Treffsicher im Nachauflauf
- Der ideale Mischpartner für Sulfonylharnstoffe
- Sichere Wirkung gegen Ehrenpreis, Stiefmütterchen, Taubnessel u.a.
- Ideal einsetzbar mit AHL
Info FOX ist ein Herbizid zur Bekämpfung von einjährigen zweikeimblättrigen Unkräutern. Im Raps ist die Splittinganwendung zugelassen.
Kulturen Winterraps (Herbst), Wintergetreide (Frühjahr), Gräser zur Saatguterzeugung (Herbst oder Frühjahr)
Produkttyp Herbizid
Wirkstoffe 480 g/l Bifenox (41 Gew.-%)
Gefahrstoffeinstufung GHS09 Umweltgefährlich
Formulierung Suspensionskonzentrat
4 x 5l Umkarton Art.Nr. 7490016
UFI-Code - - -
FOX ist ein flüssiges Herbizid mit großer Wirkungsbreite gegen einjährige zweikeimblättrige Unkräuter im Winterraps im Nachauflauf im Herbst, in Wintergetreide-Arten (ausgenommen Winterhafer) im Frühjahr sowie in Gräsern (zur Saatguterzeugung) im Nachauflauf im Herbst und im Frühjahr. FOX zeichnet sich durch die bekannten Wirkungsstärken des Wirkstoffes Bifenox gegen Acker-Stiefmütterchen, Taubnessel-Arten und Ehrenpreis aus und bietet zudem im Raps auch neue Möglichkeiten bei der Bekämpfung von Ackerkrummhals/Ochsenzunge, Rauke-Arten, Hirtentäschel, Hellerkraut und Storchschnabel, die sich in vielen Regionen zu Problemunkräutern entwickelt haben.
Der Wirkstoff Bifenox wirkt, ähnlich einem Kontaktherbizid, über die jungen Sproßteile und zerstört dort die Zellmembranen der Unkrautpflanzen. Die Wirkung wird durch hohe Lichtintensität und Stoffwechselaktivität verstärkt. Der ausgebrachte Herbizidfilm bleibt 2 bis 3 Wochen auf der Bodenoberfläche aktiv und verhindert damit das Auflaufen von Spätkeimern.
Wirkungsmechanismus-Gruppe (HRAC/WSSA-Kode)
Bifenox: 14
Frühjahr
Herbst
sehr gut bis gut bekämpfbar
Anwendung im Getreide:
Ackerhellerkraut, Acker-Stiefmütterchen, Ehrenpreis-Arten, Erdrauch, Hohlzahn-Arten, Taubnessel-Arten, Vogelwicke, Weißer Gänsefuß, Windenknöterich
Anwendung im Raps:
Acker-Stiefmütterchen, Ehrenpreis-Arten, Taubnessel-Arten
gut bis ausreichend bekämpfbar
Anwendung im Raps:
Ackerhellerkraut, Ackerkrummhals, Ackervergissmeinnicht, Erdrauch, Hirtentäschelkraut, Hohlzahn-Arten, Ochsenzunge, Rauke-Arten, Storchschnabel-Arten, Vogelwicke, Windenknöterich
Entscheidend für den Bekämpfungserfolg ist der frühzeitige Einsatz und die Beachtung der Unkrautgröße. Die Unkräuter sollten das 4- bis 6-Blattstadium nicht überschritten haben. Die beste Wirkung wird erzielt, wenn sich die Unkräuter noch im Keimblattstadium befinden. Im Winterraps muss der Einsatz so terminiert werden, dass die richtige Balance zwischen Verträglichkeit und Wirksamkeit der Maßnahme erreicht wird.
weniger gut bekämpfbar
Anwendung im Getreide:
Ackervergissmeinnicht, Hirtentäschelkraut, Kletten-Labkraut (ab 4. Quirl), Vogelknöterich
nicht ausreichend bekämpfbar
Anwendung im Getreide:
Ackerfrauenmantel, Ackerspörgel, Ausfallraps, Hederich-Arten, Kamille-Arten, Klatschmohn, Kornblume, Schadgräser, Vogelmiere, Wurzelunkräuter
Anwendung im Raps:
Ackerfrauenmantel, Ackerspörgel, Hederich-Arten, Kamille-Arten, Klatschmohn, Kornblume,
Schadgräser, Vogelmiere, Wurzelunkräuter
Winterraps, Winterweichweizen, Wintergerste, Winterroggen, Wintertriticale Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter
(NW468) Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.
[Gilt für: Winterraps bei Anwendung im Splittingverfahren, Winterweichweizen, Wintergerste, Winterroggen, Wintertriticale]
(NW605)
Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, § 6 Absatz 2 Satz 2 PflSchG zu beachten.
reduzierte Abstände: 50 % 5 m; 75 % *; 90 % *
[Gilt für: Winterraps bei Anwendung im Splittingverfahren, Winterweichweizen, Wintergerste, Winterroggen, Wintertriticale]
(NW606)
Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei der Anwendung des Mittels mindestens unten genannter Abstand zu Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - eingehalten wird. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
5 m
[Gilt für: Winterraps bei einmaliger Anwendung]
(NW609)
Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mindestens mit unten genanntem Abstand erfolgen. Dieser Abstand muss nicht eingehalten werden, wenn die Anwendung mit einem Gerät erfolgt, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Unabhängig davon ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, § 6 Absatz 2 Satz 2 PflSchG zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu 50.000 Euro geahndet werden.
5 m
[Gilt für: Winterraps bei einmaliger Anwendung, Winterweichweizen, Wintergerste, Winterroggen, Wintertriticale]
(NW701)
Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2 % und Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender - muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen vorhanden sein. Dessen Schutzfunktion darf durch den Einsatz von Arbeitsgeräten nicht beeinträchtigt werden. Er muss eine Mindestbreite von 10 m haben. Dieser Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn: - ausreichende Auffangsysteme für das abgeschwemmte Wasser bzw. den abgeschwemmten Boden vorhanden sind, die nicht in ein Oberflächengewässer münden, bzw. mit der Kanalisation verbunden sind oder - die Anwendung im Mulch- oder Direktsaatverfahren erfolgt.
