Der +hervorragende+ Kontaktwirkstoff gegen Ramularia und Septoria tritici
- Der hervorragende Kontaktschutz gegen Ramularia in der Gerste und Septoria im Weizen
- Für Resistenzschutz und Mehrerlöse
- Zumischbar zu allen gƤngigen Basislƶsungen
Info Kontaktfungizid zum vorbeugenden Schutz vor Pilzkrankheiten im Getreide und Wein
Kulturen Weizen, Gerste, Weinrebe
Produkttyp Fungizid
Wirkstoffe 500 g/l Folpet (40 Gew.-%)
Gefahrstoffeinstufung GHS07 GesundheitsgefƤhrdend, GHS08 GesundheitsgefƤhrdend, GHS09 UmweltgefƤhrlich
Formulierung Suspensionskonzentrat
4 x 5l Umkarton Art.Nr. 7490302
UFI-Code JDY0-QETW-0V0M-HR8M
FOLPAN 500 SC ist ein Kontaktfungizid, das protektiv gegen Septoria-Blattdürre (Septoria tritici) in Weizen, gegen Sprenkelkrankheit (Ramularia collo-cygni), Netzflecken (Pyrenophora teres) und Rhynchosporium-Blattflecken in Gerste,sowie gegen sowie gegen Falschen Mehltau (Plasmopara viticola), Roten Brenner (Pseudopezicula tracheiphila) und Schwarzfleckenkrankheit (Phomopsis viticola) an Weinreben eingesetzt wird. Der Wirkstoff Folpet gehƶrt zur chemischen Gruppe der Ć-Phthalimide und bildet einen oberflƤchenaktiven Belag, der den Pilz bereits an der Auskeimung hindert.
Die Wirkung von FOLPAN 500 SC ist protektiv, der Einsatz sollte daher vorbeugend vor oder zum Infektionsbeginn erfolgen.
Eine Besonderheit von FOLPAN 500 SC ist, dass es sich bei dem Wirkstoff um einen sog. Multi-Site-Inhibitor handelt. Dieser greift an verschiedenen Stellen im Schadorganismus an. Dadurch wirkt er sehr effektiv und hat gleichzeitig ein sehr geringes Resistenzrisiko. So ist die Wirkung sichergestellt und gleichzeitig werden andere Wirkstoffgruppen wie Azole und Carboxamide vor einer Resistenzentwicklung geschützt.
Wirkungsmechanismus (FRAC-Gruppe)
Folpet: M4
Frühjahr
Weinrebe (Nutzung als Keltertraube) Schwarzfleckenkrankheit (Phomopsis viticola), Falscher Mehltau (Plasmopara viticola), Roter Brenner (Pseudopezicula tracheiphila)
Gerste Netzfleckenkrankheit (Pyrenophora teres), Sprenkelkrankheit (Ramularia collo-cygni), Rhynchosporium secalis - Nur zur Befallsminderung
Weizen Septoria-Blattdürre (Septoria tritici)
Gilt für alle Anwendungen:
(NW468)
Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte BehƤltnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in GewƤsser gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte EintrƤge über die Kanalisation, Hof- und StraĆenablƤufe sowie Regen- und AbwasserkanƤle.
Gilt für Weizen und Weinreben:
(NW605-2)
Die Anwendung des Mittels auf FlƤchen in Nachbarschaft von OberflƤchengewƤssern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschlieĆlich periodisch wasserführender OberflƤchengewƤsser - muss mit einem GerƤt erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde GerƤte" gemäà der Bekanntmachung vom 10. September 2013 (BAnz AT 23.10.2013 B4) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in AbhƤngigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten GerƤte, die im Folgenden genannten AbstƤnde zu OberflƤchengewƤssern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäà LƤnderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu OberflƤchengewƤssern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an GewƤssern in jedem Fall zu beachten.
