Das Basisherbizid
- Gute Wirkung
- Günstige Auflagen
- Günstiger Preis
- Erster Baustein zur Bekämpfung von Ackerfuchsschwanz
Info Bekämpfung von ein- und zweikeimblättrigen Unkräutern einschließlich Acker-Fuchsschanz vor und nach dem Auflaufen der Kultur
Kulturen Winterraps
Produkttyp Herbizid
Wirkstoffe 500 g/l Metazachlor (47 Gew.-%), enthält 1,2 Benzisothiazol
Gefahrstoffeinstufung GHS07 Gesundheitsgefährdend, GHS08 Gesundheitsgefährdend, GHS09 Umweltgefährlich
Formulierung Suspensionskonzentrat
4 x 5l Umkarton Art.Nr. 7490342
2 x 10l Umkarton Art.Nr. 7490343
UFI-Code QQYX-91XU-000M-40G2
FUEGO ist ein Herbizid zur Bekämpfung von Unkräutern und Ungräsern einschließlich Acker-Fuchsschanz im Winterraps. Der Wirkstoff Metazachlor wird über die Wurzeln und über die Blätter aufgenommen. Die Unkräuter werden besonders gut im Keimblatt- bzw. im ersten Laubblatt-Stadium erfasst. Ein guter Bekämpfungserfolg wird dann erzielt, wenn sich der Wirkstoff bei ausreichender Feuchtigkeit im Boden lösen und verteilen kann und somit eine Wirkstoffaufnahme zusätzlich über das Wurzelsystem der Unkräuter und Ungräser möglich ist. Wird auf oberflächig ausgetrocknetem Boden gespritzt, tritt die Hauptwirkung erst nach später einsetzenden Niederschlägen ein. Laufen Unkräuter wie z. B. Ackerfuchsschwanz aus tieferen Bodenschichten auf und erfährt der Boden über längere Zeit keine Durchfeuchtung, sind Minderwirkungen möglich.
Wirkungsmechanismus-Gruppe (HRAC/WSSA-Kode)
Metazachlor: 15
Herbst
sehr gut bis gut bekämpfbar
Acker-Fuchsschwanz, Einjährige Rispe, Ehrenpreis-Arten, Floh-Knöterich, Gemeiner Erdrauch, Gemeiner Windhalm, Kamille-Arten, Kleinblütiges Franzosenkraut, Kreuzkraut-Arten, Taubnessel-Arten, Vogel-Sternmiere
weniger gut bekämpfbar
Ackerhohlzahn, Ackersenf*, Ackervergissmeinnicht, Gemeines Hirtentäschelkraut, Hederich*, Kleine Brennnessel, Melde-Arten, Mohn-Arten, Vogelknöterich*, Windenknöterich*
nicht ausreichend bekämpfbar
Acker-Hellerkraut, Acker-Stiefmütterchen, Ausfallgetreide, Kletten-Labkraut, Kornblume, Wegrauke, Weißer Gänsefuß
* Max. im Keimblattstadium, ca. 3 - 7 Tage nach der Saat
Winterraps Gemeiner Windhalm, Acker-Fuchsschwanz, Einjähriges Rispengras, einjährige zweikeimblättrige Unkräuter
(NG301-1) Keine Anwendung in Wasserschutzgebieten oder Einzugsgebieten von Trinkwassergewinnungsanlagen, die vom BVL im Bundesanzeiger veröffentlicht wurden (Bekanntmachung BVL 18/02/02 vom 29.01.2018, BAnz AT 16.02.2018 B3, in der jeweils geltenden Fassung; auch veröffentlicht unter www.bvl.bund.de/NG301).
(NG346) Innerhalb von 3 Jahren darf die maximale Aufwandmenge von 1000 g Metazachlor pro Hektar auf derselben Fläche - auch in Kombination mit anderen diesen Wirkstoff enthaltenden Pflanzenschutzmitteln - nicht überschritten werden.
(NT102) Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 75 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist.
(NW468) Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.