[Gilt für: Winterraps bei Anwendung im Splittingverfahren]
(NW706)
Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2 % und Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender - muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen vorhanden sein. Dessen Schutzfunktion darf durch den Einsatz von Arbeitsgeräten nicht beeinträchtigt werden. Er muss eine Mindestbreite von 20 m haben. Dieser Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn:
- ausreichende Auffangsysteme für das abgeschwemmte Wasser bzw. den abgeschwemmten Boden vorhanden sind, die nicht in ein Oberflächengewässer münden, bzw. mit der Kanalisation verbunden sind oder
- die Anwendung im Mulch- oder Direktsaatverfahren erfolgt.
[Gilt für: Winterweichweizen, Wintergerste, Winterroggen, Wintertriticale]
(NT101)
Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 50 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist.
(SS110-1) Beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.
(SS2101) Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
Pflanzenerzeugnisse Winterraps
Schadorganismus / Zweckbestimmung Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter
Anwendungsbereich Freiland
Stadium der Kultur Von: 6. Laubblatt entfaltet; bis: 5. Seitenspross sichtbar [BBCH: 16 – 25]
Anwendungszeitpunkt Nach dem Auflaufen, Herbst
Max. Zahl der Behandlungen
In der Anwendung: 1
In der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungstechnik Spritzen
Aufwandmenge 1,0 l/ha
Wasseraufwandmenge 200 bis 400 l/ha
Wartezeit Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich (F).
Anwendungsbestimmungen
WP734
Schäden an der Kulturpflanze möglich.
Pflanzenerzeugnisse Winterraps
Schadorganismus / Zweckbestimmung Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter
Anwendungsbereich Freiland
Stadium der Kultur Von: 4. Laubblatt entfaltet; bis: 6. Laubblatt entfaltet [BBCH-Code: 14 - 16]
Anwendungszeitpunkt Nach dem Auflaufen, Herbst
Max. Zahl der Behandlungen
In der Anwendung: 2
In der Kultur bzw. je Jahr: 2
Abstand: 10 bis 14 Tage
Anwendungstechnik Spritzen, im Splittingverfahren (2 Behandlungen)
Aufwandmenge
Zeitpunkt 1: 0,3 l/ha
Zeitpunkt 2: 0,7 l/ha
Wasseraufwandmenge 200 bis 400 l/ha
Wartezeit Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich (F).
Anwendungsbestimmungen
WP734
Schäden an der Kulturpflanze möglich.
Gräser (In Beständen zur Saatguterzeugung) Feld-Stiefmütterchen, Purpurrote Taubnessel, Stängelumfassende Taubnessel
Hinweis für genehmigte Anwendungen
In Abhängigkeit von Kultur, Sorte, Anbauverfahren und spezifischen Umweltbedingungen können Schäden an der zu behandelnden Kultur nicht ausgeschlossen werden.Die Pflanzenverträglichkeit sollte daher unter den betriebsspezifischen Bedingungen geprüft werden.
Pflanzenerzeugnisse Gräser (In Beständen zur Saatguterzeugung)
Schadorganismus / Zweckbestimmung Feld-Stiefmütterchen, Purpurrote Taubnessel, Stängelumfassende Taubnessel
Anwendungsbereich Freiland
Stadium der Kultur
Von 3. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet bis 9 oder mehr Seitensprosse sichtbar; 9 oder mehr Bestockungstriebe sichtbar
(BBCH-Code: 13 - 29)
Anwendungszeitpunkt Nach dem Auflaufen, Frühjahr
Max. Zahl der Behandlungen
In der Anwendung: 1
In der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungstechnik Spritzen
Aufwandmenge 1,5 l/ha
Wasseraufwandmenge 200 bis 400 l/ha
Erläuterung zur Kultur
Nur gut entwickelte, gesunde Gräserbestände behandeln, die nicht durch Frost, Nässe, Hitze oder sonstige Einflüsse geschwächt sind. Gelegentlich auftretende Spritzflecken verwachsen rasch wieder und haben keinen negativen Einflussauf den Ertrag.
In Abhän
Wartezeit Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich. (F)
Anwendungsbestimmungen
NW605
Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, § 6 Absatz 2 Satz 2 PflSchG zu beachten.
reduzierte Abstände: 50 % 5 m; 75 % *; 90 % *
NW606
Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei der Anwendung des Mittels mindestens unten genannter Abstand zu Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - eingehalten wird. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
5 m
NW701
Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2 % und Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender - muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen vorhanden sein. Dessen Schutzfunktion darf durch den Einsatz von Arbeitsgeräten nicht beeinträchtigt werden. Er muss eine Mindestbreite von 10 m haben. Dieser Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn: - ausreichende Auffangsysteme für das abgeschwemmte Wasser bzw. den abgeschwemmten Boden vorhanden sind, die nicht in ein Oberflächengewässer münden, bzw. mit der Kanalisation verbunden sind oder - die Anwendung im Mulch- oder Direktsaatverfahren erfolgt.
NT101
Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 50 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist.
Pflanzenerzeugnisse Gräser (In Beständen zur Saatguterzeugung)
Schadorganismus / Zweckbestimmung Feld-Stiefmütterchen, Purpurrote Taubnessel, Stängelumfassende Taubnessel
Anwendungsbereich Freiland
Stadium der Kultur
Von 3. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet bis 9 oder mehr Seitensprosse sichtbar; 9 oder mehr Bestockungstriebe sichtbar
(BBCH-Code: 13 - 29)
Anwendungszeitpunkt Nach dem Auflaufen, Herbst
Max. Zahl der Behandlungen
In der Anwendung: 1
In der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungstechnik Spritzen
Aufwandmenge 1,0 l/ha
Wasseraufwandmenge 200 bis 400 l/ha
Erläuterung zur Kultur
Nur gut entwickelte, gesunde Gräserbestände behandeln, die nicht durch Frost, Nässe, Hitze oder sonstige Einflüsse geschwächt sind. Gelegentlich auftretende Spritzflecken verwachsen rasch wieder und haben keinen negativen Einflussauf den Ertrag.
