Die Unkrautbekämpfung im Raps
- Zuverlässige Wirkung gegen eine breite Mischverunkrautung
- Flexible Anwendung im Vor- oder frühen Nachauflauf
- Erster Baustein zur Bekämpfung von Ackerfuchsschwanz
- Bewährt und verträglich für den Raps
Info Bekämpfung von ein- und zweikeimblättrigen Unkräutern einschließlich Kletten-Labkraut und Acker-Fuchsschwanz im Vor- und Nachauflauf
Kulturen Winterraps
Produkttyp Herbizid
Wirkstoffe 125 g/l Quinmerac (11 Gew.-%), 375 g/l Metazachlor (33 Gew.-%)
Gefahrstoffeinstufung GHS08 Gesundheitsgefährdend, GHS09 Umweltgefährlich
Formulierung Suspensionskonzentrat
2 x 10l Umkarton Art.Nr. 7490218
UFI-Code 1VYX-A1AM-M00K-FPN6
FUEGO TOP ist ein Herbizid zur Bekämpfung von Unkräutern und Ungräsern im Winterraps. Die Wirkstoffe werden über die Wurzeln und über das Blatt, das Hypokotyl und die Wurzeln der Unkräuter und Ungräser aufgenommen. Bei Anwendung vor dem Auflaufen der Unkräuter und Ungräser wird FUEGO TOP von den keimenden Pflanzen aufgenommen, wodurch sie dann kurz vor oder meistens kurz nach dem Auflaufen zum Absterben gebracht werden. Nach dem Auflaufen werden die Unkräuter besonders gut im Keimblatt- bzw. im ersten Laubblatt-Stadium erfasst. Ein guter Bekämpfungserfolg wird dann erzielt, wenn sich die Wirkstoffe bei ausreichender Feuchtigkeit im feinkrümeligen, gut abgesetzten Saatbett lösen und verteilen können. Die Aufnahme erfolgt dann verstärkt auch über die Wurzeln, wodurch die Wirkungssicherheit erhöht werden kann. Wird auf oberflächlich ausgetrockneten Boden gespritzt, tritt die Hauptwirkung erst nach später einsetzenden Niederschlägen ein. Laufen Unkräuter und Ungräser wie z.B. Ackerfuchsschwanz aus tieferen Bodenschichten oder sehr verzettelt über einen langen Zeitraum auf und erfährt der Boden über einen längeren Zeitraum keine Durchfeuchtung, sind Minderwirkungen möglich.
Wirkungsmechanismus-Gruppe (HRAC/WSSA-Kode)
Quinmerac: 4
Metazachlor: 15
Herbst
sehr gut bis gut bekämpfbar
Echte Kamille, Efeublättriger Ehrenpreis, Geruchlose Kamille, Kletten-Labkraut, Persischer Ehrenpreis, Strahlenlose Kamille, Taubnessel-Arten, Vogel-Sternmiere
ausreichend bekämpfbar
Ackerfuchsschwanz, Ackerhundskamille, Acker-Vergißmeinnicht, Amarant, Einjährige Rispe, Gemeine Besenrauke, Gemeiner Windhalm, Gemeines Hirtentäschelkraut, Hühnerhirse, Klatschmohn, Storchschnabel-Arten, Weißer Gänsefuß
nicht ausreichend bekämpfbar
Acker-Hellerkraut, Acker-Stiefmütterchen, Ausfallgetreide, Gemeiner Erdrauch, Kornblume, Weg-Rauke, Wurzelunkräuter
Weitere Hinweise:
Im Rahmen dieser Zulassung ist das Risiko der Entwicklung von Resistenzen gegenüber Fuego Top als sehr gering zu betrachten. Um dieses geringe Risiko noch weiter zu reduzieren, sollte Fuego Top möglichst unter optimalen Anwendungsbedingungen appliziert werden (z. B. bei guter Bodenfeuchtigkeit). Übliche Maßnahmen der guten landwirtschaftlichen Praxis (z. B. gute Fruchtfolge, Bodenbearbeitung etc.) sollten ebenfalls eingehalten werden.