(NW605-1)
Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten.
reduzierte Abstände: 50 % 5 m; 75 % *; 90 % *
(NW606)
Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei der Anwendung des Mittels mindestens unten genannter Abstand zu Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - eingehalten wird. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
5 m
(NW706) Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2 % und Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender - muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen vorhanden sein. Dessen Schutzfunktion darf durch den Einsatz von Arbeitsgeräten nicht beeinträchtigt werden. Er muss eine Mindestbreite von 20 m haben. Dieser Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn: - ausreichende Auffangsysteme für das abgeschwemmte Wasser bzw. den abgeschwemmten Boden vorhanden sind, die nicht in ein Oberflächengewässer münden, bzw. mit der Kanalisation verbunden sind oder - die Anwendung im Mulch- oder Direktsaatverfahren erfolgt.
(SF275-VEAC) Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen nach der Anwendung in Ackerbaukulturen bis unmittelbar vor der Ernte lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk getragen werden.
(SS110-1) Beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.
(SS2101) Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
(SS530) Gesichtsschutz tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
(SS610) Gummischürze tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
Pflanzenerzeugnisse Winterraps
Schadorganismus / Zweckbestimmung Gemeiner Windhalm, Acker-Fuchsschwanz, Einjähriges Rispengras, einjährige zweikeimblättrige Unkräuter
Anwendungsbereich Freiland
Stadium der Kultur Vom trockenen Samen bis zum Auflaufen: Keimblätter durchbrechen Bodenoberfläche (BBCH-Code: 00 - 09)
Anwendungszeitpunkt Vor dem Auflaufen, Herbst
Max. Zahl der Behandlungen
In der Anwendung: 1
In der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungstechnik Spritzen
Aufwandmenge 1,5 l/ha
Wasseraufwandmenge 200 bis 400 l/ha
Wartezeit Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich (F).
Anwendungsbestimmungen
VV215
Behandelten Grünraps nicht verfüttern.
Pflanzenerzeugnisse Winterraps
Schadorganismus / Zweckbestimmung Gemeiner Windhalm, Acker-Fuchsschwanz, Einjähriges Rispengras, einjährige zweikeimblättrige Unkräuter
Anwendungsbereich Freiland
Stadium der Kultur Von Keimblätter voll entfaltet bis 4. Laubblatt entfaltet (BBCH-Code: 10 - 14)
Stadium Schadorganismus Von 1. Laubblatt aus der Koleoptile ausgetreten; Keimblätter voll entfaltet; erste Blätter spreizen sich ab, bis 2. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet (BBCH-Code: 10 - 12)
Anwendungszeitpunkt Nach dem Auflaufen, Herbst
Max. Zahl der Behandlungen
In der Anwendung: 1
In der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungstechnik Spritzen
Aufwandmenge 1,5 l/ha
Wasseraufwandmenge 200 bis 400 l/ha
Wartezeit Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich (F).
Anwendungsbestimmungen
VV215
Behandelten Grünraps nicht verfüttern.
ANWENDUNGSEMPFEHLUNG
Zur Zeit der Behandlung dürfen die Unkräuter das angegebene Entwicklungsstadium nicht überschritten haben. Damit der Wirkstoff von den Blättern der Unkräuter aufgenommen werden kann, sollte der Spritzbelag angetrocknet sein, bevor Regen fällt.
FUEGO wird im Keimblatt- bis max. 2. Laubblattstadium der Unkräuter - unabhängig vom Entwicklungsstadium der Kultur - eingesetzt. Spritzungen möglichst auf feuchten Böden vornehmen.
Eine besondere Sortenempfindlichkeit konnte bisher nicht festgestellt werden.
Unter ungünstigen Anwendungsbedingungen (z. B. starke Niederschläge, Frost, Krankheitsbefall und starke Fraßschäden durch Insekten) können Schäden an der Kulturpflanze auftreten.
FUEGO ist mit clomazonehaltigen Herbiziden wie z. B. CLOMAZONE® 360 CS, FUEGO® TOP, AGIL®-S und Runway®, Runway® VA sowie Insektiziden wie LAMDEX® FORTE und MAVRIK® VITA mischbar. Vor Anwendung bitte die Gebrauchsanleitung des Mischpartners beachten. Für eventuelle negative Auswirkungen durch von uns nicht empfohlene Tankmischungen haften wir nicht, da wir nicht sämtliche in Betracht kommende Mischungen prüfen können. Mischungen sind möglichst umgehend nach dem Ansetzen auszubringen.
Bei Einsatz im Nachauflaufverfahren sind Mischungen aus FUEGO und einem Gräserherbizid (z. B. AGIL-S) möglich, wenn zum Zeitpunkt der FUEGO-Spritzung bereits das Ausfallgetreide ausreichend aufgelaufen ist.