In Abhän
Wartezeit Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich (F).
Anwendungsbestimmungen
NW605-1
Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten.
reduzierte Abstände: 50 % 5 m; 75 % 5 m; 90 % *
NW606
Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei der Anwendung des Mittels mindestens unten genannter Abstand zu Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - eingehalten wird. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
10 m
NW706
Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2 % und Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender - muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen vorhanden sein. Dessen Schutzfunktion darf durch den Einsatz von Arbeitsgeräten nicht beeinträchtigt werden. Er muss eine Mindestbreite von 20 m haben. Dieser Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn:
- ausreichende Auffangsysteme für das abgeschwemmte Wasser bzw. den abgeschwemmten Boden vorhanden sind, die nicht in ein Oberflächengewässer münden, bzw. mit der Kanalisation verbunden sind oder
- die Anwendung im Mulch- oder Direktsaatverfahren erfolgt.
ANWENDUNG IN WINTERGETREIDE
Die Anwendung kann im Frühjahr bereits sehr früh - auch bei niedrigen Temperaturen (um 0 °C) - erfolgen und ist sogar auf gefrorenem Boden möglich. Bei extremen Temperaturschwankungen sollte FOX nicht angewendet werden. Zu Beginn der Spritzung sollten die Unkräuter abgetrocknet sein. Nach der Spritzung sollte ca. 4-6 Stunden kein Niederschlag fallen, um die volle Wirksamkeit zu erzielen. Hohe Luftfeuchtigkeit bei der Applikation fördert die herbizide Wirkung. Nur gut entwickelte, gesunde Getreidebestände behandeln, die nicht durch Frost, Nässe, Hitze oder sonstige Einflüsse geschwächt sind. Gelegentlich an Getreide auftretende Spritzflecken verwachsen sich rasch wieder und haben keinen Einfluss auf den Ertrag (oft treten Symptome 5-15 Tage nach der Applikation auf). Nach vorausgegangener Anwendung von Kalkstickstoff wird der Einsatz von FOX nicht empfohlen. Untersaaten sind nicht möglich. Abdrift auf empfindliche Nachbarkulturen vermeiden.
Bei Roggen Ertragsminderung möglich.
ANWENDUNG IN WINTERRAPS
Eine frühe Anwendung (nach Erreichen des 6-Blattstadiums des Rapses) von FOX ist für einen guten Bekämpfungserfolg entscheidend. Gleichmäßig und gut entwickelte Bestände können dann mit einer Aufwandmenge von 0,7 - 1,0 l/ha behandelt werden. Die Applikation sollte auf abgetrockneten Rapsbeständen durchgeführt werden, dies trägt zur besseren Verträglichkeit bei. Nach der Spritzung sollte ca. 4-6 Stunden kein Niederschlag fallen. Nach leichten Nachtfrösten sollte mit der Behandlung ca. zwei Tage gewartet werden. Mischungen mit Graminiziden, Fungiziden und Insektiziden werden nicht empfohlen, da eine ausreichende Verträglichkeit nicht immer gegeben ist. Zwischen dem Einsatz von Fungiziden oder Graminiziden und dem Einsatz von FOX sollte ein Abstand von 5 bis 7 Tagen eingehalten werden.
In der Jugendphase hat der Raps nur ein geringes Konkurrenzvermögen. Einige Problemunkräuter, wie z. B. Ackerkrummhals/Ochsenzunge können die jungen Rapspflanzen bereits früh überwachsen und teilweise unterdrücken. Nach eigenen Erfahrungen hat sich hier zur Ausschaltung dieser Problemunkräuter besonders die Anwendung von FOX im Splittingverfahren bewährt. Splittingmaßnahme mit 0,3 l/ha gefolgt von 0,5 - 0,7 l/ha im Abstand von 10 bis 14 Tagen.
IM GETREIDE
Eine besondere Empfindlichkeit einzelner Sorten konnte nach unseren bisherigen Erfahrungen bei den o. g. Wintergetreide-Arten nicht festgestellt werden.
IM RAPS
Ab dem 6-Blattstadium des Rapses ist eine gute Verträglichkeit für FOX gegeben. Für eine Behandlung sollten gesunde, gleichmäßig gut entwickelte und trockene Rapsbestände vorgesehen werden. Gegenüber kleineren Rapspflanzen (Keimblatt bis 2- bis 3-Blattstadium) ist keine ausreichende Selektivität gegeben. In diesem Stadium sind bei Einsatz von FOX Pflanzenausfälle möglich. Eine besondere Empfindlichkeit einzelner Sorten konnte nach bisherigen Erfahrungen nicht festgestellt werden.
BESONDERE HINWEISE ZUR BEACHTUNG
Die Wirkung und die Verträglichkeit des Produktes können z. B. durch regionale Bedingungen wie Witterungs- und Bodenverhältnisse, Behandlungstermine, Aufwandmengen, Sorten, Tankmischungen, Spritztechnik etc. negativ beeinflusst werden. Da solche Faktoren nicht in unserem Einflussbereich liegen, können wir für deren Auswirkungen auf unser Produkt keine Haftung übernehmen.
MISCHBARKEIT BEI ANWENDUNG IN GETREIDE
FOX ist mischbar mit Attribut®, Atlantis® WG, Husar® (ohne Mero®-Zusatz!), Hoestar® Super, Halmverkürzern (außer ethephonhaltigen), Wuchsstoffen, flüssigen Stickstoffdüngern wie AHL (Markenware) bis 30 kg Rein-Stickstoff sowie Fungiziden (außer morpholinhaltigen). Eventuell auftretende Ätzschäden sind auf den Dünger zurückzuführen. Von der Zugabe von Additiven raten wir ab.