Winterraps Acker-Fuchsschwanz, Gemeiner Windhalm, Einjähriges Rispengras, einjährige zweikeimblättrige Unkräuter
(NG301-1) Keine Anwendung in Wasserschutzgebieten oder Einzugsgebieten von Trinkwassergewinnungsanlagen, die vom BVL im Bundesanzeiger veröffentlicht wurden (Bekanntmachung BVL 18/02/02 vom 29.01.2018, BAnz AT 16.02.2018 B3, in der jeweils geltenden Fassung; auch veröffentlicht unter www.bvl.bund.de/NG301).
(NG343) Die maximale Aufwandmenge von 250 g Quinmerac pro Hektar und Jahr auf derselben Fläche darf - auch in Kombination mit anderen diesen Wirkstoff enthaltenden Pflanzenschutzmitteln - nicht überschritten werden.
(NG346) Innerhalb von 3 Jahren darf die maximale Aufwandmenge von 1000 g Metazachlor pro Hektar auf derselben Fläche - auch in Kombination mit anderen diesen Wirkstoff enthaltenden Pflanzenschutzmitteln - nicht überschritten werden.
(NT102) Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 75 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist.
(NW468) Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.
(NW605-1)
Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten.
reduzierte Abstände: 50 % 5 m, 75 % *; 90 % *
(NW606)
Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei der Anwendung des Mittels mindestens unten genannter Abstand zu Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - eingehalten wird. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
5 m
(NW706) Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2 % und Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender - muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen vorhanden sein. Dessen Schutzfunktion darf durch den Einsatz von Arbeitsgeräten nicht beeinträchtigt werden. Er muss eine Mindestbreite von 20 m haben. Dieser Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn: - ausreichende Auffangsysteme für das abgeschwemmte Wasser bzw. den abgeschwemmten Boden vorhanden sind, die nicht in ein Oberflächengewässer münden, bzw. mit der Kanalisation verbunden sind oder - die Anwendung im Mulch- oder Direktsaatverfahren erfolgt.
Pflanzenerzeugnisse Winterraps
Schadorganismus / Zweckbestimmung Acker-Fuchsschwanz, Gemeiner Windhalm, Einjähriges Rispengras, einjährige zweikeimblättrige Unkräuter
Anwendungsbereich Freiland
Stadium der Kultur Von trockener Samen bis Auflaufen: Keimblätter durchdringen die Bodenoberfläche (BBCH-Code 00 - 09)
Anwendungszeitpunkt Vor dem Auflaufen, Herbst
Max. Zahl der Behandlungen
In der Anwendung: 1
In der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungstechnik Spritzen
Aufwandmenge 2,0 l/ha
Wasseraufwandmenge 200 bis 400 l/ha
Wartezeit Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich (F).
Anwendungsbestimmungen
VV215
Behandelten Grünraps nicht verfüttern.
WP734
Schäden an der Kulturpflanze möglich.
Pflanzenerzeugnisse Winterraps
Schadorganismus / Zweckbestimmung Acker-Fuchsschwanz, Gemeiner Windhalm, Einjähriges Rispengras, einjährige zweikeimblättrige Unkräuter
Anwendungsbereich Freiland
Stadium der Kultur Von Keimblätter voll entfaltet bis 4. Laubblatt entfaltet (BBCH-Code: 10 - 14)
Anwendungszeitpunkt Nach dem Auflaufen, Herbst
Max. Zahl der Behandlungen
In der Anwendung: 1
In der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungstechnik Spritzen
Aufwandmenge 2,0 l/ha
Wasseraufwandmenge 200 bis 400 l/ha
Wartezeit Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich (F).
Anwendungsbestimmungen
VV215
Behandelten Grünraps nicht verfüttern.
WP734
Schäden an der Kulturpflanze möglich.