FUEGO kann auch gemeinsam mit AHL (max. 30 l/ha) ausgebracht werden.
Das Produkt vor Gebrauch kräftig schütteln. Spritztank zu 1/3 der erforderlichen Wassermenge füllen. Das Produkt bei eingeschaltetem Rührwerk zugeben und restliche Wassermenge auffüllen.
Die Spritzbrühe sofort nach dem Ansetzen bei laufendem Rührwerk ausbringen. Spritzbrühereste vermeiden; nur soviel Spritzbrühe ansetzen, wie tatsächlich gebraucht wird. Daher erforderliche Spritzbrühemengen mit Hilfe von z. B. Schlaglängentabellen genau berechnen, gegebenenfalls etwas weniger Spritzbrühe ansetzen als errechnet. Insbesondere bei größeren Spritzbehältern bietet sich die Verwendung eines Durchflussmengenmessers bei der Befüllung an.
Ständige Kontrolle des Spritzbrüheverbrauchs während der Ausbringung in Bezug zur behandelten Fläche ist hilfreich. Unvermeidlich anfallende Spritzflüssigkeitsreste im Verhältnis 1:10 verdünnen und auf der vorher behandelten Fläche ausbringen.
Sollte durch Auswinterung oder andere Umstände ein vorzeitiger Umbruch des mit FUEGO behandelten Rapses erforderlich sein, so können nach bisherigen Erfahrungen im Frühjahr Sommerweizen, Sommergerste, Hafer, Kartoffeln, Zuckerrüben, Sommerraps, Mais, Sonnenblumen, Lein, Erbsen und Ackerbohnen nachgebaut werden. Vor der Neueinsaat sollte im Frühjahr der Boden flach durchmischt werden. Erfolgt der Umbruch bereits im Herbst, kann nach flacher Bodenbearbeitung entweder sofort wieder Winterraps oder nach vorherigem Pflügen Wintergetreide nachgebaut werden. Im Rahmen einer normalen Fruchtfolge können alle Kulturen ohne Einschränkungen nachgebaut werden.
Spritzgerät und -leitungen nach Gebrauch gründlich reinigen. Dazu sollte der spezielle Spritzgerätereiniger AGRO-QUICK® verwendet werden. Anfallendes Spülwasser nach der Gerätereinigung auf der vorher behandelten Fläche ausbringen.
Nutzorganismen
NN1001 Das Mittel wird als nicht schädigend für Populationen relevanter Nutzinsekten eingestuft.
NN1002 Das Mittel wird als nicht schädigend für Populationen relevanter Raubmilben und Spinnen eingestuft.
NB6641 Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4).
Wasserorganismen
NW264 Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere.
NW262 Das Mittel ist giftig für Algen.
NW265 Das Mittel ist giftig für höhere Wasserpflanzen.
SB001 Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
SB005 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett des Produktes bereithalten.
SB010 Für Kinder unzugänglich aufbewahren.
SB111 Für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit dem Pflanzenschutzmittel sind die Angaben im Sicherheitsdatenblatt und in der Gebrauchsanweisung des Pflanzenschutzmittels sowie die BVL-Richtlinie "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (www.bvl.bund.de) zu beachten.
SB166 Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen.
SF245-02 Es ist sicherzustellen, dass behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Pflanzenschutzmittelbelages wieder betreten werden.
SS206 Arbeitskleidung (wenn keine spezifische Schutzkleidung erforderlich ist) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln.
SP001 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten.
Einatmen:
Person aus Gefahrenbereich entfernen. Person Frischluft zuführen und je nach Symptomatik Arzt konsultieren.
Hautkontakt:
Mit viel Wasser gründlich waschen, verunreinigte, getränkte Kleidungsstücke unverzüglich entfernen, bei Hautreizung (Rötung etc.) Arzt konsultieren.
Augenkontakt:
Mit viel Wasser mehrere Minuten gründlich spülen, sofort Arzt rufen, Datenblatt bereithalten.
Verschlucken:
Mund gründlich mit Wasser spülen. Viel Wasser zu trinken geben, sofort Arzt aufsuchen. Datenblatt mitführen.
24-Stunden-Notrufnummer GGIZ:
0361 730730
Pflanzenschutzmittel vorsichtig verwenden. Vor Verwendung stets Etikett und
Gebrauchsanleitung lesen.
