des Bodens können die Verträglichkeit von ETHOSAT 500 herabsetzen. Bei einer Anwendung im Nachauflauf muss darauf geachtet werden, dass nur gesunde und nicht geschwächte RĂ¼benbestände behandelt werden. Es sollte nur bei wĂ¼chsigem Wetter und nicht bei Frostgefahr, hohen Temperaturen und starker Sonneneinstrahlung gespritzt werden.
ETHOSAT 500 ist mit den gebräuchlichen RĂ¼benherbiziden (z. B. GOLTIX® TITAN®, BELVEDERE® EXTRA, GOLTIX® GOLD, AGIL®-S), Insektiziden und geeigneten Zusatzstoffen (z. B. HASTEN®) mischbar. Tankmischungen mit aminosäure- bzw. lecithinhaltigen Formulierungen empfehlen wir nicht. Bei Mischungen ist unbedingt die Gebrauchsanleitung des Mischpartners zu beachten. FĂ¼r eventuelle negative Auswirkungen durch von uns nicht empfohlene Tankmischungen haften wir nicht, da wir nicht sämtliche in Betracht kommende Mischungen prĂ¼fen können.
Das Produkt vor Gebrauch kräftig schĂ¼tteln. Spritztank zu 2/3 der erforderlichen Wassermenge fĂ¼llen. Das Produkt bei eingeschaltetem RĂ¼hrwerk zugeben und restliche Wassermenge auffĂ¼llen. Die SpritzbrĂ¼he sofort nach dem Ansetzen bei laufendem RĂ¼hrwerk ausbringen.
Nach der RĂ¼benernte können nach einer mindestens 20 cm tiefen Bodenbearbeitung (Pflugfurche) alle Kulturen nachgebaut werden. Unter ungĂ¼nstigen Witterungsbedingungen sind Schäden an den Folgekulturen, insbesondere
Wintergetreide, möglich.
Nach vorzeitigem Umbruch können Mais, Sonnenblumen und Erbsen ab 3 Tagen nach Applikation nach flacher oder tiefer Bodenbearbeitung nachgebaut werden, fĂ¼r Kartoffel wird eine tiefe Bodenbearbeitung empfohlen.
FĂ¼r Sommergerste gilt eine Wartezeit von 90 Tagen bei flacher und von 30 Tagen bei tiefer Bodenbearbeitung.Raps kann direkt nachgebaut werden, fĂ¼r den direkten Nachbau von ZuckerrĂ¼ben und Deutschem Weidelgras sollte eine tiefe Bodenbearbeitung erfolgen. Bei flacher Bodenbearbeitung nach Umbruch gilt fĂ¼r den Nachbau eine Wartezeit von 5 Tagen fĂ¼r ZuckerrĂ¼ben und von 60 Tagen fĂ¼r Deutsches Weidelgras. Inkarnatklee kann bei flacher Bodenbearbeitung 150 Tage nach Applikation und bei tiefer Bodenbearbeitung nach 105 Tagen nachgebaut werden.
Vor und nach dem Einsatz des Spritzgerätes muss das Gerät sorgfältig gereinigt werden. Im ersten Reinigungsdurchgang ein geeignetes Reinigungsmittel (z. B. AGRO-QUICK®) zugeben. Die Innenflächen des Tanks mit Wasserstrahl bzw. ReinigungsdĂ¼sen abspritzen, am besten unter Einsatz einer integrierten ReinigungsdĂ¼se. RĂ¼hrwerk fĂ¼r mindestens 15 Minuten einschalten. AnschlieĂŸend ReinigungsflĂ¼ssigkeit bei laufendem RĂ¼hrwerk durch die DĂ¼sen auf der behandelten Fläche verspritzen. SpritzmittelrĂ¼ckstände von Sulfonylharnstoffen, Wuchsstoffen oder Triazinen können die RĂ¼ben erheblich schädigen! Verwendete Spritzen sind täglich sofort nach dem Einsatz grĂ¼ndlich zu reinigen und zu spĂ¼len, damit keine Mittelreste in Fass, Leitungen oder Filtern eintrocknen und später zu DĂ¼senverstopfung fĂ¼hren.