reduzierte AbstƤnde:
Weizen: 50 % 5 m; 75 % *; 90 % *
Weinreben: 50 % 15 m, 75 % 10 m, 90 % 5 m
Gilt für Weizen und Weinreben:
(NW606)
Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur mƶglich, wenn bei der Anwendung des Mittels mindestens unten genannter Abstand zu OberflƤchengewƤssern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschlieĆlich periodisch wasserführender OberflƤchengewƤsser - eingehalten wird. Zuwiderhandlungen kƶnnen mit einem BuĆgeld bis zu einer Hƶhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Weizen: 5 m
Weinreben: 20 m
Gilt für Gerste:
(NW607-2)
Die Anwendung des Mittels auf FlƤchen in Nachbarschaft von OberflƤchengewƤssern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschlieĆlich periodisch wasserführender OberflƤchengewƤsser - muss mit einem GerƤt erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde GerƤte" gemäà der Bekanntmachung vom 10. September 2013 (BAnz AT 23.10.2013 B4) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in AbhƤngigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten GerƤte, die im Folgenden genannten AbstƤnde zu OberflƤchengewƤssern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäà LƤnderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu OberflƤchengewƤssern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an GewƤssern in jedem Fall zu beachten. Zuwiderhandlungen kƶnnen mit einem BuĆgeld bis zu einer Hƶhe von 50.000 Euro geahndet werden.
reduzierte AbstƤnde: 50 % 15 m; 75 % 10 m; 90 % 5 m
Gilt nur für Gerste und Weinreben:
(NW706)
Zwischen behandelten FlƤchen mit einer Hangneigung von über 2 % und OberflƤchengewƤssern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschlieĆlich periodisch wasserführender - muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen vorhanden sein. Dessen Schutzfunktion darf durch den Einsatz von ArbeitsgerƤten nicht beeintrƤchtigt werden. Er muss eine Mindestbreite von 20 m haben. Dieser Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn:
- ausreichende Auffangsysteme für das abgeschwemmte Wasser bzw. den abgeschwemmten Boden vorhanden sind, die nicht in ein Oberflächengewässer münden, bzw. mit der Kanalisation verbunden sind oder
- die Anwendung im Mulch- oder Direktsaatverfahren erfolgt.
Gilt für Weizen und Gerste:
(SF275-VEAC)
Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/FlƤchen nach der Anwendung in Ackerbaukulturen bis unmittelbar vor der Ernte lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk getragen werden.
(SS110-1) Beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.
(SS2101) Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
(SS530) Gesichtsschutz tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
(SS610) Gummischürze tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
(SS2202) Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels.
Pflanzenerzeugnisse Gerste
Schadorganismus / Zweckbestimmung Netzfleckenkrankheit (Pyrenophora teres), Sprenkelkrankheit (Ramularia collo-cygni), Rhynchosporium secalis - Nur zur Befallsminderung
Anwendungsbereich Freiland
Stadium Schadorganismus
Von: Beginn des Schossens;
bis: Ende des Ćhren-/Rispenschiebens (BBCH-Code: 30 - 59)
Anwendungszeitpunkt Ab Frühjahr bei Befallsbeginn bzw. Sichtbarwerden der ersten Symptome
Max. Zahl der Behandlungen
In der Anwendung: 2
In der Kultur bzw. je Jahr: 2
Zeitlicher Abstand: 14 Tage
Anwendungstechnik spritzen
Aufwandmenge 1,5 l/ha
Wasseraufwandmenge 150 bis 400 l/ha
Wartezeit 42 Tage
Pflanzenerzeugnisse Weinrebe (Nutzung als Keltertraube)
Schadorganismus / Zweckbestimmung Schwarzfleckenkrankheit (Phomopsis viticola)
Anwendungsbereich Freiland