Spritzzeitpunkt
FUEGO TOP wird entweder vor dem Auflaufen der Unkräuter und Ungräser oder im Keimblatt- bis max. 1. Laubblattstadium der Unkräuter - unabhängig vom Entwicklungsstadium der Kultur - eingesetzt. Das 1. Laubblattstadium dürfen jedoch nur solche Unkräuter erreichen, die besonders empfindich auf FUEGO TOP reagieren, wie z. B. Kletten-Labkraut, Kamille-Arten, Vogel-Sternmiere, Taubnessel und Ehrenpreis-Arten. Alle anderen Arten, insbesondere Gemeines Hirtentäschelkraut und Hellerkraut sollten möglichst in der Auflaufphase bis zum Erreichen des Keimblattstadiums bekämpft werden. Spritzungen möglichst auf feuchtem Boden vornehmen.
Wichtiger Hinweis
Zur Zeit der Behandlung dürfen die Unkräuter das angegebene Entwicklungsstadium nicht überschritten haben. Damit die Wirkstoffe von den Blättern der Unkräuter aufgenommen werden können, sollte der Spritzbelag angetrocknet sein bevor Regen fällt.
Insbesondere nach starken Niederschlägen und/oder bei grobscholligem Saatbett sind Schäden an der Kulturpflanze möglich. Wenn die Kultur primär durch andere Faktoren wie ungünstige Wachstumsbedingungen (z.B. Staunässe), Schädlings- oder Krankheitsbefall (z.B. Phomabefall) oder Frost geschädigt ist, können Wachstumshemmungen bzw. Ausdünnungen auftreten. Auf Flächen mit Minimalbodenbearbeitung besteht ein verstärktes Anwendungsrisiko hinsichtlich Verträglichkeit.
Eine Sortenempfindlichkeit konnte bisher nicht festgestellt werden.
FUEGO® TOP ist mit AGIL®-S, FUEGO®, CLOMAZONE® 360 CS, Runway®, Runway® VA und AHL sowie gängigen Insektiziden wie LAMDEX® FORTE und MAVRIK® VITA mischbar. Bei Ausbringung von Mischungen sind die vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) festgesetzten und genehmigten Anwendungsgebiete und Anwendungsbestimmungen für den Mischpartner einzuhalten. Mischungen sind möglichst umgehend nach dem Ansetzen auszubringen.
Gebräuchliche Wassermenge: 200 - 400 l/ha
FUEGO TOP wird bei Spritzgeräten mit automatischem Rührwerk in den zu 3/4 mit Wasser gefüllten Tank gegeben. Nach dem vollständigen Auffüllen des Spritzbrühebehälters mit Wasser wird das Rührwerk eingeschaltet und einige Minuten laufengelassen. Die Spritzbrühe ist sofort nach dem Ansetzen bei laufendem Rührwerk auszubringen.
Spritzbrühereste vermeiden; nur soviel Spritzbrühe ansetzen, wie tatsächlich gebraucht wird. Daher erforderliche Spritzbrühemengen mit Hilfe von z. B. Schlaglängentabellen genau berechnen, gegebenenfalls etwas weniger Spritzbrühe ansetzen als errechnet. Insbesondere bei größeren Spritzbehältern bietet sich die Verwendung eines Durchflußmengenmessers bei der Befüllung an.
Ständige Kontrolle des Spritzbrüheverbrauchs während der Ausbringung in Bezug zur behandelten Fläche ist hilfreich. Unvermeidlich anfallende Spritzflüssigkeitsreste im Verhältnis 1:10 verdünnen und auf der vorher behandelten Fläche ausbringen.
Im Rahmen einer normalen Fruchtfolge können alle Kulturen ohne Einschränkung nachgebaut werden.
Nach vorzeitigem Umbruch kann im Herbst nach unserer Erfahrung sofort Raps und mit tiefer Bodenbearbeitung und nach 30 Tagen Wartezeit Wintergetreide nachgebaut werden. Im Frühjahr ist der Nachbau von Raps, Weizen, Gerste, Hafer, Beta-Rüben, Erbsen, Bohnen, Mais und Futterpflanzen nach flacher Bodenbearbeitung möglich.