ACHTUNG: Mischungen mit Brüheresten von als Ester formulierten Herbiziden unbedingt vermeiden.
MISCHBARKEIT BEI ANWENDUNG IN RAPS
FOX ist mischbar mit Effigo® sowie mit Runway®. Von Mischungen mit Produkten auf Lösungsmittelbasis, dazu gehören die im Raps zugelassenen Graminizide (z. B. AGIL®-S), Insektizide und auch Fungizide, wird abgeraten, da eine ausreichende Verträglichkeit nicht immer gegeben ist. In praxisüblichen Mengen sind Mischungen mit Bittersalz-Düngern (5 kg/ha), AHL (max. 30 l/ha) wie auch Bordüngern nach unseren Erfahrungen möglich.
Für eventuelle negative Auswirkungen von Tankmischungen, die von uns nicht empfohlen werden, haften wir nicht.
FOX vor Gebrauch gut schütteln. Spritztank zu 2/3 der erforderlichen Wassermenge füllen. Das Produkt bei eingeschaltetem Rührwerk zugeben und restliche Wassermenge auffüllen. Die Spritzbrühe sofort nach dem Ansetzen bei laufendem Rührwerk ausbringen. Nach Arbeitspausen die Spritzbrühe erneut sorgfältig umrühren.
Bei normaler Fruchtfolge bestehen auch bei Minimalbodenbearbeitung keine Nachbaueinschränkungen für Getreide, Raps, Zucker- und Futterrüben und andere Sommerfrüchte, ausgenommen Erbsen und Phacelia. Erbsen, Phacelia und andere Nachbaukulturen können nach vorausgegangener Pflugfurche ohne Probleme nachgebaut werden.
Bei vorzeitigem Umbruch des behandelten Rapses (z. B. nach starker Auswinterung) kann im Frühjahr Sommergetreide ohne Einschränkung nachgebaut werden. Eine flache Bodenbearbeitung ist empfehlenswert.
Beim Nachbau von Zuckerrüben, Weidelgras, Raps und Kleearten (z. B. Inkarnatklee) sollte eine Wartezeit von etwa 100 Tagen, bei Erbsen und Phacelia eine Wartezeit von etwa 250 Tagen berücksichtigt werden.
Spritzgerät vor und nach dem Einsatz von FOX gründlich mit Wasser reinigen, besonders wenn vorher oder nachfolgend Ester-Präparate verwendet wurden bzw. werden. Dazu speziellen Spritzgerätereiniger (z. B. AGRO-QUICK®) verwenden.
FOX nur mit exakt arbeitenden Spritzgeräten ausbringen. Besonders geeignet sind Flachstrahldüsen bei einem Druck von 2,0 - 4,0 bar und bei einer Fahrgeschwindigkeit von ca. 6-8 km/h. Abdrift und Überdosierungen sind zu vermeiden. Ständige Kontrolle des Spritzflüssigkeitsverbrauches während der Arbeit in Bezug zur behandelten Fläche. Unvermeidlich anfallende Spritzflüssigkeitsreste im Verhältnis 1:10 verdünnen und auf der vorher behandelten Fläche ausbringen.
Folgende Düsen eignen sich für die Ausbringung:
Injektordüsen lang, z. B.:
AI 110-02 bis AI 110-03 bei 4-5 bar
ID 120-02 bis ID 120-03 bei 4-5 bar
Injektordüsen kurz, z. B.
AirMix 110-025 bis AirMix 110-04 bei 2-3 bar
IDK 110-025 bis IDK 110-04 bei 2-3 bar
Sonstige Düsen, z. B.
XR 110-03 bis XR 110-04 bei 1,5-2 bar
LU 110-03 bis LU 110-04 bei 1,5-2 bar
DG 110-03 bei 2-3 bar
AD 120-03 bei 2-3 bar
Nutzorganismen
NB6641 Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4).
NN130 Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Arten Pardosa amentata und palustris (Wolfspinnen) eingestuft.
NN160 Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Aleochara bilineata (Kurzflügelkäfer) eingestuft.
NN165 Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Poecilus cupreus (Laufkäfer) eingestuft.
Wasserorganismen
NW264 Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere.
NW262 Das Mittel ist giftig für Algen.
NW265 Das Mittel ist giftig für höhere Wasserpflanzen.
Keine Kategorie
NT101 Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 50 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist.
SB001 Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
SB005 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett des Produktes bereithalten.
SB010 Für Kinder unzugänglich aufbewahren.
SB111 Für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit dem Pflanzenschutzmittel sind die Angaben im Sicherheitsdatenblatt und in der Gebrauchsanweisung des Pflanzenschutzmittels sowie die BVL-Richtlinie "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (www.bvl.bund.de) zu beachten.
SB166 Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen.
SF245-02 Es ist sicherzustellen, dass behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Pflanzenschutzmittelbelages wieder betreten werden.
SS206 Arbeitskleidung (wenn keine spezifische Schutzkleidung erforderlich ist) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln.
SP001 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten.
Einatmen:
Person aus Gefahrenbereich entfernen. Person Frischluft zuführen und je nach Symptomatik Arzt konsultieren.
Augenkontakt:
Mit viel Wasser mehrere Minuten gründlich spülen, falls nötig, Arzt aufsuchen. Datenblatt mitführen.
Hautkontakt:
Mit viel Wasser gründlich waschen, verunreinigte, getränkte Kleidungsstücke unverzüglich entfernen, bei Hautreizung (Rötung etc.), Arzt konsultieren.
Verschlucken:
Sofort Arzt konsultieren, Datenblatt mitführen.
24-Stunden-Notrufnummer GGIZ:
0361 730730
Pflanzenschutzmittel vorsichtig verwenden. Vor Verwendung stets Etikett und
Gebrauchsanleitung lesen.