Anwendungszeitpunkt bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
Max. Zahl der Behandlungen
In der Anwendung: 4
In der Kultur bzw. je Jahr: 8
Abstand: 10 bis 14 Tage
Anwendungstechnik spritzen oder sprühen
Aufwandmenge
Basisaufwand: 1,0 l/ha
BBCH 61: 2,0 l/ha
Wasseraufwandmenge
Basisaufwand: max. 400 l/ha
BBCH 61: max. 800 l/ha
Wartezeit 35 Tage
Pflanzenerzeugnisse Weinrebe (Nutzung als Keltertraube)
Schadorganismus / Zweckbestimmung Falscher Mehltau (Plasmopara viticola)
Anwendungsbereich Freiland
Anwendungszeitpunkt bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
Max. Zahl der Behandlungen
In der Anwendung: 8
In der Kultur bzw. je Jahr: 8
Abstand: 7 bis 12 Tage
Anwendungstechnik spritzen oder sprühen
Aufwandmenge
Basisaufwand 0,6 l/ha
BBCH 61: 1,2 l/ha
BBCH 71: 1,8 l/ha
BBCH 75: 2,4 l/ha
Wasseraufwandmenge
Basisaufwand max. 400 l/ha
BBCH 61 max. 800 l/ha
BBCH 71 max. 1.200 l/ha
BBCH 75 max. 1.600 l/ha
Wartezeit 35 Tage
Pflanzenerzeugnisse Weinrebe (Nutzung als Keltertraube)
Schadorganismus / Zweckbestimmung Roter Brenner (Pseudopezicula tracheiphila)
Anwendungsbereich Freiland
Anwendungszeitpunkt bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
Max. Zahl der Behandlungen
In der Anwendung: 3
In der Kultur bzw. je Jahr: 8
Abstand: 10 bis 14 Tage
Anwendungstechnik spritzen oder sprühen
Aufwandmenge
Basisaufwand: 0,6 l/ha
BBCH 61: 2 l/ha
Wasseraufwandmenge
Basisaufwand: max. 400 l/ha
BBCH 61: max. 800 l/ha
Wartezeit 35 Tage
Gilt für Weizen und Gerste:
(SF245-02) Es ist sicherzustellen, dass behandelte FlƤchen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Pflanzenschutzmittelbelages wieder betreten werden.
WEINREBE
FOLPAN 500 SC kann in Ertragsanlagen durchgehend, unter Berücksichtigung der Wartezeit, eingesetzt werden (max. 8 Applikationen). In Junganlagen ist ebenfalls ein durchgehender Einsatz (max. 8 Applikationen) bis zum Beginn des Laubfalls möglich.
Als Kontaktfungizid ist der Einsatz von FOLPAN 500 SC besonders in den Austriebsspritzungen sowie zur Traubenschluss- und Abschlussbehandlung zu empfehlen. Die Behandlung ist bei Infektionsgefahr bzw. nach Warndienstaufruf vorzunehmen. Aufgrund der protektiven Wirkungsweise ist FOLPAN 500 SC vorbeugend einzusetzen.
(WG734) Die Anwendung des Mittels kann bei Spontangärung zu Gärverzögerungen führen.
(SF1891) Das Wiederbetreten der behandelten Flächen/Kulturen ist am Tage der Applikation nur mit der persönlichen Schutzausrüstung möglich, die für das Ausbringen des Mittels vorgegeben ist. Nachfolgearbeiten auf/in behandelten Flächen/Kulturen dürfen grundsätzlich erst 24 Stunden nach der Ausbringung des Mittels durchgeführt werden. Innerhalb 48 Stunden sind dabei der Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.
Nach bisherigen Erfahrungen wird FOLPAN 500 SC von allen Weizen- und Gerstensorten gut vertragen.
Nach bisherigen Erfahrungen wird FOLPAN 500 SC von allen Rebsorten gut vertragen.
Getreide: FOLPAN 500 SC ist mischbar mit gebräuchlichen Fungiziden (z. B. AVASTEL® Pack, ABRAN®, PRONTO® PLUS), Insektiziden (z.B. MAVRIK® VITA, PIRIMOR® G), Herbiziden und Blattdüngern.
Weinreben: FOLPAN 500 SC ist mischbar mit gebräuchlichen Fungiziden (z. B. VERIPHOS®) und Insektiziden und Blattdüngern. Bei Mischungen ist unbedingt die Gebrauchsanleitung des Mischpartners zu beachten.
Mischbrühen grundsätzlich sofort nach dem Ansetzen und bei laufendem Rührwerk ausbringen. Bei Verwendung mehrerer Produkte in einer Tankmischung können unvorhergesehene Wechselwirkungen auftreten. Für eventuelle negative Auswirkungen durch von uns nicht empfohlene Tankmischungen haften wir nicht, da wir nicht sämtliche in Betracht kommenden Mischungen prüfen können.