Für eine sichere Anwendung auf Piktogramme und Gefahrenhinweise achten.
Info Bekämpfung von ein- und zweikeimblättrigen Unkräutern einschließlich Acker-Fuchsschanz vor und nach dem Auflaufen der Kultur
Kulturen Winterraps
Produkttyp Herbizid
Wirkstoffe 500 g/l Metazachlor (47 Gew.-%), enthält 1,2 Benzisothiazol
Gefahrstoffeinstufung GHS07 Gesundheitsgefährdend, GHS08 Gesundheitsgefährdend, GHS09 Umweltgefährlich
Formulierung Suspensionskonzentrat
4 x 5l Umkarton Art.Nr. 7490342
2 x 10l Umkarton Art.Nr. 7490343
UFI-Code QQYX-91XU-000M-40G2
FUEGO ist ein Herbizid zur Bekämpfung von Unkräutern und Ungräsern einschließlich Acker-Fuchsschanz im Winterraps. Der Wirkstoff Metazachlor wird über die Wurzeln und über die Blätter aufgenommen. Die Unkräuter werden besonders gut im Keimblatt- bzw. im ersten Laubblatt-Stadium erfasst. Ein guter Bekämpfungserfolg wird dann erzielt, wenn sich der Wirkstoff bei ausreichender Feuchtigkeit im Boden lösen und verteilen kann und somit eine Wirkstoffaufnahme zusätzlich über das Wurzelsystem der Unkräuter und Ungräser möglich ist. Wird auf oberflächig ausgetrocknetem Boden gespritzt, tritt die Hauptwirkung erst nach später einsetzenden Niederschlägen ein. Laufen Unkräuter wie z. B. Ackerfuchsschwanz aus tieferen Bodenschichten auf und erfährt der Boden über längere Zeit keine Durchfeuchtung, sind Minderwirkungen möglich.
Wirkungsmechanismus-Gruppe (HRAC/WSSA-Kode)
Metazachlor: 15
Herbst
sehr gut bis gut bekämpfbar
Acker-Fuchsschwanz, Einjährige Rispe, Ehrenpreis-Arten, Floh-Knöterich, Gemeiner Erdrauch, Gemeiner Windhalm, Kamille-Arten, Kleinblütiges Franzosenkraut, Kreuzkraut-Arten, Taubnessel-Arten, Vogel-Sternmiere
weniger gut bekämpfbar
Ackerhohlzahn, Ackersenf*, Ackervergissmeinnicht, Gemeines Hirtentäschelkraut, Hederich*, Kleine Brennnessel, Melde-Arten, Mohn-Arten, Vogelknöterich*, Windenknöterich*
nicht ausreichend bekämpfbar
Acker-Hellerkraut, Acker-Stiefmütterchen, Ausfallgetreide, Kletten-Labkraut, Kornblume, Wegrauke, Weißer Gänsefuß
* Max. im Keimblattstadium, ca. 3 - 7 Tage nach der Saat
Winterraps Gemeiner Windhalm, Acker-Fuchsschwanz, Einjähriges Rispengras, einjährige zweikeimblättrige Unkräuter
(NG301-1) Keine Anwendung in Wasserschutzgebieten oder Einzugsgebieten von Trinkwassergewinnungsanlagen, die vom BVL im Bundesanzeiger veröffentlicht wurden (Bekanntmachung BVL 18/02/02 vom 29.01.2018, BAnz AT 16.02.2018 B3, in der jeweils geltenden Fassung; auch veröffentlicht unter www.bvl.bund.de/NG301).
(NG346) Innerhalb von 3 Jahren darf die maximale Aufwandmenge von 1000 g Metazachlor pro Hektar auf derselben Fläche - auch in Kombination mit anderen diesen Wirkstoff enthaltenden Pflanzenschutzmitteln - nicht überschritten werden.
(NT102) Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 75 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist.
(NW468) Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.
(NW605-1)
Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten.
reduzierte Abstände: 50 % 5 m; 75 % *; 90 % *
(NW606)
Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei der Anwendung des Mittels mindestens unten genannter Abstand zu Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - eingehalten wird. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
5 m
(NW706) Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2 % und Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender - muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen vorhanden sein. Dessen Schutzfunktion darf durch den Einsatz von Arbeitsgeräten nicht beeinträchtigt werden. Er muss eine Mindestbreite von 20 m haben. Dieser Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn: - ausreichende Auffangsysteme für das abgeschwemmte Wasser bzw. den abgeschwemmten Boden vorhanden sind, die nicht in ein Oberflächengewässer münden, bzw. mit der Kanalisation verbunden sind oder - die Anwendung im Mulch- oder Direktsaatverfahren erfolgt.