Für eine sichere Anwendung auf Piktogramme und Gefahrenhinweise achten.
Info FOX ist ein Herbizid zur Bekämpfung von einjährigen zweikeimblättrigen Unkräutern. Im Raps ist die Splittinganwendung zugelassen.
Kulturen Winterraps (Herbst), Wintergetreide (Frühjahr), Gräser zur Saatguterzeugung (Herbst oder Frühjahr)
Produkttyp Herbizid
Wirkstoffe 480 g/l Bifenox (41 Gew.-%)
Gefahrstoffeinstufung GHS09 Umweltgefährlich
Formulierung Suspensionskonzentrat
4 x 5l Umkarton Art.Nr. 7490016
UFI-Code - - -
FOX ist ein flüssiges Herbizid mit großer Wirkungsbreite gegen einjährige zweikeimblättrige Unkräuter im Winterraps im Nachauflauf im Herbst, in Wintergetreide-Arten (ausgenommen Winterhafer) im Frühjahr sowie in Gräsern (zur Saatguterzeugung) im Nachauflauf im Herbst und im Frühjahr. FOX zeichnet sich durch die bekannten Wirkungsstärken des Wirkstoffes Bifenox gegen Acker-Stiefmütterchen, Taubnessel-Arten und Ehrenpreis aus und bietet zudem im Raps auch neue Möglichkeiten bei der Bekämpfung von Ackerkrummhals/Ochsenzunge, Rauke-Arten, Hirtentäschel, Hellerkraut und Storchschnabel, die sich in vielen Regionen zu Problemunkräutern entwickelt haben.
Der Wirkstoff Bifenox wirkt, ähnlich einem Kontaktherbizid, über die jungen Sproßteile und zerstört dort die Zellmembranen der Unkrautpflanzen. Die Wirkung wird durch hohe Lichtintensität und Stoffwechselaktivität verstärkt. Der ausgebrachte Herbizidfilm bleibt 2 bis 3 Wochen auf der Bodenoberfläche aktiv und verhindert damit das Auflaufen von Spätkeimern.
Wirkungsmechanismus-Gruppe (HRAC/WSSA-Kode)
Bifenox: 14
Frühjahr
Herbst
sehr gut bis gut bekämpfbar
Anwendung im Getreide:
Ackerhellerkraut, Acker-Stiefmütterchen, Ehrenpreis-Arten, Erdrauch, Hohlzahn-Arten, Taubnessel-Arten, Vogelwicke, Weißer Gänsefuß, Windenknöterich
Anwendung im Raps:
Acker-Stiefmütterchen, Ehrenpreis-Arten, Taubnessel-Arten
gut bis ausreichend bekämpfbar
Anwendung im Raps:
Ackerhellerkraut, Ackerkrummhals, Ackervergissmeinnicht, Erdrauch, Hirtentäschelkraut, Hohlzahn-Arten, Ochsenzunge, Rauke-Arten, Storchschnabel-Arten, Vogelwicke, Windenknöterich
Entscheidend für den Bekämpfungserfolg ist der frühzeitige Einsatz und die Beachtung der Unkrautgröße. Die Unkräuter sollten das 4- bis 6-Blattstadium nicht überschritten haben. Die beste Wirkung wird erzielt, wenn sich die Unkräuter noch im Keimblattstadium befinden. Im Winterraps muss der Einsatz so terminiert werden, dass die richtige Balance zwischen Verträglichkeit und Wirksamkeit der Maßnahme erreicht wird.
weniger gut bekämpfbar
Anwendung im Getreide:
Ackervergissmeinnicht, Hirtentäschelkraut, Kletten-Labkraut (ab 4. Quirl), Vogelknöterich
nicht ausreichend bekämpfbar
Anwendung im Getreide:
Ackerfrauenmantel, Ackerspörgel, Ausfallraps, Hederich-Arten, Kamille-Arten, Klatschmohn, Kornblume, Schadgräser, Vogelmiere, Wurzelunkräuter
Anwendung im Raps:
Ackerfrauenmantel, Ackerspörgel, Hederich-Arten, Kamille-Arten, Klatschmohn, Kornblume,
Schadgräser, Vogelmiere, Wurzelunkräuter
Winterraps, Winterweichweizen, Wintergerste, Winterroggen, Wintertriticale Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter
(NW468) Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.
[Gilt für: Winterraps bei Anwendung im Splittingverfahren, Winterweichweizen, Wintergerste, Winterroggen, Wintertriticale]
(NW605)
Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, § 6 Absatz 2 Satz 2 PflSchG zu beachten.
reduzierte Abstände: 50 % 5 m; 75 % *; 90 % *
[Gilt für: Winterraps bei Anwendung im Splittingverfahren, Winterweichweizen, Wintergerste, Winterroggen, Wintertriticale]
(NW606)
Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei der Anwendung des Mittels mindestens unten genannter Abstand zu Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - eingehalten wird. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
5 m
[Gilt für: Winterraps bei einmaliger Anwendung]
(NW609)
Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mindestens mit unten genanntem Abstand erfolgen. Dieser Abstand muss nicht eingehalten werden, wenn die Anwendung mit einem Gerät erfolgt, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Unabhängig davon ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, § 6 Absatz 2 Satz 2 PflSchG zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu 50.000 Euro geahndet werden.
5 m
[Gilt für: Winterraps bei einmaliger Anwendung, Winterweichweizen, Wintergerste, Winterroggen, Wintertriticale]
(NW701)
Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2 % und Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender - muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen vorhanden sein. Dessen Schutzfunktion darf durch den Einsatz von Arbeitsgeräten nicht beeinträchtigt werden. Er muss eine Mindestbreite von 10 m haben. Dieser Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn: - ausreichende Auffangsysteme für das abgeschwemmte Wasser bzw. den abgeschwemmten Boden vorhanden sind, die nicht in ein Oberflächengewässer münden, bzw. mit der Kanalisation verbunden sind oder - die Anwendung im Mulch- oder Direktsaatverfahren erfolgt.