Spritzgerät und -leitungen nach Gebrauch dreimal gründlich mit Wasser reinigen. Anfallendes Spritzwasser nach der Gerätereinigung auf der vorher behandelten Fläche ausbringen.
Nutzorganismen
NN1001 Das Mittel wird als nicht schädigend für Populationen relevanter Nutzinsekten eingestuft.
NN3002 Das Mittel wird als schädigend für Populationen relevanter Raubmilben und Spinnen eingestuft.
NB6641 Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4).
Wasserorganismen
NW264 Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere.
NW262 Das Mittel ist giftig für Algen.
NW265 Das Mittel ist giftig für höhere Wasserpflanzen.
SB001 Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
SB110 Die Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist zu beachten.
SE110 Dicht abschließende Schutzbrille tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
SF245-01 Behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Spritzbelages wieder betreten.
SS110 Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
SS2101 Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
SS610 Gummischürze tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
SP001 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten.
Einatmen:
Person Frischluft zuführen und je nach Symptomatik Arzt konsultieren.
Hautkontakt:
Mit viel Wasser und Seife gründlich waschen, verunreinigte, getränkte Kleidungsstücke unverzüglich entfernen, bei Hautreizung (Rötung etc.) Arzt konsultieren. Ungeeignete Reinigungsmittel: Lösemittel, Verdünnungsmittel
Augenkontakt:
Kontaktlinsen entfernen. Mit viel Wasser mehrere Minuten gründlich spülen, falls nötig, Arzt aufsuchen.
Verschlucken:
Mund gründlich mit Wasser spülen. Viel Wasser zu trinken geben, sofort Arzt aufsuchen.
24-Stunden-Notrufnummer GGIZ:
0361 730730
Pflanzenschutzmittel vorsichtig verwenden. Vor Verwendung stets Etikett und
Gebrauchsanleitung lesen.
Für eine sichere Anwendung auf Piktogramme und Gefahrenhinweise achten.
Info Bekämpfung von ein- und zweikeimblättrigen Unkräutern einschließlich Kletten-Labkraut und Acker-Fuchsschwanz im Vor- und Nachauflauf
Kulturen Winterraps
Produkttyp Herbizid
Wirkstoffe 125 g/l Quinmerac (11 Gew.-%), 375 g/l Metazachlor (33 Gew.-%)
Gefahrstoffeinstufung GHS08 Gesundheitsgefährdend, GHS09 Umweltgefährlich
Formulierung Suspensionskonzentrat
2 x 10l Umkarton Art.Nr. 7490218
UFI-Code 1VYX-A1AM-M00K-FPN6
FUEGO TOP ist ein Herbizid zur Bekämpfung von Unkräutern und Ungräsern im Winterraps. Die Wirkstoffe werden über die Wurzeln und über das Blatt, das Hypokotyl und die Wurzeln der Unkräuter und Ungräser aufgenommen. Bei Anwendung vor dem Auflaufen der Unkräuter und Ungräser wird FUEGO TOP von den keimenden Pflanzen aufgenommen, wodurch sie dann kurz vor oder meistens kurz nach dem Auflaufen zum Absterben gebracht werden. Nach dem Auflaufen werden die Unkräuter besonders gut im Keimblatt- bzw. im ersten Laubblatt-Stadium erfasst. Ein guter Bekämpfungserfolg wird dann erzielt, wenn sich die Wirkstoffe bei ausreichender Feuchtigkeit im feinkrümeligen, gut abgesetzten Saatbett lösen und verteilen können. Die Aufnahme erfolgt dann verstärkt auch über die Wurzeln, wodurch die Wirkungssicherheit erhöht werden kann. Wird auf oberflächlich ausgetrockneten Boden gespritzt, tritt die Hauptwirkung erst nach später einsetzenden Niederschlägen ein. Laufen Unkräuter und Ungräser wie z.B. Ackerfuchsschwanz aus tieferen Bodenschichten oder sehr verzettelt über einen langen Zeitraum auf und erfährt der Boden über einen längeren Zeitraum keine Durchfeuchtung, sind Minderwirkungen möglich.