Spritzflüssigkeitsreste sind zu vermeiden. Es ist nur so viel Spritzflüssigkeit anzusetzen, wie tatsƤchlich benƶtigt wird. Es ist daher sinnvoll, die erforderliche Spritzflüssigkeitsmenge mit Hilfe von z. B. SchlaglƤngentabellen genau zu berechnen. Insbesondere bei grƶĆeren SpritzbehƤltern bietet sich die Verwendung eines DurchflussmengenmessgerƤtes bei der Tankbefüllung an. Beim Ansetzvorgang wird die Verwendung von üblicher Schutzausrüstung empfohlen. Tank mit der HƤlfte der benƶtigten Wassermenge füllen. Rührwerk einschalten. Gebinde vor Gebrauch krƤftig schütteln. Produkt über das Einspülsieb oder direkt in den Tank geben. Entleerte PrƤparatbehƤlter sorgfƤltig ausspülen und Spülwasser der Spritzflüssigkeit beigeben. Tank mit Wasser auffüllen. Spritzflüssigkeit sofort nach dem Ansetzen bei laufendem Rührwerk ausbringen. Angesetzte Spritzflüssigkeit nicht für lƤngere Zeit im Spritzfass stehen lassen. StƤndige Kontrolle des Spritzflüssigkeitsverbrauches wƤhrend der Arbeit in Bezug zur behandelten FlƤche. WƤhrend der Fahrt und der Ausbringung Rührwerk laufen lassen.
Nach Beendigung der Spritzung muss das GerƤt sorgfƤltig gespült werden. Technisch unvermeidbare Restmenge im VerhƤltnis von mindestens 1:10 mit Wasser verdünnen und bei laufendem Rührwerk auf behandelter FlƤche verspritzen. Ca. 10 - 20 % des Tankinhaltes mit Wasser auffüllen und dabei InnenflƤchen des Tanks mit dem Wasserstrahl, am besten unter Einsatz einer integrierten Reinigungsdüse, abspritzen. Rührwerk für mindestens 15 Minuten einschalten. AnschlieĆend Reinigungsflüssigkeit bei laufendem Rührwerk durch die Düsen auf der behandelten FlƤche verspritzen. Die grobe Reinigung von Spritzen mit Wasser und Waschbürste auf dem Feld vornehmen. Reste von Reinigungswasser nicht über die HofablƤufe in die Kanalisation und GewƤsser gelangen lassen.
Nutzorganismen
NN134 Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Typhlodromus pyri (Raubmilbe) eingestuft.
NN3001 Das Mittel wird als schädigend für Populationen relevanter Nutzinsekten eingestuft.
NB6641 Das Mittel wird bis zu der hƶchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefƤhrlich eingestuft (B4).
Wasserorganismen
NW264 Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere.
NW262 Das Mittel ist giftig für Algen.
SB001 Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
SB005 Ist Ƥrztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett des Produktes bereithalten.
SB010 Für Kinder unzugänglich aufbewahren.
SB111 Für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit dem Pflanzenschutzmittel sind die Angaben im Sicherheitsdatenblatt und in der Gebrauchsanweisung des Pflanzenschutzmittels sowie die BVL-Richtlinie "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (www.bvl.bund.de) zu beachten.
SB166 Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen.
SP1 SP1 Mittel und/oder dessen BehƤlter nicht in GewƤsser gelangen lassen (AusbringungsgerƤte nicht in unmittelbarer NƤhe von OberflƤchengewƤssern reinigen/ indirekte EintrƤge über Hof- und StraĆenablƤufe verhindern).
Einatmen:
Person aus Gefahrenbereich entfernen. Person Frischluft zuführen und je nach Symptomatik Arzt konsultieren. Bei Atemstillstand Gerätebeatmung notwendig.
Hautkontakt:
Mit viel Wasser und Seife gründlich waschen, verunreinigte, getränkte Kleidungsstücke unverzüglich entfernen, bei Hautreizung (Rötung etc.), Arzt konsultieren.
Augenkontakt:
Mit viel Wasser mehrere Minuten gründlich spülen, falls nötig, Arzt aufsuchen.
Verschlucken:
Mund gründlich mit Wasser spülen. Sofort Arzt rufen, Verpackung bzw. Etikett und wenn mƶglich Gebrauchsanweisung vorzeigen. Nie einer ohnmƤchtigen Person etwas durch den Mund einflƶĆen.
Hinweise für den Arzt:
Symptomatische Behandlung. Verschlucken: Magenspülung, Aktivkohle.
24-Stunden-Notrufnummer GGIZ:
0361 730730
Pflanzenschutzmittel vorsichtig verwenden. Vor Verwendung stets Etikett und
Gebrauchsanleitung lesen.