[Gilt für: Winterraps bei Anwendung im Splittingverfahren]
(NW706)
Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2 % und Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender - muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen vorhanden sein. Dessen Schutzfunktion darf durch den Einsatz von Arbeitsgeräten nicht beeinträchtigt werden. Er muss eine Mindestbreite von 20 m haben. Dieser Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn:
- ausreichende Auffangsysteme für das abgeschwemmte Wasser bzw. den abgeschwemmten Boden vorhanden sind, die nicht in ein Oberflächengewässer münden, bzw. mit der Kanalisation verbunden sind oder
- die Anwendung im Mulch- oder Direktsaatverfahren erfolgt.
[Gilt für: Winterweichweizen, Wintergerste, Winterroggen, Wintertriticale]
(NT101)
Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 50 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist.
(SS110-1) Beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.
(SS2101) Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
Pflanzenerzeugnisse Winterraps
Schadorganismus / Zweckbestimmung Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter
Anwendungsbereich Freiland
Stadium der Kultur Von: 6. Laubblatt entfaltet; bis: 5. Seitenspross sichtbar [BBCH: 16 – 25]
Anwendungszeitpunkt Nach dem Auflaufen, Herbst
Max. Zahl der Behandlungen
In der Anwendung: 1
In der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungstechnik Spritzen
Aufwandmenge 1,0 l/ha
Wasseraufwandmenge 200 bis 400 l/ha
Wartezeit Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich (F).
Anwendungsbestimmungen
WP734
Schäden an der Kulturpflanze möglich.
Pflanzenerzeugnisse Winterraps
Schadorganismus / Zweckbestimmung Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter
Anwendungsbereich Freiland
Stadium der Kultur Von: 4. Laubblatt entfaltet; bis: 6. Laubblatt entfaltet [BBCH-Code: 14 - 16]
Anwendungszeitpunkt Nach dem Auflaufen, Herbst
Max. Zahl der Behandlungen
In der Anwendung: 2
In der Kultur bzw. je Jahr: 2
Abstand: 10 bis 14 Tage
Anwendungstechnik Spritzen, im Splittingverfahren (2 Behandlungen)
Aufwandmenge
Zeitpunkt 1: 0,3 l/ha
Zeitpunkt 2: 0,7 l/ha
Wasseraufwandmenge 200 bis 400 l/ha
Wartezeit Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich (F).
Anwendungsbestimmungen
WP734
Schäden an der Kulturpflanze möglich.
Gräser (In Beständen zur Saatguterzeugung) Feld-Stiefmütterchen, Purpurrote Taubnessel, Stängelumfassende Taubnessel
Hinweis für genehmigte Anwendungen
In Abhängigkeit von Kultur, Sorte, Anbauverfahren und spezifischen Umweltbedingungen können Schäden an der zu behandelnden Kultur nicht ausgeschlossen werden.Die Pflanzenverträglichkeit sollte daher unter den betriebsspezifischen Bedingungen geprüft werden.
Pflanzenerzeugnisse Gräser (In Beständen zur Saatguterzeugung)
Schadorganismus / Zweckbestimmung Feld-Stiefmütterchen, Purpurrote Taubnessel, Stängelumfassende Taubnessel
Anwendungsbereich Freiland
Stadium der Kultur
Von 3. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet bis 9 oder mehr Seitensprosse sichtbar; 9 oder mehr Bestockungstriebe sichtbar
(BBCH-Code: 13 - 29)
Anwendungszeitpunkt Nach dem Auflaufen, Frühjahr
Max. Zahl der Behandlungen
In der Anwendung: 1
In der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungstechnik Spritzen
Aufwandmenge 1,5 l/ha
Wasseraufwandmenge 200 bis 400 l/ha
Erläuterung zur Kultur
Nur gut entwickelte, gesunde Gräserbestände behandeln, die nicht durch Frost, Nässe, Hitze oder sonstige Einflüsse geschwächt sind. Gelegentlich auftretende Spritzflecken verwachsen rasch wieder und haben keinen negativen Einflussauf den Ertrag.
In Abhän
Wartezeit Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich. (F)
Anwendungsbestimmungen
NW605
Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, § 6 Absatz 2 Satz 2 PflSchG zu beachten.
reduzierte Abstände: 50 % 5 m; 75 % *; 90 % *
NW606
Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei der Anwendung des Mittels mindestens unten genannter Abstand zu Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - eingehalten wird. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
5 m
NW701
Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2 % und Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender - muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen vorhanden sein. Dessen Schutzfunktion darf durch den Einsatz von Arbeitsgeräten nicht beeinträchtigt werden. Er muss eine Mindestbreite von 10 m haben. Dieser Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn: - ausreichende Auffangsysteme für das abgeschwemmte Wasser bzw. den abgeschwemmten Boden vorhanden sind, die nicht in ein Oberflächengewässer münden, bzw. mit der Kanalisation verbunden sind oder - die Anwendung im Mulch- oder Direktsaatverfahren erfolgt.
NT101
Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 50 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist.
Pflanzenerzeugnisse Gräser (In Beständen zur Saatguterzeugung)
Schadorganismus / Zweckbestimmung Feld-Stiefmütterchen, Purpurrote Taubnessel, Stängelumfassende Taubnessel
Anwendungsbereich Freiland
Stadium der Kultur
Von 3. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet bis 9 oder mehr Seitensprosse sichtbar; 9 oder mehr Bestockungstriebe sichtbar
(BBCH-Code: 13 - 29)
Anwendungszeitpunkt Nach dem Auflaufen, Herbst
Max. Zahl der Behandlungen
In der Anwendung: 1
In der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungstechnik Spritzen
Aufwandmenge 1,0 l/ha
Wasseraufwandmenge 200 bis 400 l/ha
Erläuterung zur Kultur
Nur gut entwickelte, gesunde Gräserbestände behandeln, die nicht durch Frost, Nässe, Hitze oder sonstige Einflüsse geschwächt sind. Gelegentlich auftretende Spritzflecken verwachsen rasch wieder und haben keinen negativen Einflussauf den Ertrag.