Wirkungsmechanismus-Gruppe (HRAC/WSSA-Kode)
Quinmerac: 4
Metazachlor: 15
Herbst
sehr gut bis gut bekämpfbar
Echte Kamille, Efeublättriger Ehrenpreis, Geruchlose Kamille, Kletten-Labkraut, Persischer Ehrenpreis, Strahlenlose Kamille, Taubnessel-Arten, Vogel-Sternmiere
ausreichend bekämpfbar
Ackerfuchsschwanz, Ackerhundskamille, Acker-Vergißmeinnicht, Amarant, Einjährige Rispe, Gemeine Besenrauke, Gemeiner Windhalm, Gemeines Hirtentäschelkraut, Hühnerhirse, Klatschmohn, Storchschnabel-Arten, Weißer Gänsefuß
nicht ausreichend bekämpfbar
Acker-Hellerkraut, Acker-Stiefmütterchen, Ausfallgetreide, Gemeiner Erdrauch, Kornblume, Weg-Rauke, Wurzelunkräuter
Weitere Hinweise:
Im Rahmen dieser Zulassung ist das Risiko der Entwicklung von Resistenzen gegenüber Fuego Top als sehr gering zu betrachten. Um dieses geringe Risiko noch weiter zu reduzieren, sollte Fuego Top möglichst unter optimalen Anwendungsbedingungen appliziert werden (z. B. bei guter Bodenfeuchtigkeit). Übliche Maßnahmen der guten landwirtschaftlichen Praxis (z. B. gute Fruchtfolge, Bodenbearbeitung etc.) sollten ebenfalls eingehalten werden.
Winterraps Acker-Fuchsschwanz, Gemeiner Windhalm, Einjähriges Rispengras, einjährige zweikeimblättrige Unkräuter
(NG301-1) Keine Anwendung in Wasserschutzgebieten oder Einzugsgebieten von Trinkwassergewinnungsanlagen, die vom BVL im Bundesanzeiger veröffentlicht wurden (Bekanntmachung BVL 18/02/02 vom 29.01.2018, BAnz AT 16.02.2018 B3, in der jeweils geltenden Fassung; auch veröffentlicht unter www.bvl.bund.de/NG301).
(NG343) Die maximale Aufwandmenge von 250 g Quinmerac pro Hektar und Jahr auf derselben Fläche darf - auch in Kombination mit anderen diesen Wirkstoff enthaltenden Pflanzenschutzmitteln - nicht überschritten werden.
(NG346) Innerhalb von 3 Jahren darf die maximale Aufwandmenge von 1000 g Metazachlor pro Hektar auf derselben Fläche - auch in Kombination mit anderen diesen Wirkstoff enthaltenden Pflanzenschutzmitteln - nicht überschritten werden.
(NT102) Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 75 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist.
(NW468) Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.
(NW605-1)
Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten.
reduzierte Abstände: 50 % 5 m, 75 % *; 90 % *
(NW606)
Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei der Anwendung des Mittels mindestens unten genannter Abstand zu Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - eingehalten wird. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
5 m
(NW706) Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2 % und Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender - muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen vorhanden sein. Dessen Schutzfunktion darf durch den Einsatz von Arbeitsgeräten nicht beeinträchtigt werden. Er muss eine Mindestbreite von 20 m haben. Dieser Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn: - ausreichende Auffangsysteme für das abgeschwemmte Wasser bzw. den abgeschwemmten Boden vorhanden sind, die nicht in ein Oberflächengewässer münden, bzw. mit der Kanalisation verbunden sind oder - die Anwendung im Mulch- oder Direktsaatverfahren erfolgt.