(SF275-VEAC) Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen nach der Anwendung in Ackerbaukulturen bis unmittelbar vor der Ernte lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk getragen werden.
(SS110-1) Beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.
(SS2101) Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
(SS530) Gesichtsschutz tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
(SS610) Gummischürze tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
Pflanzenerzeugnisse Winterraps
Schadorganismus / Zweckbestimmung Gemeiner Windhalm, Acker-Fuchsschwanz, Einjähriges Rispengras, einjährige zweikeimblättrige Unkräuter
Anwendungsbereich Freiland
Stadium der Kultur Vom trockenen Samen bis zum Auflaufen: Keimblätter durchbrechen Bodenoberfläche (BBCH-Code: 00 - 09)
Anwendungszeitpunkt Vor dem Auflaufen, Herbst
Max. Zahl der Behandlungen
In der Anwendung: 1
In der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungstechnik Spritzen
Aufwandmenge 1,5 l/ha
Wasseraufwandmenge 200 bis 400 l/ha
Wartezeit Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich (F).
Anwendungsbestimmungen
VV215
Behandelten Grünraps nicht verfüttern.
Pflanzenerzeugnisse Winterraps
Schadorganismus / Zweckbestimmung Gemeiner Windhalm, Acker-Fuchsschwanz, Einjähriges Rispengras, einjährige zweikeimblättrige Unkräuter
Anwendungsbereich Freiland
Stadium der Kultur Von Keimblätter voll entfaltet bis 4. Laubblatt entfaltet (BBCH-Code: 10 - 14)
Stadium Schadorganismus Von 1. Laubblatt aus der Koleoptile ausgetreten; Keimblätter voll entfaltet; erste Blätter spreizen sich ab, bis 2. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet (BBCH-Code: 10 - 12)
Anwendungszeitpunkt Nach dem Auflaufen, Herbst
Max. Zahl der Behandlungen
In der Anwendung: 1
In der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungstechnik Spritzen
Aufwandmenge 1,5 l/ha
Wasseraufwandmenge 200 bis 400 l/ha
Wartezeit Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich (F).
Anwendungsbestimmungen
VV215
Behandelten Grünraps nicht verfüttern.
ANWENDUNGSEMPFEHLUNG
Zur Zeit der Behandlung dürfen die Unkräuter das angegebene Entwicklungsstadium nicht überschritten haben. Damit der Wirkstoff von den Blättern der Unkräuter aufgenommen werden kann, sollte der Spritzbelag angetrocknet sein, bevor Regen fällt.
FUEGO wird im Keimblatt- bis max. 2. Laubblattstadium der Unkräuter - unabhängig vom Entwicklungsstadium der Kultur - eingesetzt. Spritzungen möglichst auf feuchten Böden vornehmen.
Eine besondere Sortenempfindlichkeit konnte bisher nicht festgestellt werden.
Unter ungünstigen Anwendungsbedingungen (z. B. starke Niederschläge, Frost, Krankheitsbefall und starke Fraßschäden durch Insekten) können Schäden an der Kulturpflanze auftreten.
FUEGO ist mit clomazonehaltigen Herbiziden wie z. B. CLOMAZONE® 360 CS, FUEGO® TOP, AGIL®-S und Runway®, Runway® VA sowie Insektiziden wie LAMDEX® FORTE und MAVRIK® VITA mischbar. Vor Anwendung bitte die Gebrauchsanleitung des Mischpartners beachten. Für eventuelle negative Auswirkungen durch von uns nicht empfohlene Tankmischungen haften wir nicht, da wir nicht sämtliche in Betracht kommende Mischungen prüfen können. Mischungen sind möglichst umgehend nach dem Ansetzen auszubringen.
Bei Einsatz im Nachauflaufverfahren sind Mischungen aus FUEGO und einem Gräserherbizid (z. B. AGIL-S) möglich, wenn zum Zeitpunkt der FUEGO-Spritzung bereits das Ausfallgetreide ausreichend aufgelaufen ist.
FUEGO kann auch gemeinsam mit AHL (max. 30 l/ha) ausgebracht werden.