In Abhän
Wartezeit Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich (F).
Anwendungsbestimmungen
NW605-1
Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten.
reduzierte Abstände: 50 % 5 m; 75 % 5 m; 90 % *
NW606
Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei der Anwendung des Mittels mindestens unten genannter Abstand zu Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - eingehalten wird. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
10 m
NW706
Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2 % und Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender - muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen vorhanden sein. Dessen Schutzfunktion darf durch den Einsatz von Arbeitsgeräten nicht beeinträchtigt werden. Er muss eine Mindestbreite von 20 m haben. Dieser Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn:
- ausreichende Auffangsysteme für das abgeschwemmte Wasser bzw. den abgeschwemmten Boden vorhanden sind, die nicht in ein Oberflächengewässer münden, bzw. mit der Kanalisation verbunden sind oder
- die Anwendung im Mulch- oder Direktsaatverfahren erfolgt.
ANWENDUNG IN WINTERGETREIDE
Die Anwendung kann im Frühjahr bereits sehr früh - auch bei niedrigen Temperaturen (um 0 °C) - erfolgen und ist sogar auf gefrorenem Boden möglich. Bei extremen Temperaturschwankungen sollte FOX nicht angewendet werden. Zu Beginn der Spritzung sollten die Unkräuter abgetrocknet sein. Nach der Spritzung sollte ca. 4-6 Stunden kein Niederschlag fallen, um die volle Wirksamkeit zu erzielen. Hohe Luftfeuchtigkeit bei der Applikation fördert die herbizide Wirkung. Nur gut entwickelte, gesunde Getreidebestände behandeln, die nicht durch Frost, Nässe, Hitze oder sonstige Einflüsse geschwächt sind. Gelegentlich an Getreide auftretende Spritzflecken verwachsen sich rasch wieder und haben keinen Einfluss auf den Ertrag (oft treten Symptome 5-15 Tage nach der Applikation auf). Nach vorausgegangener Anwendung von Kalkstickstoff wird der Einsatz von FOX nicht empfohlen. Untersaaten sind nicht möglich. Abdrift auf empfindliche Nachbarkulturen vermeiden.
Bei Roggen Ertragsminderung möglich.
ANWENDUNG IN WINTERRAPS
Eine frühe Anwendung (nach Erreichen des 6-Blattstadiums des Rapses) von FOX ist für einen guten Bekämpfungserfolg entscheidend. Gleichmäßig und gut entwickelte Bestände können dann mit einer Aufwandmenge von 0,7 - 1,0 l/ha behandelt werden. Die Applikation sollte auf abgetrockneten Rapsbeständen durchgeführt werden, dies trägt zur besseren Verträglichkeit bei. Nach der Spritzung sollte ca. 4-6 Stunden kein Niederschlag fallen. Nach leichten Nachtfrösten sollte mit der Behandlung ca. zwei Tage gewartet werden. Mischungen mit Graminiziden, Fungiziden und Insektiziden werden nicht empfohlen, da eine ausreichende Verträglichkeit nicht immer gegeben ist. Zwischen dem Einsatz von Fungiziden oder Graminiziden und dem Einsatz von FOX sollte ein Abstand von 5 bis 7 Tagen eingehalten werden.
In der Jugendphase hat der Raps nur ein geringes Konkurrenzvermögen. Einige Problemunkräuter, wie z. B. Ackerkrummhals/Ochsenzunge können die jungen Rapspflanzen bereits früh überwachsen und teilweise unterdrücken. Nach eigenen Erfahrungen hat sich hier zur Ausschaltung dieser Problemunkräuter besonders die Anwendung von FOX im Splittingverfahren bewährt. Splittingmaßnahme mit 0,3 l/ha gefolgt von 0,5 - 0,7 l/ha im Abstand von 10 bis 14 Tagen.
IM GETREIDE
Eine besondere Empfindlichkeit einzelner Sorten konnte nach unseren bisherigen Erfahrungen bei den o. g. Wintergetreide-Arten nicht festgestellt werden.
IM RAPS
Ab dem 6-Blattstadium des Rapses ist eine gute Verträglichkeit für FOX gegeben. Für eine Behandlung sollten gesunde, gleichmäßig gut entwickelte und trockene Rapsbestände vorgesehen werden. Gegenüber kleineren Rapspflanzen (Keimblatt bis 2- bis 3-Blattstadium) ist keine ausreichende Selektivität gegeben. In diesem Stadium sind bei Einsatz von FOX Pflanzenausfälle möglich. Eine besondere Empfindlichkeit einzelner Sorten konnte nach bisherigen Erfahrungen nicht festgestellt werden.
BESONDERE HINWEISE ZUR BEACHTUNG
Die Wirkung und die Verträglichkeit des Produktes können z. B. durch regionale Bedingungen wie Witterungs- und Bodenverhältnisse, Behandlungstermine, Aufwandmengen, Sorten, Tankmischungen, Spritztechnik etc. negativ beeinflusst werden. Da solche Faktoren nicht in unserem Einflussbereich liegen, können wir für deren Auswirkungen auf unser Produkt keine Haftung übernehmen.
MISCHBARKEIT BEI ANWENDUNG IN GETREIDE
FOX ist mischbar mit Attribut®, Atlantis® WG, Husar® (ohne Mero®-Zusatz!), Hoestar® Super, Halmverkürzern (außer ethephonhaltigen), Wuchsstoffen, flüssigen Stickstoffdüngern wie AHL (Markenware) bis 30 kg Rein-Stickstoff sowie Fungiziden (außer morpholinhaltigen). Eventuell auftretende Ätzschäden sind auf den Dünger zurückzuführen. Von der Zugabe von Additiven raten wir ab.