Pflanzenerzeugnisse Winterraps
Schadorganismus / Zweckbestimmung Acker-Fuchsschwanz, Gemeiner Windhalm, Einjähriges Rispengras, einjährige zweikeimblättrige Unkräuter
Anwendungsbereich Freiland
Stadium der Kultur Von trockener Samen bis Auflaufen: Keimblätter durchdringen die Bodenoberfläche (BBCH-Code 00 - 09)
Anwendungszeitpunkt Vor dem Auflaufen, Herbst
Max. Zahl der Behandlungen
In der Anwendung: 1
In der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungstechnik Spritzen
Aufwandmenge 2,0 l/ha
Wasseraufwandmenge 200 bis 400 l/ha
Wartezeit Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich (F).
Anwendungsbestimmungen
VV215
Behandelten Grünraps nicht verfüttern.
WP734
Schäden an der Kulturpflanze möglich.
Pflanzenerzeugnisse Winterraps
Schadorganismus / Zweckbestimmung Acker-Fuchsschwanz, Gemeiner Windhalm, Einjähriges Rispengras, einjährige zweikeimblättrige Unkräuter
Anwendungsbereich Freiland
Stadium der Kultur Von Keimblätter voll entfaltet bis 4. Laubblatt entfaltet (BBCH-Code: 10 - 14)
Anwendungszeitpunkt Nach dem Auflaufen, Herbst
Max. Zahl der Behandlungen
In der Anwendung: 1
In der Kultur bzw. je Jahr: 1
Anwendungstechnik Spritzen
Aufwandmenge 2,0 l/ha
Wasseraufwandmenge 200 bis 400 l/ha
Wartezeit Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich (F).
Anwendungsbestimmungen
VV215
Behandelten Grünraps nicht verfüttern.
WP734
Schäden an der Kulturpflanze möglich.
Spritzzeitpunkt
FUEGO TOP wird entweder vor dem Auflaufen der Unkräuter und Ungräser oder im Keimblatt- bis max. 1. Laubblattstadium der Unkräuter - unabhängig vom Entwicklungsstadium der Kultur - eingesetzt. Das 1. Laubblattstadium dürfen jedoch nur solche Unkräuter erreichen, die besonders empfindich auf FUEGO TOP reagieren, wie z. B. Kletten-Labkraut, Kamille-Arten, Vogel-Sternmiere, Taubnessel und Ehrenpreis-Arten. Alle anderen Arten, insbesondere Gemeines Hirtentäschelkraut und Hellerkraut sollten möglichst in der Auflaufphase bis zum Erreichen des Keimblattstadiums bekämpft werden. Spritzungen möglichst auf feuchtem Boden vornehmen.
Wichtiger Hinweis
Zur Zeit der Behandlung dürfen die Unkräuter das angegebene Entwicklungsstadium nicht überschritten haben. Damit die Wirkstoffe von den Blättern der Unkräuter aufgenommen werden können, sollte der Spritzbelag angetrocknet sein bevor Regen fällt.
Insbesondere nach starken Niederschlägen und/oder bei grobscholligem Saatbett sind Schäden an der Kulturpflanze möglich. Wenn die Kultur primär durch andere Faktoren wie ungünstige Wachstumsbedingungen (z.B. Staunässe), Schädlings- oder Krankheitsbefall (z.B. Phomabefall) oder Frost geschädigt ist, können Wachstumshemmungen bzw. Ausdünnungen auftreten. Auf Flächen mit Minimalbodenbearbeitung besteht ein verstärktes Anwendungsrisiko hinsichtlich Verträglichkeit.
Eine Sortenempfindlichkeit konnte bisher nicht festgestellt werden.
FUEGO® TOP ist mit AGIL®-S, FUEGO®, CLOMAZONE® 360 CS, Runway®, Runway® VA und AHL sowie gängigen Insektiziden wie LAMDEX® FORTE und MAVRIK® VITA mischbar. Bei Ausbringung von Mischungen sind die vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) festgesetzten und genehmigten Anwendungsgebiete und Anwendungsbestimmungen für den Mischpartner einzuhalten. Mischungen sind möglichst umgehend nach dem Ansetzen auszubringen.