Das Produkt vor Gebrauch kräftig schütteln. Spritztank zu 1/3 der erforderlichen Wassermenge füllen. Das Produkt bei eingeschaltetem Rührwerk zugeben und restliche Wassermenge auffüllen.
Die Spritzbrühe sofort nach dem Ansetzen bei laufendem Rührwerk ausbringen. Spritzbrühereste vermeiden; nur soviel Spritzbrühe ansetzen, wie tatsächlich gebraucht wird. Daher erforderliche Spritzbrühemengen mit Hilfe von z. B. Schlaglängentabellen genau berechnen, gegebenenfalls etwas weniger Spritzbrühe ansetzen als errechnet. Insbesondere bei größeren Spritzbehältern bietet sich die Verwendung eines Durchflussmengenmessers bei der Befüllung an.
Ständige Kontrolle des Spritzbrüheverbrauchs während der Ausbringung in Bezug zur behandelten Fläche ist hilfreich. Unvermeidlich anfallende Spritzflüssigkeitsreste im Verhältnis 1:10 verdünnen und auf der vorher behandelten Fläche ausbringen.
Sollte durch Auswinterung oder andere Umstände ein vorzeitiger Umbruch des mit FUEGO behandelten Rapses erforderlich sein, so können nach bisherigen Erfahrungen im Frühjahr Sommerweizen, Sommergerste, Hafer, Kartoffeln, Zuckerrüben, Sommerraps, Mais, Sonnenblumen, Lein, Erbsen und Ackerbohnen nachgebaut werden. Vor der Neueinsaat sollte im Frühjahr der Boden flach durchmischt werden. Erfolgt der Umbruch bereits im Herbst, kann nach flacher Bodenbearbeitung entweder sofort wieder Winterraps oder nach vorherigem Pflügen Wintergetreide nachgebaut werden. Im Rahmen einer normalen Fruchtfolge können alle Kulturen ohne Einschränkungen nachgebaut werden.
Spritzgerät und -leitungen nach Gebrauch gründlich reinigen. Dazu sollte der spezielle Spritzgerätereiniger AGRO-QUICK® verwendet werden. Anfallendes Spülwasser nach der Gerätereinigung auf der vorher behandelten Fläche ausbringen.
Nutzorganismen
NN1001 Das Mittel wird als nicht schädigend für Populationen relevanter Nutzinsekten eingestuft.
NN1002 Das Mittel wird als nicht schädigend für Populationen relevanter Raubmilben und Spinnen eingestuft.
NB6641 Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4).
Wasserorganismen
NW264 Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere.
NW262 Das Mittel ist giftig für Algen.
NW265 Das Mittel ist giftig für höhere Wasserpflanzen.
SB001 Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
SB005 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett des Produktes bereithalten.
SB010 Für Kinder unzugänglich aufbewahren.
SB111 Für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit dem Pflanzenschutzmittel sind die Angaben im Sicherheitsdatenblatt und in der Gebrauchsanweisung des Pflanzenschutzmittels sowie die BVL-Richtlinie "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (www.bvl.bund.de) zu beachten.
SB166 Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen.
SF245-02 Es ist sicherzustellen, dass behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Pflanzenschutzmittelbelages wieder betreten werden.
SS206 Arbeitskleidung (wenn keine spezifische Schutzkleidung erforderlich ist) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln.
SP001 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten.
Einatmen:
Person aus Gefahrenbereich entfernen. Person Frischluft zuführen und je nach Symptomatik Arzt konsultieren.
Hautkontakt:
Mit viel Wasser gründlich waschen, verunreinigte, getränkte Kleidungsstücke unverzüglich entfernen, bei Hautreizung (Rötung etc.) Arzt konsultieren.
Augenkontakt:
Mit viel Wasser mehrere Minuten gründlich spülen, sofort Arzt rufen, Datenblatt bereithalten.
Verschlucken:
Mund gründlich mit Wasser spülen. Viel Wasser zu trinken geben, sofort Arzt aufsuchen. Datenblatt mitführen.
24-Stunden-Notrufnummer GGIZ:
0361 730730
Pflanzenschutzmittel vorsichtig verwenden. Vor Verwendung stets Etikett und
Gebrauchsanleitung lesen.
Für eine sichere Anwendung auf Piktogramme und Gefahrenhinweise achten.