Für eine sichere Anwendung auf Piktogramme und Gefahrenhinweise achten.
Info Kontaktfungizid zum vorbeugenden Schutz vor Pilzkrankheiten im Getreide und Wein
Kulturen Weizen, Gerste, Weinrebe
Produkttyp Fungizid
Wirkstoffe 500 g/l Folpet (40 Gew.-%)
Gefahrstoffeinstufung GHS07 GesundheitsgefƤhrdend, GHS08 GesundheitsgefƤhrdend, GHS09 UmweltgefƤhrlich
Formulierung Suspensionskonzentrat
4 x 5l Umkarton Art.Nr. 7490302
UFI-Code JDY0-QETW-0V0M-HR8M
FOLPAN 500 SC ist ein Kontaktfungizid, das protektiv gegen Septoria-Blattdürre (Septoria tritici) in Weizen, gegen Sprenkelkrankheit (Ramularia collo-cygni), Netzflecken (Pyrenophora teres) und Rhynchosporium-Blattflecken in Gerste,sowie gegen sowie gegen Falschen Mehltau (Plasmopara viticola), Roten Brenner (Pseudopezicula tracheiphila) und Schwarzfleckenkrankheit (Phomopsis viticola) an Weinreben eingesetzt wird. Der Wirkstoff Folpet gehƶrt zur chemischen Gruppe der Ć-Phthalimide und bildet einen oberflƤchenaktiven Belag, der den Pilz bereits an der Auskeimung hindert.
Die Wirkung von FOLPAN 500 SC ist protektiv, der Einsatz sollte daher vorbeugend vor oder zum Infektionsbeginn erfolgen.
Eine Besonderheit von FOLPAN 500 SC ist, dass es sich bei dem Wirkstoff um einen sog. Multi-Site-Inhibitor handelt. Dieser greift an verschiedenen Stellen im Schadorganismus an. Dadurch wirkt er sehr effektiv und hat gleichzeitig ein sehr geringes Resistenzrisiko. So ist die Wirkung sichergestellt und gleichzeitig werden andere Wirkstoffgruppen wie Azole und Carboxamide vor einer Resistenzentwicklung geschützt.
Wirkungsmechanismus (FRAC-Gruppe)
Folpet: M4
Frühjahr
Weinrebe (Nutzung als Keltertraube) Schwarzfleckenkrankheit (Phomopsis viticola), Falscher Mehltau (Plasmopara viticola), Roter Brenner (Pseudopezicula tracheiphila)
Gerste Netzfleckenkrankheit (Pyrenophora teres), Sprenkelkrankheit (Ramularia collo-cygni), Rhynchosporium secalis - Nur zur Befallsminderung
Weizen Septoria-Blattdürre (Septoria tritici)
Gilt für alle Anwendungen:
(NW468)
Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte BehƤltnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in GewƤsser gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte EintrƤge über die Kanalisation, Hof- und StraĆenablƤufe sowie Regen- und AbwasserkanƤle.
Gilt für Weizen und Weinreben:
(NW605-2)
Die Anwendung des Mittels auf FlƤchen in Nachbarschaft von OberflƤchengewƤssern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschlieĆlich periodisch wasserführender OberflƤchengewƤsser - muss mit einem GerƤt erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde GerƤte" gemäà der Bekanntmachung vom 10. September 2013 (BAnz AT 23.10.2013 B4) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in AbhƤngigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten GerƤte, die im Folgenden genannten AbstƤnde zu OberflƤchengewƤssern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäà LƤnderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu OberflƤchengewƤssern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an GewƤssern in jedem Fall zu beachten.