Gebräuchliche Wassermenge: 200 - 400 l/ha
FUEGO TOP wird bei Spritzgeräten mit automatischem Rührwerk in den zu 3/4 mit Wasser gefüllten Tank gegeben. Nach dem vollständigen Auffüllen des Spritzbrühebehälters mit Wasser wird das Rührwerk eingeschaltet und einige Minuten laufengelassen. Die Spritzbrühe ist sofort nach dem Ansetzen bei laufendem Rührwerk auszubringen.
Spritzbrühereste vermeiden; nur soviel Spritzbrühe ansetzen, wie tatsächlich gebraucht wird. Daher erforderliche Spritzbrühemengen mit Hilfe von z. B. Schlaglängentabellen genau berechnen, gegebenenfalls etwas weniger Spritzbrühe ansetzen als errechnet. Insbesondere bei größeren Spritzbehältern bietet sich die Verwendung eines Durchflußmengenmessers bei der Befüllung an.
Ständige Kontrolle des Spritzbrüheverbrauchs während der Ausbringung in Bezug zur behandelten Fläche ist hilfreich. Unvermeidlich anfallende Spritzflüssigkeitsreste im Verhältnis 1:10 verdünnen und auf der vorher behandelten Fläche ausbringen.
Im Rahmen einer normalen Fruchtfolge können alle Kulturen ohne Einschränkung nachgebaut werden.
Nach vorzeitigem Umbruch kann im Herbst nach unserer Erfahrung sofort Raps und mit tiefer Bodenbearbeitung und nach 30 Tagen Wartezeit Wintergetreide nachgebaut werden. Im Frühjahr ist der Nachbau von Raps, Weizen, Gerste, Hafer, Beta-Rüben, Erbsen, Bohnen, Mais und Futterpflanzen nach flacher Bodenbearbeitung möglich.
Spritzgerät und -leitungen nach Gebrauch dreimal gründlich mit Wasser reinigen. Anfallendes Spritzwasser nach der Gerätereinigung auf der vorher behandelten Fläche ausbringen.
Nutzorganismen
NN1001 Das Mittel wird als nicht schädigend für Populationen relevanter Nutzinsekten eingestuft.
NN3002 Das Mittel wird als schädigend für Populationen relevanter Raubmilben und Spinnen eingestuft.
NB6641 Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4).
Wasserorganismen
NW264 Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere.
NW262 Das Mittel ist giftig für Algen.
NW265 Das Mittel ist giftig für höhere Wasserpflanzen.
SB001 Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
SB110 Die Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist zu beachten.
SE110 Dicht abschließende Schutzbrille tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
SF245-01 Behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Spritzbelages wieder betreten.
SS110 Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
SS2101 Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
SS610 Gummischürze tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
SP001 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten.
Einatmen:
Person Frischluft zuführen und je nach Symptomatik Arzt konsultieren.
Hautkontakt:
Mit viel Wasser und Seife gründlich waschen, verunreinigte, getränkte Kleidungsstücke unverzüglich entfernen, bei Hautreizung (Rötung etc.) Arzt konsultieren. Ungeeignete Reinigungsmittel: Lösemittel, Verdünnungsmittel
Augenkontakt:
Kontaktlinsen entfernen. Mit viel Wasser mehrere Minuten gründlich spülen, falls nötig, Arzt aufsuchen.
Verschlucken:
Mund gründlich mit Wasser spülen. Viel Wasser zu trinken geben, sofort Arzt aufsuchen.
24-Stunden-Notrufnummer GGIZ:
0361 730730
Pflanzenschutzmittel vorsichtig verwenden. Vor Verwendung stets Etikett und
Gebrauchsanleitung lesen.
Für eine sichere Anwendung auf Piktogramme und Gefahrenhinweise achten.