SB001
Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
SB005
Ist Ƥrztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett des Produktes bereithalten.
SB010
Für Kinder unzugänglich aufbewahren.
SB111
Für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit dem Pflanzenschutzmittel sind die Angaben im Sicherheitsdatenblatt und in der Gebrauchsanweisung des Pflanzenschutzmittels sowie die BVL-Richtlinie "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (www.bvl.bund.de) zu beachten.
SB166
Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen.
SB199
Wenn das Produkt mittels an den Traktor angebauten, gezogenen oder selbstfahrenden AnwendungsgerƤten ausgebracht wird, dann sind nur Fahrzeuge, die mit geschlossenen Ćberdruckkabinen (z. B. Kabinenkategorie 3, wenn keine AtemschutzgerƤte oder partikelfiltrierenden Masken benƶtigt werden oder Kabinenkategorie 4, wenn gasdichter Atemschutz erforderlich ist (gemäà EN 15695-1 und -2)) ausgestattet sind, geeignet, um die persƶnliche Schutzausrüstung bei der Ausbringung zu ersetzen. WƤhrend aller anderen TƤtigkeiten auĆerhalb der Kabine ist die vorgeschriebene persƶnliche Schutzausrüstung zu tragen. Um die Kontamination des Kabineninnenraumes zu vermeiden, ist es nicht erlaubt, die Kabine mit kontaminierter persƶnlicher Schutzausrüstung zu betreten (diese sollte in einer entsprechenden Vorrichtung aufbewahrt werden). Kontaminierte Handschuhe sollten vor dem Ausziehen abgewaschen werden, beziehungsweise sollten die HƤnde vor Wiederbetreten der Kabine mit klarem Wasser gereinigt werden.
SE110
Dicht abschlieĆende Schutzbrille tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
SF1891
Das Wiederbetreten der behandelten Flächen/Kulturen ist am Tage der Applikation nur mit der persönlichen Schutzausrüstung möglich, die für das Ausbringen des Mittels vorgegeben ist. Nachfolgearbeiten auf/in behandelten Flächen/Kulturen dürfen grundsätzlich erst 24 Stunden nach der Ausbringung des Mittels durchgeführt werden. Innerhalb 48 Stunden sind dabei der Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.
SS110-1
Beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.
SS2101
Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
SS2202
Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels.
ST1203
Partikelfiltrierende Halbmaske FFP2 oder Halbmaske mit Partikelfilter P2 (Kennfarbe: weiĆ) gemäà BVL-Richtlinie für die Anforderungen an die persƶnliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz, in der jeweils geltenden Fassung, tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels.
SP001
Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten.
ZS.3
16,7 % des Gemischs bestehen aus einem oder mehreren Bestandteilen von unbekannter inhalativer ToxizitƤt.