reduzierte AbstƤnde:
Weizen: 50 % 5 m; 75 % *; 90 % *
Weinreben: 50 % 15 m, 75 % 10 m, 90 % 5 m
Gilt für Weizen und Weinreben:
(NW606)
Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur mƶglich, wenn bei der Anwendung des Mittels mindestens unten genannter Abstand zu OberflƤchengewƤssern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschlieĆlich periodisch wasserführender OberflƤchengewƤsser - eingehalten wird. Zuwiderhandlungen kƶnnen mit einem BuĆgeld bis zu einer Hƶhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Weizen: 5 m
Weinreben: 20 m
Gilt für Gerste:
(NW607-2)
Die Anwendung des Mittels auf FlƤchen in Nachbarschaft von OberflƤchengewƤssern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschlieĆlich periodisch wasserführender OberflƤchengewƤsser - muss mit einem GerƤt erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde GerƤte" gemäà der Bekanntmachung vom 10. September 2013 (BAnz AT 23.10.2013 B4) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in AbhƤngigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten GerƤte, die im Folgenden genannten AbstƤnde zu OberflƤchengewƤssern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäà LƤnderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu OberflƤchengewƤssern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an GewƤssern in jedem Fall zu beachten. Zuwiderhandlungen kƶnnen mit einem BuĆgeld bis zu einer Hƶhe von 50.000 Euro geahndet werden.
reduzierte AbstƤnde: 50 % 15 m; 75 % 10 m; 90 % 5 m
Gilt nur für Gerste und Weinreben:
(NW706)
Zwischen behandelten FlƤchen mit einer Hangneigung von über 2 % und OberflƤchengewƤssern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschlieĆlich periodisch wasserführender - muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen vorhanden sein. Dessen Schutzfunktion darf durch den Einsatz von ArbeitsgerƤten nicht beeintrƤchtigt werden. Er muss eine Mindestbreite von 20 m haben. Dieser Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn:
- ausreichende Auffangsysteme für das abgeschwemmte Wasser bzw. den abgeschwemmten Boden vorhanden sind, die nicht in ein Oberflächengewässer münden, bzw. mit der Kanalisation verbunden sind oder
- die Anwendung im Mulch- oder Direktsaatverfahren erfolgt.
Gilt für Weizen und Gerste:
(SF275-VEAC)
Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/FlƤchen nach der Anwendung in Ackerbaukulturen bis unmittelbar vor der Ernte lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk getragen werden.
(SS110-1) Beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.
(SS2101) Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
(SS530) Gesichtsschutz tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
(SS610) Gummischürze tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
(SS2202) Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels.
Pflanzenerzeugnisse Gerste
Schadorganismus / Zweckbestimmung Netzfleckenkrankheit (Pyrenophora teres), Sprenkelkrankheit (Ramularia collo-cygni), Rhynchosporium secalis - Nur zur Befallsminderung
Anwendungsbereich Freiland
Stadium Schadorganismus
Von: Beginn des Schossens;
bis: Ende des Ćhren-/Rispenschiebens (BBCH-Code: 30 - 59)
Anwendungszeitpunkt Ab Frühjahr bei Befallsbeginn bzw. Sichtbarwerden der ersten Symptome
Max. Zahl der Behandlungen
In der Anwendung: 2
In der Kultur bzw. je Jahr: 2
Zeitlicher Abstand: 14 Tage
Anwendungstechnik spritzen
Aufwandmenge 1,5 l/ha
Wasseraufwandmenge 150 bis 400 l/ha
Wartezeit 42 Tage
Pflanzenerzeugnisse Weinrebe (Nutzung als Keltertraube)
Schadorganismus / Zweckbestimmung Schwarzfleckenkrankheit (Phomopsis viticola)
Anwendungsbereich Freiland
Anwendungszeitpunkt bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
Max. Zahl der Behandlungen
In der Anwendung: 4
In der Kultur bzw. je Jahr: 8
Abstand: 10 bis 14 Tage
Anwendungstechnik spritzen oder sprühen
Aufwandmenge
Basisaufwand: 1,0 l/ha
BBCH 61: 2,0 l/ha
Wasseraufwandmenge
Basisaufwand: max. 400 l/ha
BBCH 61: max. 800 l/ha
Wartezeit 35 Tage
Pflanzenerzeugnisse Weinrebe (Nutzung als Keltertraube)
Schadorganismus / Zweckbestimmung Falscher Mehltau (Plasmopara viticola)
Anwendungsbereich Freiland
Anwendungszeitpunkt bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
Max. Zahl der Behandlungen
In der Anwendung: 8
In der Kultur bzw. je Jahr: 8
Abstand: 7 bis 12 Tage
Anwendungstechnik spritzen oder sprühen
Aufwandmenge
Basisaufwand 0,6 l/ha
BBCH 61: 1,2 l/ha
BBCH 71: 1,8 l/ha
BBCH 75: 2,4 l/ha
Wasseraufwandmenge
Basisaufwand max. 400 l/ha
BBCH 61 max. 800 l/ha
BBCH 71 max. 1.200 l/ha
BBCH 75 max. 1.600 l/ha
Wartezeit 35 Tage
Pflanzenerzeugnisse Weinrebe (Nutzung als Keltertraube)
Schadorganismus / Zweckbestimmung Roter Brenner (Pseudopezicula tracheiphila)
Anwendungsbereich Freiland
Anwendungszeitpunkt bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
Max. Zahl der Behandlungen
In der Anwendung: 3
In der Kultur bzw. je Jahr: 8
Abstand: 10 bis 14 Tage
Anwendungstechnik spritzen oder sprühen
Aufwandmenge
Basisaufwand: 0,6 l/ha
BBCH 61: 2 l/ha
Wasseraufwandmenge
Basisaufwand: max. 400 l/ha
BBCH 61: max. 800 l/ha
Wartezeit 35 Tage
Gilt für Weizen und Gerste:
(SF245-02) Es ist sicherzustellen, dass behandelte FlƤchen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Pflanzenschutzmittelbelages wieder betreten werden.