ACHTUNG: Mischungen mit Brüheresten von als Ester formulierten Herbiziden unbedingt vermeiden.
MISCHBARKEIT BEI ANWENDUNG IN RAPS
FOX ist mischbar mit Effigo® sowie mit Runway®. Von Mischungen mit Produkten auf Lösungsmittelbasis, dazu gehören die im Raps zugelassenen Graminizide (z. B. AGIL®-S), Insektizide und auch Fungizide, wird abgeraten, da eine ausreichende Verträglichkeit nicht immer gegeben ist. In praxisüblichen Mengen sind Mischungen mit Bittersalz-Düngern (5 kg/ha), AHL (max. 30 l/ha) wie auch Bordüngern nach unseren Erfahrungen möglich.
Für eventuelle negative Auswirkungen von Tankmischungen, die von uns nicht empfohlen werden, haften wir nicht.
FOX vor Gebrauch gut schütteln. Spritztank zu 2/3 der erforderlichen Wassermenge füllen. Das Produkt bei eingeschaltetem Rührwerk zugeben und restliche Wassermenge auffüllen. Die Spritzbrühe sofort nach dem Ansetzen bei laufendem Rührwerk ausbringen. Nach Arbeitspausen die Spritzbrühe erneut sorgfältig umrühren.
Bei normaler Fruchtfolge bestehen auch bei Minimalbodenbearbeitung keine Nachbaueinschränkungen für Getreide, Raps, Zucker- und Futterrüben und andere Sommerfrüchte, ausgenommen Erbsen und Phacelia. Erbsen, Phacelia und andere Nachbaukulturen können nach vorausgegangener Pflugfurche ohne Probleme nachgebaut werden.
Bei vorzeitigem Umbruch des behandelten Rapses (z. B. nach starker Auswinterung) kann im Frühjahr Sommergetreide ohne Einschränkung nachgebaut werden. Eine flache Bodenbearbeitung ist empfehlenswert.
Beim Nachbau von Zuckerrüben, Weidelgras, Raps und Kleearten (z. B. Inkarnatklee) sollte eine Wartezeit von etwa 100 Tagen, bei Erbsen und Phacelia eine Wartezeit von etwa 250 Tagen berücksichtigt werden.
Spritzgerät vor und nach dem Einsatz von FOX gründlich mit Wasser reinigen, besonders wenn vorher oder nachfolgend Ester-Präparate verwendet wurden bzw. werden. Dazu speziellen Spritzgerätereiniger (z. B. AGRO-QUICK®) verwenden.
FOX nur mit exakt arbeitenden Spritzgeräten ausbringen. Besonders geeignet sind Flachstrahldüsen bei einem Druck von 2,0 - 4,0 bar und bei einer Fahrgeschwindigkeit von ca. 6-8 km/h. Abdrift und Überdosierungen sind zu vermeiden. Ständige Kontrolle des Spritzflüssigkeitsverbrauches während der Arbeit in Bezug zur behandelten Fläche. Unvermeidlich anfallende Spritzflüssigkeitsreste im Verhältnis 1:10 verdünnen und auf der vorher behandelten Fläche ausbringen.
Folgende Düsen eignen sich für die Ausbringung:
Injektordüsen lang, z. B.:
AI 110-02 bis AI 110-03 bei 4-5 bar
ID 120-02 bis ID 120-03 bei 4-5 bar
Injektordüsen kurz, z. B.
AirMix 110-025 bis AirMix 110-04 bei 2-3 bar
IDK 110-025 bis IDK 110-04 bei 2-3 bar
Sonstige Düsen, z. B.
XR 110-03 bis XR 110-04 bei 1,5-2 bar
LU 110-03 bis LU 110-04 bei 1,5-2 bar
DG 110-03 bei 2-3 bar
AD 120-03 bei 2-3 bar
Nutzorganismen
NB6641 Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4).
NN130 Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Arten Pardosa amentata und palustris (Wolfspinnen) eingestuft.
NN160 Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Aleochara bilineata (Kurzflügelkäfer) eingestuft.
NN165 Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Poecilus cupreus (Laufkäfer) eingestuft.
Wasserorganismen
NW264 Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere.
NW262 Das Mittel ist giftig für Algen.
NW265 Das Mittel ist giftig für höhere Wasserpflanzen.
Keine Kategorie
NT101 Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 50 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist.
SB001 Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
SB005 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett des Produktes bereithalten.
SB010 Für Kinder unzugänglich aufbewahren.
SB111 Für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit dem Pflanzenschutzmittel sind die Angaben im Sicherheitsdatenblatt und in der Gebrauchsanweisung des Pflanzenschutzmittels sowie die BVL-Richtlinie "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (www.bvl.bund.de) zu beachten.
SB166 Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen.
SF245-02 Es ist sicherzustellen, dass behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Pflanzenschutzmittelbelages wieder betreten werden.
SS206 Arbeitskleidung (wenn keine spezifische Schutzkleidung erforderlich ist) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln.
SP001 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten.
Einatmen:
Person aus Gefahrenbereich entfernen. Person Frischluft zuführen und je nach Symptomatik Arzt konsultieren.
Augenkontakt:
Mit viel Wasser mehrere Minuten gründlich spülen, falls nötig, Arzt aufsuchen. Datenblatt mitführen.
Hautkontakt:
Mit viel Wasser gründlich waschen, verunreinigte, getränkte Kleidungsstücke unverzüglich entfernen, bei Hautreizung (Rötung etc.), Arzt konsultieren.
Verschlucken:
Sofort Arzt konsultieren, Datenblatt mitführen.
24-Stunden-Notrufnummer GGIZ:
0361 730730
Pflanzenschutzmittel vorsichtig verwenden. Vor Verwendung stets Etikett und
Gebrauchsanleitung lesen.
Für eine sichere Anwendung auf Piktogramme und Gefahrenhinweise achten.