Beim Ausbringen von ETHOSAT 500 ist auf eine gute, gleichmĂ¤ĂŸige Verteilung der SpritzbrĂ¼he zu achten. Das Produkt ist durch fein- bis mitteltropfige DĂ¼sen mit Wasseraufwandmengen von 200 bis 300 l/ha auszubringen. Bei Bandspritzungen sind 80 bis 100 l/ha Wasseraufwandmenge erforderlich. Folgende DĂ¼sen eignen sich fĂ¼r die Ausbringung:
InjektordĂ¼sen lang, z. B.:
AI 110-02 bis AI 110-03 bei 4-5 bar
ID 120-02 bis ID 120-03 bei 4-5 bar
InjektordĂ¼sen kurz, z. B.
AirMix 110-025 bis AirMix 110-04 bei 2-3 bar
IDK 110-025 bis IDK 110-04 bei 2-3 bar
Sonstige DĂ¼sen, z. B.
XR 110-03 bis XR 110-04 bei 1,5-2,0 bar
LU 110-03 bis LU 110-04 bei 1,5-2,0 bar
DG 110-03 bei 2-3 bar
AD 120-03 bei 2-3 bar
Nutzorganismen
NN1001 Das Mittel wird als nicht schädigend fĂ¼r Populationen relevanter Nutzinsekten eingestuft.
NN1002 Das Mittel wird als nicht schädigend fĂ¼r Populationen relevanter Raubmilben und Spinnen eingestuft.
NB6641 Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4).
Wasserorganismen
NW264 Das Mittel ist giftig fĂ¼r Fische und Fischnährtiere.
NW265 Das Mittel ist giftig fĂ¼r höhere Wasserpflanzen.
SB001 Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden fĂ¼hren.
SB005 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett des Produktes bereithalten.
SB010 FĂ¼r Kinder unzugänglich aufbewahren.
SB111 FĂ¼r die Anforderungen an die persönliche SchutzausrĂ¼stung beim Umgang mit dem Pflanzenschutzmittel sind die Angaben im Sicherheitsdatenblatt und in der Gebrauchsanweisung des Pflanzenschutzmittels sowie die BVL-Richtlinie "Persönliche SchutzausrĂ¼stung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes fĂ¼r Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (www.bvl.bund.de) zu beachten.
SB166 Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen.
SF245-02 Es ist sicherzustellen, dass behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Pflanzenschutzmittelbelages wieder betreten werden.
SS206 Arbeitskleidung (wenn keine spezifische Schutzkleidung erforderlich ist) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln.
SP001 Zur Vermeidung von Risiken fĂ¼r Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten.
Einatmen:
Person aus Gefahrenbereich entfernen. Person Frischluft zufĂ¼hren und je nach Symptomatik Arzt konsultieren.
Hautkontakt:
Mit viel Wasser grĂ¼ndlich waschen, verunreinigte, getränkte KleidungsstĂ¼cke unverzĂ¼glich entfernen, bei Hautreizung (Rötung etc.), Arzt konsultieren.
Augenkontakt:
Mit viel Wasser mehrere Minuten grĂ¼ndlich spĂ¼len, sofort Arzt rufen, Datenblatt bereithalten.
Verschlucken:
Kein Erbrechen herbeifĂ¼hren, viel Wasser zu trinken geben, sofort Arzt aufsuchen. Datenblatt mitfĂ¼hren.
24-Stunden-Notrufnummer GGIZ:
0361 730730
Pflanzenschutzmittel vorsichtig verwenden. Vor Verwendung stets Etikett und
Gebrauchsanleitung lesen.
FĂ¼r eine sichere Anwendung auf Piktogramme und Gefahrenhinweise achten.