WEINREBE
FOLPAN 500 SC kann in Ertragsanlagen durchgehend, unter Berücksichtigung der Wartezeit, eingesetzt werden (max. 8 Applikationen). In Junganlagen ist ebenfalls ein durchgehender Einsatz (max. 8 Applikationen) bis zum Beginn des Laubfalls möglich.
Als Kontaktfungizid ist der Einsatz von FOLPAN 500 SC besonders in den Austriebsspritzungen sowie zur Traubenschluss- und Abschlussbehandlung zu empfehlen. Die Behandlung ist bei Infektionsgefahr bzw. nach Warndienstaufruf vorzunehmen. Aufgrund der protektiven Wirkungsweise ist FOLPAN 500 SC vorbeugend einzusetzen.
(WG734) Die Anwendung des Mittels kann bei Spontangärung zu Gärverzögerungen führen.
(SF1891) Das Wiederbetreten der behandelten Flächen/Kulturen ist am Tage der Applikation nur mit der persönlichen Schutzausrüstung möglich, die für das Ausbringen des Mittels vorgegeben ist. Nachfolgearbeiten auf/in behandelten Flächen/Kulturen dürfen grundsätzlich erst 24 Stunden nach der Ausbringung des Mittels durchgeführt werden. Innerhalb 48 Stunden sind dabei der Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.
Nach bisherigen Erfahrungen wird FOLPAN 500 SC von allen Weizen- und Gerstensorten gut vertragen.
Nach bisherigen Erfahrungen wird FOLPAN 500 SC von allen Rebsorten gut vertragen.
Getreide: FOLPAN 500 SC ist mischbar mit gebräuchlichen Fungiziden (z. B. AVASTEL® Pack, ABRAN®, PRONTO® PLUS), Insektiziden (z.B. MAVRIK® VITA, PIRIMOR® G), Herbiziden und Blattdüngern.
Weinreben: FOLPAN 500 SC ist mischbar mit gebräuchlichen Fungiziden (z. B. VERIPHOS®) und Insektiziden und Blattdüngern. Bei Mischungen ist unbedingt die Gebrauchsanleitung des Mischpartners zu beachten.
Mischbrühen grundsätzlich sofort nach dem Ansetzen und bei laufendem Rührwerk ausbringen. Bei Verwendung mehrerer Produkte in einer Tankmischung können unvorhergesehene Wechselwirkungen auftreten. Für eventuelle negative Auswirkungen durch von uns nicht empfohlene Tankmischungen haften wir nicht, da wir nicht sämtliche in Betracht kommenden Mischungen prüfen können.
Spritzflüssigkeitsreste sind zu vermeiden. Es ist nur so viel Spritzflüssigkeit anzusetzen, wie tatsƤchlich benƶtigt wird. Es ist daher sinnvoll, die erforderliche Spritzflüssigkeitsmenge mit Hilfe von z. B. SchlaglƤngentabellen genau zu berechnen. Insbesondere bei grƶĆeren SpritzbehƤltern bietet sich die Verwendung eines DurchflussmengenmessgerƤtes bei der Tankbefüllung an. Beim Ansetzvorgang wird die Verwendung von üblicher Schutzausrüstung empfohlen. Tank mit der HƤlfte der benƶtigten Wassermenge füllen. Rührwerk einschalten. Gebinde vor Gebrauch krƤftig schütteln. Produkt über das Einspülsieb oder direkt in den Tank geben. Entleerte PrƤparatbehƤlter sorgfƤltig ausspülen und Spülwasser der Spritzflüssigkeit beigeben. Tank mit Wasser auffüllen. Spritzflüssigkeit sofort nach dem Ansetzen bei laufendem Rührwerk ausbringen. Angesetzte Spritzflüssigkeit nicht für lƤngere Zeit im Spritzfass stehen lassen. StƤndige Kontrolle des Spritzflüssigkeitsverbrauches wƤhrend der Arbeit in Bezug zur behandelten FlƤche. WƤhrend der Fahrt und der Ausbringung Rührwerk laufen lassen.
Nach Beendigung der Spritzung muss das GerƤt sorgfƤltig gespült werden. Technisch unvermeidbare Restmenge im VerhƤltnis von mindestens 1:10 mit Wasser verdünnen und bei laufendem Rührwerk auf behandelter FlƤche verspritzen. Ca. 10 - 20 % des Tankinhaltes mit Wasser auffüllen und dabei InnenflƤchen des Tanks mit dem Wasserstrahl, am besten unter Einsatz einer integrierten Reinigungsdüse, abspritzen. Rührwerk für mindestens 15 Minuten einschalten. AnschlieĆend Reinigungsflüssigkeit bei laufendem Rührwerk durch die Düsen auf der behandelten FlƤche verspritzen. Die grobe Reinigung von Spritzen mit Wasser und Waschbürste auf dem Feld vornehmen. Reste von Reinigungswasser nicht über die HofablƤufe in die Kanalisation und GewƤsser gelangen lassen.
Nutzorganismen
NN134 Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Typhlodromus pyri (Raubmilbe) eingestuft.
NN3001 Das Mittel wird als schädigend für Populationen relevanter Nutzinsekten eingestuft.
NB6641 Das Mittel wird bis zu der hƶchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefƤhrlich eingestuft (B4).
Wasserorganismen
NW264 Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere.
NW262 Das Mittel ist giftig für Algen.
SB001 Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
SB005 Ist Ƥrztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett des Produktes bereithalten.
SB010 Für Kinder unzugänglich aufbewahren.
SB111 Für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit dem Pflanzenschutzmittel sind die Angaben im Sicherheitsdatenblatt und in der Gebrauchsanweisung des Pflanzenschutzmittels sowie die BVL-Richtlinie "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (www.bvl.bund.de) zu beachten.
SB166 Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen.
SP1 SP1 Mittel und/oder dessen BehƤlter nicht in GewƤsser gelangen lassen (AusbringungsgerƤte nicht in unmittelbarer NƤhe von OberflƤchengewƤssern reinigen/ indirekte EintrƤge über Hof- und StraĆenablƤufe verhindern).
Einatmen:
Person aus Gefahrenbereich entfernen. Person Frischluft zuführen und je nach Symptomatik Arzt konsultieren. Bei Atemstillstand Gerätebeatmung notwendig.
Hautkontakt:
Mit viel Wasser und Seife gründlich waschen, verunreinigte, getränkte Kleidungsstücke unverzüglich entfernen, bei Hautreizung (Rötung etc.), Arzt konsultieren.
Augenkontakt:
Mit viel Wasser mehrere Minuten gründlich spülen, falls nötig, Arzt aufsuchen.
Verschlucken:
Mund gründlich mit Wasser spülen. Sofort Arzt rufen, Verpackung bzw. Etikett und wenn mƶglich Gebrauchsanweisung vorzeigen. Nie einer ohnmƤchtigen Person etwas durch den Mund einflƶĆen.
Hinweise für den Arzt:
Symptomatische Behandlung. Verschlucken: Magenspülung, Aktivkohle.
24-Stunden-Notrufnummer GGIZ:
0361 730730
Pflanzenschutzmittel vorsichtig verwenden. Vor Verwendung stets Etikett und
Gebrauchsanleitung lesen.
Für eine sichere Anwendung auf Piktogramme und Gefahrenhinweise achten.